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Fragen zu Betreuung

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Hallo ich habe noch ein paar Fragen. Wir sind zwei Brüder, ich habe wie oben beschrieben einen Vollmacht. Es gibt ...


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Alt 23.07.2024, 19:30   #1
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Registriert seit: 19.07.2024
Beiträge: 7
Standard Fragen zu Betreuung

Hallo
ich habe noch ein paar Fragen.
Wir sind zwei Brüder, ich habe wie oben beschrieben einen Vollmacht.
Es gibt eigentlich bis auf die Kindr und Enkelkinder meinerseits und bei meinem Bruder ist die Situation ähnlich.
Unsere Schwester hat uns mitgeteilt, das Erbe in jedemfall auszuschlagen.
1. Hier meine erste Frage, wie schlägt man das Erbe aus. Müssen wir tätig werden oder kommt von Nachlassgericht jemand auf uns zu?
2. In meiner Vollmacht steht "Über den Tode hinaus", was heisst dieser Satz. Ich habe gelesen, nach dem Tode des Betreuten endet ddie Vollmacht.
Ich habe durch diese Vollmacht auch eine Kontovollmacht. Was heisst das im Worst case?
3. wann muss die Wohnung gekündigt werden, bin ich da noch im Boot dirch meine Vollmacht.
4. Muss Rente zurückgezahlt werden. Die Rente wird immer für den zurückgelegten Monat gezahlt. Also Ende Juli für Juli.
5. Wie bin ich als Betreuer abgesichert, kann der Vermiter und der Staat auf mich zukommen?
6. Muss ich als Betreuer die Wohnung auflösen oder ist das Aufgabe des Vermieters. Wir würden ja das Erbe in jedem Fall ausschlagen.
7. Ich habe meiner Schwester ein Fernsehen, ein Apple Watch (zur Unfallmeldung und ein Iphone 11 zur Verfügung gestellt.
Was muss ich tun, das diese Teile nicht in die Erbmasse fallen.
8.Wie sieht es aus mit Zahlungen nach dem Tot der Betreuten. Wie lange kann ich noch auf das Konto zugreifen.


9 Kann ich irgendwo einen Ablaufplan was zu machen ist nach dem Ableben des Betreuten incl. welche Meldungen muss ich noch machen.


10. Gibt es ein handlungskonzept oder Handlunsrichtlinie für Betreuer in NRW




Ich hoffe, Ihr haltet mich nicht für pietätlos, aber es kann in der heutigen Zeit so schnell passieren zur Kasse gebeten werden. Ich sehr viel damit zu tun, meiner Schwester in ihrer schweren Krankheit zu helfen das ich etwas übersehe und ich nachher da stehe und habe einen Punkt nicht berücksichtigt.


Für Infos wär ich dankbar.
Vielen Dank im voraus.
mibri3944 ist offline  
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Alt 23.07.2024, 19:57   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,455
Standard

Zitat:
Zitat von mibri3944 Beitrag anzeigen
1. Hier meine erste Frage, wie schlägt man das Erbe aus. Müssen wir tätig werden oder kommt von Nachlassgericht jemand auf uns zu?
Ihr habt sechs Wochen Zeit ab dem Todestag der Schwester. Die Erbausschlagung kann persönlich am zuständigen Nachlassgericht erklärt werden, entweder das am letzten Wohnsitz des Verstorbenen oder euer eigenes Nachlassgericht. Oder vor dem Notar, das kostet aber mehr.

Zitat:
Zitat von mibri3944 Beitrag anzeigen
2. In meiner Vollmacht steht "Über den Tode hinaus", was heisst dieser Satz. Ich habe gelesen, nach dem Tode des Betreuten endet ddie Vollmacht.
Ich habe durch diese Vollmacht auch eine Kontovollmacht. Was heisst das im Worst case?
Die gesetzliche Betreuung endet stets mit dem Tod des Betreuten, für die Vorsorgevollmacht gilt das aber nicht zwingend. In einer Vorsorgevollmacht kann geregelt sein, dass sie auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt. Vorteil ist, du hast dann auch nach dem Tod Zugang zu Konten o. ä., um etwa daraus die Bestattung zu finanzieren, für die ihr u. U. auch nach erfolgter Erbausschlagung weiter verpflichtet bleibt.

Zitat:
Zitat von mibri3944 Beitrag anzeigen
3. wann muss die Wohnung gekündigt werden, bin ich da noch im Boot dirch meine Vollmacht.
Du kannst mit der Vollmacht tatsächlich die Wohnung nach dem Tod der Schwester kündigen, ansonsten fällt diese Aufgabe den etwaigen Erben zur Last.

Zitat:
Zitat von mibri3944 Beitrag anzeigen
4. Muss Rente zurückgezahlt werden. Die Rente wird immer für den zurückgelegten Monat gezahlt. Also Ende Juli für Juli.
Für den laufenden Monat nicht, nur wenn die Rentenversicherung nicht rechtzeitig vom Tod des Betreuten mitbekommt und z. B. für den Monat August zahlt, obwohl der Betreute an keinem Tag des Monats August noch gelebt hat.

Zitat:
Zitat von mibri3944 Beitrag anzeigen
5. Wie bin ich als Betreuer abgesichert, kann der Vermiter und der Staat auf mich zukommen?
Der Betreuer haftet grundsätzlich nicht für Schulden seines Betreuten.

Zitat:
Zitat von mibri3944 Beitrag anzeigen
6. Muss ich als Betreuer die Wohnung auflösen oder ist das Aufgabe des Vermieters. Wir würden ja das Erbe in jedem Fall ausschlagen.
Soweit ihr das Erbe ausschlägt, nein. Das ist Sache der zukünftigen Erben.

Zitat:
Zitat von mibri3944 Beitrag anzeigen
7. Ich habe meiner Schwester ein Fernsehen, ein Apple Watch (zur Unfallmeldung und ein Iphone 11 zur Verfügung gestellt.
Was muss ich tun, das diese Teile nicht in die Erbmasse fallen.
Soweit nicht schon zu Lebzeiten geregelt war dass diese Gegenstände nur Leihgaben sind und nicht in das Eigentum der Schwester übergehen sollen wird das schwierig.

Zitat:
Zitat von mibri3944 Beitrag anzeigen
8.Wie sieht es aus mit Zahlungen nach dem Tot der Betreuten. Wie lange kann ich noch auf das Konto zugreifen.
Grundsätzlich bis sich die etwaigen Erben bei der Bank legitimieren.

Zitat:
Zitat von mibri3944 Beitrag anzeigen
9 Kann ich irgendwo einen Ablaufplan was zu machen ist nach dem Ableben des Betreuten incl. welche Meldungen muss ich noch machen.
Als Vollmachtnehmer gibt es da eigentlich gar nicht viel zu tun. Sinnig ist es natürlich, allen Behörden und Stellen Bescheid zu geben mit denen man im Kontakt war.
Pichilemu ist offline  
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Alt 23.07.2024, 20:15   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 294
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Forenfuchs ist offline  
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