Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zu Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
ich habe noch ein paar Fragen.
Wir sind zwei Brüder, ich habe wie oben beschrieben einen Vollmacht.
Es gibt ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.07.2024
Beiträge: 7
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Hallo
ich habe noch ein paar Fragen. Wir sind zwei Brüder, ich habe wie oben beschrieben einen Vollmacht. Es gibt eigentlich bis auf die Kindr und Enkelkinder meinerseits und bei meinem Bruder ist die Situation ähnlich. Unsere Schwester hat uns mitgeteilt, das Erbe in jedemfall auszuschlagen. 1. Hier meine erste Frage, wie schlägt man das Erbe aus. Müssen wir tätig werden oder kommt von Nachlassgericht jemand auf uns zu? 2. In meiner Vollmacht steht "Über den Tode hinaus", was heisst dieser Satz. Ich habe gelesen, nach dem Tode des Betreuten endet ddie Vollmacht. Ich habe durch diese Vollmacht auch eine Kontovollmacht. Was heisst das im Worst case? 3. wann muss die Wohnung gekündigt werden, bin ich da noch im Boot dirch meine Vollmacht. 4. Muss Rente zurückgezahlt werden. Die Rente wird immer für den zurückgelegten Monat gezahlt. Also Ende Juli für Juli. 5. Wie bin ich als Betreuer abgesichert, kann der Vermiter und der Staat auf mich zukommen? 6. Muss ich als Betreuer die Wohnung auflösen oder ist das Aufgabe des Vermieters. Wir würden ja das Erbe in jedem Fall ausschlagen. 7. Ich habe meiner Schwester ein Fernsehen, ein Apple Watch (zur Unfallmeldung und ein Iphone 11 zur Verfügung gestellt. Was muss ich tun, das diese Teile nicht in die Erbmasse fallen. 8.Wie sieht es aus mit Zahlungen nach dem Tot der Betreuten. Wie lange kann ich noch auf das Konto zugreifen. 9 Kann ich irgendwo einen Ablaufplan was zu machen ist nach dem Ableben des Betreuten incl. welche Meldungen muss ich noch machen. 10. Gibt es ein handlungskonzept oder Handlunsrichtlinie für Betreuer in NRW Ich hoffe, Ihr haltet mich nicht für pietätlos, aber es kann in der heutigen Zeit so schnell passieren zur Kasse gebeten werden. Ich sehr viel damit zu tun, meiner Schwester in ihrer schweren Krankheit zu helfen das ich etwas übersehe und ich nachher da stehe und habe einen Punkt nicht berücksichtigt. Für Infos wär ich dankbar. Vielen Dank im voraus. |
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Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,455
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Als Vollmachtnehmer gibt es da eigentlich gar nicht viel zu tun. Sinnig ist es natürlich, allen Behörden und Stellen Bescheid zu geben mit denen man im Kontakt war. |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 294
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Siehe auch der andere Thread! Bitte Fragen nicht doppelt einstellen.
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