Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung Aufgabenbereich: Wohnungsangelegenheit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin,
meine Bekannte hat eine gesetzliche Betreuung nur für wohnungsangelegenheiten. Bei restlichen Aufgabenbereichen stehe ich als vorsorgebevollmächtigte im „Dienst“.
Die ...
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29.09.2024, 01:54 | #1 |
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Beiträge: 4
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Gesetzliche Betreuung Aufgabenbereich: Wohnungsangelegenheit
Moin,
meine Bekannte hat eine gesetzliche Betreuung nur für wohnungsangelegenheiten. Bei restlichen Aufgabenbereichen stehe ich als vorsorgebevollmächtigte im „Dienst“. Die gesetzliche Betreuung hat das Haus meiner Bekannten verkauft. Nun müssen noch 2-3 Sachen vorher am Haus repariert werden, die im Kaufvertrag vermerkt worden sind. Die gesetzliche Betreuung macht sich das einfach und schickt mir als betreuende immer nur ein Angebot von Firmen und möchte dafür eine Bestätigung, dass ich es zahle…. Nun frage ich mich: muss sie sich nicht drei Angebote einholen, damit das günstigste Angebot genommen werden kann? Oder gibt es solche Regelungen nicht. Ich bin echt verärgert über diese gesetzliche Betreuerin und frage mich, ob das alles immer so rechtens ist?! |
29.09.2024, 08:38 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 6,172
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Nein, gibts nicht. Sozialämter kommen immer wieder mal auf diese Idee, um die Ausgaben niedrig zu halten. Inzwischen klappt das auch nicht mehr, weil Handwerksbetriebe es nirgends mehr nötig haben, sich die Arbeit mit Kostenvoranschlägen zu machen, sozusagen für nichts. Also wenn überhaupt gegen Cash, der bestenfalls bei Auftragserteilung angerechnet wird. Gibts denn Zweifel an der angemessenen Höhe? Schon mal selbst versucht, 3 Kostenvoranschläge zu erhalten (in den letzten Jahren?)
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
29.09.2024, 09:06 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,598
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Irgendwas passt doch da nicht, sind Wohnungsangelegenheiten in der Vorsorgevollmacht ausgeschlossen?
Hausverkauf und Wohnungsangelegenheiten sind aus meiner Sicht auch zwei Paar Schuhe. Warum bist Du nicht zum Betreuer bestellt worden? |
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