Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Gesetzliche Betreuung Aufgabenbereich: Wohnungsangelegenheit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung Aufgabenbereich: Wohnungsangelegenheit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin, meine Bekannte hat eine gesetzliche Betreuung nur für wohnungsangelegenheiten. Bei restlichen Aufgabenbereichen stehe ich als vorsorgebevollmächtigte im „Dienst“. Die ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 29.09.2024, 01:54   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 24.02.2024
Beiträge: 4
Standard Gesetzliche Betreuung Aufgabenbereich: Wohnungsangelegenheit

Moin,

meine Bekannte hat eine gesetzliche Betreuung nur für wohnungsangelegenheiten. Bei restlichen Aufgabenbereichen stehe ich als vorsorgebevollmächtigte im „Dienst“.


Die gesetzliche Betreuung hat das Haus meiner Bekannten verkauft. Nun müssen noch 2-3 Sachen vorher am Haus repariert werden, die im Kaufvertrag vermerkt worden sind. Die gesetzliche Betreuung macht sich das einfach und schickt mir als betreuende immer nur ein Angebot von Firmen und möchte dafür eine Bestätigung, dass ich es zahle….

Nun frage ich mich: muss sie sich nicht drei Angebote einholen, damit das günstigste Angebot genommen werden kann? Oder gibt es solche Regelungen nicht.

Ich bin echt verärgert über diese gesetzliche Betreuerin und frage mich, ob das alles immer so rechtens ist?!
Hohn ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2024, 08:38   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
Standard

Nein, gibts nicht. Sozialämter kommen immer wieder mal auf diese Idee, um die Ausgaben niedrig zu halten. Inzwischen klappt das auch nicht mehr, weil Handwerksbetriebe es nirgends mehr nötig haben, sich die Arbeit mit Kostenvoranschlägen zu machen, sozusagen für nichts. Also wenn überhaupt gegen Cash, der bestenfalls bei Auftragserteilung angerechnet wird. Gibts denn Zweifel an der angemessenen Höhe? Schon mal selbst versucht, 3 Kostenvoranschläge zu erhalten (in den letzten Jahren?)
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2024, 09:06   #3
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,598
Standard

Irgendwas passt doch da nicht, sind Wohnungsangelegenheiten in der Vorsorgevollmacht ausgeschlossen?

Hausverkauf und Wohnungsangelegenheiten sind aus meiner Sicht auch zwei Paar Schuhe.

Warum bist Du nicht zum Betreuer bestellt worden?
Mächschen ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40