Dies ist ein Beitrag zum Thema verfahrenspfleger im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen,
ich bin als Betreuerin für meine Mutter eingesetzt. Vom Amtsgericht habe ich einen Beschluss erhalten, in dem ein ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 15
|
Guten Morgen,
ich bin als Betreuerin für meine Mutter eingesetzt. Vom Amtsgericht habe ich einen Beschluss erhalten, in dem ein Verfahrenspfleger bestellt wurde. Kann das Gericht das allein bestimmen, ohne Rücksprache mit mir? Kann die Verfahrenspflege nicht durch den Betreuer wahrgenommen werden? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
|
Der Verfahrenspfleger wird vom Gericht ausgesucht und bestellt, ohne Rücksprache mit den weiteren Beteiligten.
Der Verfahrenspfleger vertritt die Interessen der betreuten Person, muss einige Verfahrenswege aus Sicht der betreuten Person beleuchten, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, die eigene Position zu vertreten. So zum Beispiel bei unterbringungsähnlichen Maßnahmen. Ist das Bettgitter die einzige Möglichkeit oder gibt es andere Maßnahmen wie das Niederflurbett? Muss eine geschlossene Unterbringung wirklich sein?
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
|
Betreuung und Verfahrenspflegschaft sind verschiedene Aufgaben, Personalunion ist nicht möglich. Wahrscheinlich gehts darum, dass der Wille der betroffenen Person nicht mehr erfragt werden kann. Als weitere beteiligte Stelle kommt auch noch die Betreuungsbehörde und ein med. Gutachter dazu.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 15
|
Ah, ok. Jetzt verstehe ich das. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist diese Tätigkeit einmalig nur für dieses Verfahren? Und wer trägt seine Kosten?
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
|
Ein Verfahrenspfleger wird in der Regel dann bestellt, wenn dad Gericht beabsichtigt, eine Entscheidung zu treffen, die der Betreute selbst nicht verstehen, nachvollziehen bzw. angreifen kann.
Du selbst kannst nicht gleichzeitig Verfahrenspfleger und Betreuer sein. |
|
|
|
|
|
#6 |
|
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
|
Der Verfahrenspfleger wird für eine bestimmte Tätigkeit bestellt. Ggfs. auch mehrmals (z. B. bei wiederkehrenden Anträgen auf Zwangsmedikation).
Die Kosten trägt der Betreute, wenn das Vermögen über 10.000 EUR liegt, die Staatskasse, wenn das Vermögen nicht über dem Schonbetrag ist.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
|
|
|
|
|
|
#7 |
|
Einsteiger
Registriert seit: 29.08.2020
Beiträge: 15
|
Ich verstehe, das Schonvermögen sind 10.000 Euro.
Vielen Dank für Eure Hilfe |
|
|
|
|
|
#8 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,493
|
Hallo Mondtaler, da du nach dem „einzelnen“ Verfahren gefragt hast: das Betreuungsverfahren ist anders, als man Gerichtsverfahren sonst kennt (die meist mit einem Urteil enden). Wenn nicht im Erstbestellungsverfahren die Betreuerbestellung insgesamt abgelehnt wird, gibt es zwar einen Bestellungsbeschluss, aber das Betreuungsverfahren läuft dann weiter (Dauerbetreuung). Denn neben der allgemeinen Kontrolle des Betreuers durch das Gericht können sich auch andere Dinge ändern, zB der Aufgabenkreis, die Person des Betreuers, es kann eine ne Betreuerhandlung gerichtlich genehmigungspflichtig sein usw. Das sind alles „kleine“ Betreuungsverfahren innerhalb des großen. Der Verfahrenspfleger wird meist für einzelne dieser Detailverfahren bestellt, nicht für das Gesamtverfahren. Er ist kein ständiger Kontrolleur des Betreuers.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|