Dies ist ein Beitrag zum Thema Moin aus Hamburg und Fragen zur Betreung meines Bruders im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin aus Hamburg in die Runde,
ich habe mich hier angemeldet da mein Bruder alkoholkrank und derzeit in einer ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 20.08.2024
Ort: Hamburg
Beiträge: 2
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Moin moin aus Hamburg in die Runde,
ich habe mich hier angemeldet da mein Bruder alkoholkrank und derzeit in einer Klinik für Suchterkrankungen ist und seit kurzem unter Betreuung steht. Mein Bruder hat sich selbst Hilfe wegen seiner Sucht gesucht und ist mittlerweile entgiftet, er wartet jetzt auf einen Platz zur Langzeit-Reha. Er ist fest entschlossen nie wieder Alk zu konsumieren. Da laut Klinik das Kurzzeitgedächnis meines Bruders z.Zt. manchmal eingeschränkt ist hat man ihn durch die Klinik unter Betreuung gestellt. O-Ton meines Bruders: "Scheiss-Siebgedächnis". Die Auskunft, dass man für ihn eine Betreuung anstrebt habe ich telefonisch von einem Mitarbeiter der Suchtklinik erfahren. Ich telefoniere regelmässig mit meinem Bruder und besuche ihn ebenfalls regelmässig. Vor kurzem erzählte mir mein Bruder, dass sich sein Betreuer bei ihm vorgestellt hat - das heist für mich, dass er jetzt unter Betreuung steht. Wie weit die Betreuung reicht (Finanzen, Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung) konnte er mir nicht sagen. So weit, so gut. Aber: bei meinem letzten Besuch vor ein paar Tagen erzählte mir mein Bruder, dass der Betreuer ihm gesagt hat, er wolle seine Wohnung auflösen (!). Darüber bin ich sehr erschrocken, mein erster Gedanke war: der hat es aber eilig. Mein Bruder wirkt auf mich bis auf gelegentliche Desorientiertheit wie immer. Dazu muss man wissen, dass wir über sieben Jahre zusammengelebt haben - wir kennen uns und ich habe ihn lieb. Mein Bruder hat Einsicht in seine Erkrankung, hält sich an die Vorgaben der Klinik und ist wie schon geschrieben wild entschlossen abstinent zu leben. O-Ton: "Ich will nicht so enden wie die Alte". = unsere Mutter (hat sich totgesoffen). Ich bin stolz auf ihn, weil er sich selbst Hilfe gesucht und gefunden hat und sage ihm dies auch. Das was mich gelinde gesagt entsetzt ist die (hoffentlich nur angedachte) Wohnungsauflösung. Es gibt andere Arten, jemanden nach erfolgreicher Alk-Therapie im Alltag zu unterstützen. Mein Bruder möchte seine Wohnung behalten, er kann sie sich leisten. Miete und Nebenkosten sind moderat und die Wohnung seiner Aussage nach nicht verkommen. Er war bis zu seiner Selbsteinweisung als Systemadmin tätig, wurde aber vom Arbeitgeber zum Ende dieses Jahres gekündigt. Telefonische Aussage des Klinikmitarbeiters: Der AG was not amused dass ihr Bruder bei uns ist. Das heisst seine Einkünfte sind bis Ende 2025 sicher (Gehalt bis 12/24, anschliessend ein Jahr Arbeitslosengeld). Wie schon länglich geschrieben entsetzt mich die Schnelle, mit der hier vorgegangen wird. Meine Frage hierzu ist, wie kann ich meinem Bruder beistehen damit in seinem Sinne gehandelt wird? Meine Idee ist, als Verfahrensbeteiligte mit ins Boot genommen zu werden - Habe ich dann ein Mitspracherecht bei Entscheidungen des Betreuers? Oder könnte ich die Betreuung meines Bruders übernehmen und wenn ja, wie ginge das? Fragen über Fragen, sorry dass es so eine lange Vorstellung ist. Grüsse aus HH Anja |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 113
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Hallo Anja,
Nach §274 FamFG könntest Du Beteiligte im Betreuungsverfahren sein. Ich habe aber den Eindruck das es noch nicht ganz klar ist, ob die Betreuung schon besteht oder ob sich ein möglicher Betreuer bisher bei deinem Bruder nur vorgestellt und dabei die Idee der Wohnungskündigung thematisiert wurde. Wenn die Betreuung schon besteht, müßte dein Bruder einen Beschluss des Amtsgerichtes haben, in diesem Schreiben steht auch der Aufgabenkreis und der Betreuer drin. Das wäre mal der erste Schritt, diesen Beschluss zu lesen. Evtl. Wurde dieses Schreiben nicht an die Klinik sondern Wohnadresse geschickt? Viele Grüße, Clark |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 207
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Hallo Anjaz, bitte schaue dass Dein Bruder jetzt nach der Entgiftung
schnellstens ( wirklich allerdringendst ) die Langzeit Reha beginnen kann. Hilf evtl. einen Platz zu finden und bleibe unbedingt dran. Aus Erfahrung mit meiner Schwester weiss ich, daß die Gefahr des Rückfalls bei Warten auf Anschlußtermine nach der Entgiftung z.Bsp. zur Reha unheimlich groß ist. Die Frust auf das Warten auf den Reha- Termin und dann wieder wenn die Wohnung weg wäre , gibt ihm Grund zum Trinken. Alles Gute Dir und viel Kraft das mit ihm durchzustehen LG Motzerella |
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#4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 20.08.2024
Ort: Hamburg
Beiträge: 2
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Moin,
danke für die Rückmeldungen / Infos. Ich werde meinen Bruder Übermorgen (Samstag) besuchen, wir schauen dann in seiner Wohnung ob in der Post ein Betreuungsbeschluss ist. Ad Langzeitreha: die soll natürlich so schnell als möglich beginnen, laut Aussage meines Bruders soll er nach XY (Stichwort O-Ton: Scheiss Siebgedächnis), will sagen: es hört sich für mich so an, als sei er in einer bestimmten Langzeitreha-Einrichtung vorgemerkt. Evtl. finden wir morgen im Briefkasten mehr und sind dann schlauer. Wichtig für ihn ist zuallererst, dass seine Wohnung nicht gegen seinen Willen aufgelöst wird. Denn sonst ist nach allen Entzugsmühen ein erneuter Absturz vorprogrammiert. <Ironie> Trockener Alkoholiker, der unter der Brücke wohnt..... </Ironie> |
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 113
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Hallo Anjaz,
Zur Wohnungskündigung braucht ein Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichtes. Dabei muss dezidiert dargelegt werden, warum die Wohnung gekündigt werden muss. Es gibt da also ein Sicherheitsnetz. Viele Grüße, Clark |
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 69
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Hallo anjaz,
ich kann dir nur empfehlen an der Sache dranzubleiben, damit es nicht so ergeht wie Peter Wimmer der auf einmal Obdachlos wurde. Siehe: https://www.merkur.de/lokales/region...-91544809.html |
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 240
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Moin!
... und um deine noch offene Frage zu beantworten: Selbstverständlich kannst auch du die Betreuung für deinen Bruder übernehmen, sofern dein Bruder dies wünscht (§ 1816 Abs. 2 S. 1 BGBG) und du die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzt (§ 21, § 23 Abs 2 Nr. 1, 2, 4 BtOG). Es gibt sogar ein gesetzlich geregelten Vorrang des Ehrenamtes. Eigentlich schauen wir von der Betreuungsbehörde im Vorwege auch immer erst nach Familienangehörigen. Merkwürdig, dass das hier nicht passiert ist. Sofern dein Bruder in der Lage ist, die Tragweite einer Vollmacht noch zu erfassen, wäre auch eine solche Lösung denkbar. Viel Erfolg!
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Viele Grüße Fridel ![]() |
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#8 |
Neuer Gast
Registriert seit: 18.08.2024
Beiträge: 1
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Ich habe bereits einen Beitag geschrieben. Bin ich im Forum.?
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#9 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,974
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Moin moin
Und ja, Du bist im Forum. Der Betrag, den Du geschrieben hast, ist allerdings eine Private Nachricht. Ich weiß allerdings nicht ob du diean dichselber oder jemand anders geschrieben hast. Zum Themen erstellen: 1. Themenbereich (z.B. "Vorstellungen" oder Rechtsfragen") anklicken 2. "Neues Thema" anklicken 3. Text reinschreiben (Deine Vorstellung oder Frage/Antwort) 4. Unterhalb vom Text "Thema erstellen" anklicken 5. fertig Sonst ist ganz oben in der grünen Leiste die Ikone "Hilfe". Dahinter ist eine Bedienungsanleitung für das Forum versteckt. Mit vielen Tipps und Tricks. Viel Spaß wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Stichworte |
alkoholkrankheit, betreuung, wohnungsauflösung |
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