Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer Abwicklung stromkosten,Versorgungsvertrag stadtwerke im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ist ein Betreuer, wenn er bestellt wurde,auch dafür zuständig, wenn man aus einer Wohnung geräumt wurde,sich um die Kündigung, z.b. ...
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01.08.2024, 22:22 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 68
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Betreuer Abwicklung stromkosten,Versorgungsvertrag stadtwerke
Ist ein Betreuer, wenn er bestellt wurde,auch dafür zuständig, wenn man aus einer Wohnung geräumt wurde,sich um die Kündigung, z.b. vom stromvertrag,stromversorger,usw zu kümmern?
Ich wurde geräumt und bekomme inkassobriefe,dass ich Strom kosten bezahlen soll,obwohl ich aus der wohgeräumt wurde,und die Endabrechnung bezahlt habe. Die Frage ist ob sich der Betreuer hätte darum kümmern müssen,denn ich war obdachlos,dann stationär und im obdachlosenheim, konnte mich nicht mehr kümmern. |
02.08.2024, 00:46 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,559
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Kommt auf den Aufgabenkreis an, die Frage ist auch, ob der Betreuer überhaupt davon weiß...
Schick das Protokoll des Gerichtsvollziehers zum Versorger und widerspreche der Forderung. |
02.08.2024, 09:38 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 68
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Zitat:
Bisher war doch kein gerichtsvollzieher da.ich bekomme schreiben eines Inassobüros,das ich stromkosten zahlen soll,es.gäbe angeblich ein Urteil vom Amtsgericht. Es wird nur die Vollstreckung angedroht... Wem genau muss ich jetzt widersprechen? Der.betreuer hatte wohnen und finanzen |
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02.08.2024, 10:08 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,359
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Da muss aber schon sehr viel passiert sein wenn ein "Urteil vom Amtsgericht" (ein Versäumnisurteil?) vorliegt.
Was sagt der Betreuer dazu? |
02.08.2024, 13:59 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,559
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Inkassobüros sind aber auch dreist.
Ich meine das Protokoll über die Räumung, damit kannst Du beweisen, ab dem Zeitpunkt raus zu sein. Bzgl. der Forderung würde ich dem Inkassobüro zum einen der Forderung widersprechen und zum anderen sollen die den Titel übersenden, sofern die einen haben, dann antworten die schon. |
02.08.2024, 17:37 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 68
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Zitat:
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02.08.2024, 17:38 | #7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 68
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Zitat:
Ich habe dem Inkassobüro schon ein Schreiben zugesendet. |
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02.08.2024, 20:34 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,785
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Moin Marko
Um Deine eigentliche Frage zu beantworten: Der Betreuer ist definitiv dafür zuständig, wenn die Wohnungssorge und die Vermögenssorge vorliegt. Er muss aber auch von den Dingen wissen bzw. erfahren, die es zu regeln gilt. Wie ist Dein Kontakt zu ihm? Hast Du ihm z.B. gesagt, dass Du eine Abschlussrechnung schon bekommen und bezahlt hast? Schuldensachen und Korrespondenz mit Inkassobüros sind immer eine heikle Sache. Die allerwenigsten Menschen wissen, was und wie man damit korrespondieren sollte und wie nicht. Der allergrößte Fehler ist das, was man üblicherweise den gesunden Menschenverstand nennt. Die Inkassi sind darauf getunt, das zu provozieren und dann als Schuldeingeständnis zu nehmen. Daher schlage ich Dir vor, Dich an deinen Betreuer zu wenden, weil der für die Arbeit bezahlt wird und sie auch beherrschen sollte. Ist er einfach nicht zu erreichen oder kümmert er sich nicht, obwohl er weiß, dass es etwas zum kümmern gibt, dann beantrage einen Wechsel. Der Nachfolger hat dann die Aufgabe, ihn für die Dir durch ihn evtl. entstandenen Schäden zur Rechenschaft zu ziehen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.08.2024, 02:13 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 68
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Zitat:
Die jetzigen Forderungen stammen aus 16/17. Ich hatte vorher einen Rechtsanwalt als Betreuer. Der hatte wenig Lust auf Betreuung und so war auch seine Tätigkeit. Nach meiner obdachlosenheim/Obdachlosigkeit hatte ich keine Möglichkeit mich darum zu kümmern. Ich habe keinen neuen stromvertrag gemacht und nichts verbraucht. Es kam man ein Beschluss vom AG diesen legte ich ihm auch vor. Er wird sich wohl nicht drum gekümmert haben.das hat mich damals schon gewundert. Ich hatte gar keine Möglichkeit was zu machen da es kein MB oder Klage gab. Mehr passierte nicht. Später habe ich den Betreuer gewechselt. Ich hörte auch nichts mehr davon. Jetzt bekam ich dieses Schreiben vom Inkassobüro.forderung mehr als verdoppelt plus inkassokosten.ankündigung der Vollstreckung. Ich habe dem Büro ein Fax geschickt mit einigen Sätzen dazu. |
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03.08.2024, 11:34 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,785
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Moin moin
Jetzt wäre es wohl interessant zu wissen, was das genau für ein Gerichtsbeschluss war und ob wg. der Forderung ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren gelaufen ist. Blöd ware es, wenn der Gerichtsbeschluss der Vollstreckungsbescheid wäre. Wenn es noch keinen Vollstreckungsbescheid geben würde, dann wäre die Forderung von 2016 längst verjährt. MfG Imre
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