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EC-Karte?

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Meine Mutter (Witwe) hat momentan noch eine ehrenamtliche Betreuerin, mit der sie nicht so gut klar kam. Bald bekommt sie ...


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Alt 13.07.2024, 11:57   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2024
Ort: betreute Person wohnt in NRW
Beiträge: 14
Standard EC-Karte?

Meine Mutter (Witwe) hat momentan noch eine ehrenamtliche Betreuerin, mit der sie nicht so gut klar kam.

Bald bekommt sie eine neue Berufs-Betreuerin. Die alte Betreuerin meinte, dass meine Mutter sehr vergesslich, unselbstständig und lernschwach ist, und viel Geld hat. Di alte Betreuerin hat dem Gericht gesagt, dass eine Berufsbetreuerin notwendig sei.

Die neue Betreuerin war kürzlich da und hat sich vorgestellt. Sie meinte, sie käme nur einmal im Monat vorbei. Sie würde sich um das Schriftliche kümmern, wenn etwas in der Wohnung kaputt geht, und die Finanzen regeln. Dafür bräuchte sie die EC-Karte und die PIN meiner Mutter.

Die neue Betreuerin ist noch nicht offiziell vom Gericht bestellt. Sie konnte noch nicht genau sagen, ab wann sie anfangen würde und wie viel es kostet. Es klingt nach Vermögenssorge, aber ich weiß nicht, ob mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt.

Meine Mutter möchte die EC-Karte und die PIN ihr nicht geben.

Was ist in solchen Fällen üblich? Gibt es hier Angehörige oder Betreuer, die sagen können, welche Möglichkeiten es gibt?

Ich habe gelesen, dass einige Banken die EC-Karte einziehen, sobald sie wissen, dass es einen Betreuer gibt, auch ohne Einwilligungsvorbehalt.

Eine Alternative wird genant: Bankvollmacht für Betreuer.
Betrifft Sparkasse.

Gibt es eine Möglichkeit, zwei EC-Karten zu haben? Wie kann man das am besten für beide Seiten regeln?

Ich nehme vorsichtig mal an, dass das Gericht nur Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt festlegen wird. Die noch nicht bestellte, aber ausgesuchte neue Betreuerin kann noch nichts sagen, da noch alles beim Amtsgericht leigt.

Geändert von freewilly (13.07.2024 um 12:25 Uhr)
freewilly ist offline  
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Alt 13.07.2024, 12:16   #2
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,411
Standard EC Karte

Deine Mutter sollte der neuen Betreuerin keinesfalls ihre EC Karte geben. Die Betreuerin kann sich bei der Bank legitimieren und hat so Einsicht in das Konto und kann bei dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge" selbst eine Karte beantragen.
__________________
„Behandle die Menschen so, als wären sie,
was sie sein sollten,
und du hilfst ihnen zu werden,
was sie sein können."
(Johann Wolfgang von Goethe)
thomzim ist offline  
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Alt 13.07.2024, 13:23   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin moin


Erst einmal abwarten, bis das Gericht entschieden hat, wer denn nun die Betreuerin ist und wer nicht (mehr).
Und natürlich auch erst mal abwarten, was die Aufgabenkreise sind.


Wenn die Berufsbetreuerin sagt, dass sie nur ein Mal im Monat vorbeikommt und für die schriftlichen Sachen zuständig ist, dann ist das sogar richtig. Sie ist die Papiertigerin, die alles zu organisieren hat. Sie muss es nicht selber machen.

Also z.B. eine Begleitperson organisieren, die deine Mutter zur Bank begleitet, um dort Geld abzuheben, wenn sie nicht mehr allein dort hingehen kann.

Die allermeisten Menschen verwechseln rechtliche BetreuerInnen mit Zauberwesen, die einfach für alles zuständig sind und das auch sofort und im Handumdrehen zu erledigen haben. Das ist weit gefehlt und wir BetreuerInnen müssen uns immer wieder gegen dieses Vorurteil wehren. Wir organisieren die notwendigen Hilfen, die notwendig sind, das die betreuten Menschen besser (manchmal auch sogar überhaupt) leben können. Selber leisten müssen und können wir die Hilfen nicht. Kleine Ausnahmen gibt es immer.





Thema EC-Karte und nur wenn die Vermögenssorge beschlossen wird:
Wenn Deine Mutter viel Geld hat, aber vergesslich und lernschwach ist, dann ist das Risiko groß, dass sie ein Opfer von Betrügern ist oder wird. Da benötigt sie Schutz.
Gleichzeitig hat sie natürlich auch ein Recht darauf, selber von ihrem Konto Geld abzuheben und für ihre Bedarfe auszugeben. Da geht es niemand etwas an, wofür sie es ausgibt.

Ich dem Fall würde ich versuchen ihr klar zu machen, dass sie ihre EC-Karte behalten kann und auf diesem Konto aber nur noch das Geld draufkommt, dass sie nach Belieben ausgeben kann. Wenn sie viel Geld hat, dann muss das Taschengeld auch nicht so mickerig sein, wie bei Sozialhilfeempfängern. Für Extrawünsche kann es auch durchaus noch Nachschläge geben.

Der größere Vermögensanteil und das Einkommen sollte dann eher auf ein zweites Konto sein/gehen, das von der Betreuerin verwaltet wird.
Da die Betreuerin vom Gericht kontrolliert wird ist diese 2-Konten-Lösung auch transparenter, weil die Buchungen Deiner Mutter und der Betreuerin nicht durcheinanderlaufen.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.07.2024, 12:37   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2024
Ort: betreute Person wohnt in NRW
Beiträge: 14
Standard

Die vom Gericht beabsichtigte Frau sagte, wenn sie ihr die Karte und Pin nicht gibt, könnte sie nicht mit ihr zusammenarbeiten. Eigentlich müsste sie doch wissen, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, daher ist diese Reaktion seltsam. Die Frau hatte ihre Visitenkarte hinterlassen, ich habe mir die Webseite angesehen, eigentlich wirkt das seriös, zumal auch das Schreiben vom Gericht diese Frau als beabsichtigte neue Betreuerin bestätigt.

Beim Amtsgericht hatte sie heute angerufen, dass sie Bitte eine andere Betreuerin vorschlgagen sollen, aufgrund dieser Tatsache. Diese sagten zu ihr, sie hätten es notiert, aber dass es dann jedoch sehr lange dauern könne, bis sie eine neue Betreuerin hätte. Gleichzeitig hat die alte Betreuerin gekündigt und kommt nach dem Urlaub nochmal wegen Unterschrift vorbei. Danach möchte sie eigentlich nicht mehr mit meiner Mutter zusammenarbeiten.

Angeblich würde sie ihr, wenn sie vom Gericht bestellt wird, dann nur hin und wieder mal 10 Euro geben. Kann ich mir kaum vorastellen, dass sie das gesagt hat bzw vielleicht zusätlzlich zu einem fest eingeteilten Betrag vielleicht, wenn es notwendig ist.

Sie würde am liebsten eine ehrenamtliche Betreuerin haben, wie zuvor auch.
freewilly ist offline  
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Alt 16.07.2024, 08:28   #5
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,411
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Die vom Gericht beabsichtigte Frau sagte, wenn sie ihr die Karte und Pin nicht gibt, könnte sie nicht mit ihr zusammenarbeiten.



Was ist das für eine Aussage einer Berufsbetreuerin ? Sie kann selbst eine Karte mit PIN beantragen, wenn sie den Aufgabenkreis "Vermögenssorge" bekommt. Sehr merkwürdig (von der Betreuerin).
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thomzim ist offline  
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Alt 16.07.2024, 08:35   #6
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Da will sich jemand persönlich bereichern oder argiert planlos, ob derjenige geeignet ist, Betreuungen zu führen?
Mächschen ist offline  
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Alt 16.07.2024, 09:41   #7
Gehört zum Inventar
 
Benutzerbild von thomzim
 
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,411
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Da will sich jemand persönlich bereichern oder argiert planlos, ob derjenige geeignet ist, Betreuungen zu führen?

sehr gute Antwort und auf dem Punkt gebracht.
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thomzim ist offline  
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Alt 16.07.2024, 18:42   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 120
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Habe das jetzt mal gelesen und für mich sieht es so aus, daß viel vermutet wird, aber tatsächlich nicht klar ist, ob man das nur gehört oder selbst mitbekommen hat.
Thema Vermögenssorge: Die Aussage der Berufsbetreuerin ist möglicherweise nicht korrekt wiedergegeben. Wir wissen doch, daß es eine 2-Konten-Führung gibt und diese üblich ist. Selbstverständlich wird die persönliche Debitkarte sowie die PIN der Betreuten nicht von der Betreuerin einkassiert und verwendet. Da kann man als Betreuerin eine eigene Karte anfordern.
Eine Betreuungslücke wird es auch nicht geben. Per Gerichtsbeschluss gibt es einen Betreuerwechsel und da ist immer ein Datum drauf.
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg
Mimmi ist offline  
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Alt 17.07.2024, 09:17   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.07.2024
Ort: betreute Person wohnt in NRW
Beiträge: 14
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Zitat:
Die Aussage der Berufsbetreuerin ist möglicherweise nicht korrekt wiedergegeben.
Nur von ihr erzählt bekommen.



Ich frage mich insbesondere auch, wenn die Sache noch beim Amtsgericht liegt (per Mail konnte die Frau mir daher nicht sagen, für welche Aufgabenbereiche sie vom Gericht angeordnet zuständig sei), weil sie noch nicht bestellt wurde, warum sie jetzt schon sagt dass sie die Karte braucht und Pin, sonst könne sie nicht zusammenarbeiten, woher will die Frau wissen, dass sie auch für sie für Vermögenssorge zuständig sein wird? Oder gibt es da schon etwas Smalltalk vor der Bitte sie zu besuchen und kennenzulernen, für welche Aufgabenbereiche jemand voraussichtlich zuständig sein wird?
freewilly ist offline  
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Alt 17.07.2024, 13:40   #10
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Nein, die Aufgabenkreise bestimmt der Richter und dieser richtet sich normal nach dem Gutachter.

Aber, wenn ein Betreuer von der Betreuungsstelle vorgeschlagen wurde, wird dieser sich ein Bild machen wollen vom Betroffenen und auch die zu erwartenden Aufgabenkreise vom Gericht.
Mächschen ist offline  
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