Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer Kosten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
"Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Vorschriften des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG).
Darüber hinaus richtet sich die Höhe ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.07.2024
Ort: betreute Person wohnt in NRW
Beiträge: 14
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"Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Vorschriften des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG).
Darüber hinaus richtet sich die Höhe der monatlichen Fallpauschale nach der beruflichen Qualifikation des rechtlichen Betreuers der Dauer der geführten Betreuung dem gewöhnlichen Aufenthalt der betreuten Person und dessen Vermögensstatus. Stark vereinfacht, bewegt sich die Vergütung eines beruflichen Betreuers mit (Fach-) Hochschulausbildung und abhängig vom Vermögensstatus: bei einem Heimbewohner zwischen 102 und 317 Euro monatlich, bei jemand in der eigenen Wohnung zwischen 171 und 339 Euro monatlich. Außerdem fallen beim Betreuungsverfahren Gerichtskosten an, die vermögenden Betreuten in Rechnung gestellt werden." Quelle: https://www.caritas.de/hilfeundberat...efragen/245690 Was ist der Durchschnittswert der üblich ist in den ersten 3 Monaten und nach dem 12. Monat, wenn kein Sonderfall vorliegt, sondern es sich um die typischen Bereiche gekümmert wird + 1 Besuch im Monat. |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Siehe dazu hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/v...092500021.html Besonders die Tabelle am Ende. Bei der pauschalen Vergütung kommt es eben nicht darauf an welche Tätigkeiten wie oft anfallen.
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.07.2024
Ort: betreute Person wohnt in NRW
Beiträge: 14
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Vielen Dank.
Also gilt hier eine feste Pauschale, die "andere Wohnform" (wohnt ganz normal in ihrer eigenen Wohnung) nicht mittellos für sie (da über Schonvermögen). Geändert von freewilly (15.07.2024 um 09:56 Uhr) |
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