Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter im Betreuten Wohnen - wer ist für Einkäufe zuständig? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wenn der Betreute im Betreuten Wohnen lebt ("ambulante Vollverpflegung mit Tages- und Nachtpflege"): wer ist für Einkäufe des täglichen ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Hallo,
wenn der Betreute im Betreuten Wohnen lebt ("ambulante Vollverpflegung mit Tages- und Nachtpflege"): wer ist für Einkäufe des täglichen Lebens (Hygieneartikel, Getränke etc.) zuständig? Der Betreuer selbst ist nicht der Sozialarbeiter, sondern rechtlicher Organisator, soweit ist das schon klar. Ist es Aufgabe des Betreuten Wohnens, dies zu tun? Wie wäre es in einem Pflegeheim oder wenn überhaupt kein Angehöriger da wäre? Anmerkung: der Pflegegrad ist 4, ein selbständiges verlassen des Hauses ist hier nicht mehr möglich. In diesem Fall wird dem Sohn und gleichzeitig Betreuer vom Betreuten Wohnen immer gesagt, was gebraucht wird, teils sieht er es bei besuchen in Bad und Küchenecke natürlich selber und bringt es beim nächsten Mal mit. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Bei PG 4 und fehlender Möglichkeit/Mobilität die allgemeinen Einkäufe (oder überhaupt welche) selber durchführen zu können halte ich Betreutes Wohnen für fehl am Platz. Da ist eher Vollversorgung im Heim angesagt. Es ist natürlich schöner, wenn von den Euronen im Rahmen des BW mehr für Einkäufe übrig bleiben als vom Heimtaschengeld - aber das Einkaufen muss ja auch organisiert und ggf. bezahlt werden. Und dann bleibt eher weniger übrig. Das Einkaufen selber ist sicherlich nicht der Job der rechtlichen Betreuung. Beim Betreuten Wohnen ist es aber auch nicht unbedingt der Auftrag der Dienstleister. Das könnte es vielleicht werden, wenn man z.B. eine notwendige Begleitung beim Einkaufen über die Fachleistungsstunden abrechnen kann, weil diese als notwendig für die soziale Teilhabe angesehen wird. Das Einkaufen und die dazugehörende Planung ist durchaus ein Aspekt der Erhaltung der Selbständigkeit in die Hilfeplanung einzubeziehen. Also probieren... Dazu wäre es aber schon notwendig, dass die betreute Person das Haus wenigstens mit Begleitung verlassen und die Einkaufsplanung selber zumindest mitgestalten kann. Ich lese Deinen Text so, dass der Sohn gleichzeitig rechtlicher Betreuer ist und vom Betreuten Wohnen gesagt bekommt, was er einkaufen soll. Wenn er sich so einbinden läßt und es gerne tut, ist es OK. Sonst muss er sich wehren, weil es nicht sein Job ist. Wenn der Sohn gleichzeitig Betreuer vom Betreuten Wohnen ist (grammatisch wäre diese Lesart Deiner Beschreibung durchaus auch korrekt) dann hat er möglicherweise die Nase auf: - Es würde als Auftrag des BW gesehen werden. - Oder es könnte vom Chef des BW nicht als Auftrag des BW gesehen und nicht als FLS an-/abgerechnet werden - dann müßte der Sohn über die Arbeitszeit hinause die Einkäufe als Angehöriger erledigen. Aber noch mal zu meinem ersten Absatz und zu deinem letzten: Wenn dem Sohn gesagt werden muss, was er einkaufen soll oder er sieht es zufällig selber- dann klingt das so, als könnte der Betreute noch nicht einmal selber eine Einkaufsliste aufstellen und seine Bedarfe artikulieren. Unter den Umständen hat er im Betreuten wohnen beim besten Willen nichts verloren. Er gehört er als Couch-potatoe in ein Heim. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Das mit der Kritik am Betreuten Wohnen wird regelmäßig angebracht, wobei das falsch verstanden wird.
Es werden dort auch Patienten mit PG5 versorgt, die den ganzen Tag im Bett liegen; außerdem ist der Eindruck vom Personal sehr gut; sie sorgen sich wirklich. Es handelt sich hier um eine Vollversorgung mit Tages- und Nachtpflege: es gibt ein Notrufarmband, das es meines Wissens in einem Pflegeheim nicht gibt und es ist TAG UND NACHT Personal im Haus, nachts ca. 2-3, das erscheint mir mehr als in manchem Pflegeheim, wenn ich mir so manchen Skandal-Zeitungsbericht in der letzten Zeit so ansehe. Medizinisch ist für den Berteuten auch nicht viel zu tun, außer Medikamente geben und bei Bedarf Blutzucker oder Blutdruck messen; wobei letztere zwei nicht häufig vorkommen. Kardiologisch und internistisch ist der Betreute noch recht fit, nur die Demenz ist fortschreitend, wobei er manchmal wohl eher seine Ruhe haben will und dann mit keinem redet. Problem ist eher die Mobilität. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Frage: wäre es hier sinnvoll, ein sogenanntes Persönliches Budget zu beantragen (der Betreute hat einen GdB >50 mit Mz. G), um solche Einkäufe zu erledigen?
An wen kann man sich, nicht nur als Betreuer, sondern vielmehr als Angehöriger, für solche Dinge wenden? |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Was die Versorgung angeht, so liest sich das für die Bewohner erst mal recht positiv. Ich finde es allerdings irgendwie witzig, dass es sich wohl aus Sicht der Kostenträger um ein Betreutes Wohnen handelt, was bei der Beschreibung im Rahmen der Betreuervergütung sicherlich als Heim angesehen werden würde. Es kommt eher umgekehrt vor, dass Betreute (aus Sicht der Kostenträger) in Heimen wohnen, aber die Versorgung dort so dünn ist, dass die Betreuervergütung nach eigener Wohnung gezahlt wird. MfG Imre
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.11.2021
Beiträge: 75
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Im Sinne der Pflegeversicherung ist das BW KEINE stationäre Pflege, soviel dazu.
Medizinisch kann meines Erachtens ein Pflegeheim auch nicht mehr machen. Es gibt dazu eine recht gute Vertragsärztin, die 1-2 Nachmittage vor Ort ist und Termine wahrnimmt. Im Falle des hier Betreuten hat sie ihn auch spontan in die Geriatrie nach einem Sturz eingewiesen. |
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#7 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 360
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Zitat:
Hallo, das geht m. W. nicht, da Demenz in der Eingliederungshilfe als Ausschlusskriterium gewertet wird. Hier müssen geistige, psychische oder körperliche Behinderungen im Vordergrund stehen. Bezieht jemand bereits EGH und dann kommt die Demenz-Diagnose dazu, scheint es dagegen zu gehen. Aber vielleicht kennt jemand aktuelle Beispiele, da bin ich nicht so nahe dran.. Beim Heim wird ja auch nicht alles eingekauft, sondern entweder genügt die Grundausstattung (z. B. mit No-Name-Pflegemitteln), es kann über einen Kiosk oder die Sozialbetreuung abgedeckt werden oder muss extra bezahlt werden aus dem Taschengeld. Genau das gleiche müsste als Extra-Leistung im BeWo ja auch möglich sein. |
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