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Betreuung aus dem Ausland

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Hallo Kohlenklau, ich habe eine Frage zur Betreuung meines Schwiegervaters. Dieser hatte im Januar einen Unfall und ist nun noch ...


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Alt 02.03.2009, 11:31   #1
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Registriert seit: 20.02.2009
Beiträge: 4
Standard Betreuung aus dem Ausland

Hallo Kohlenklau,

ich habe eine Frage zur Betreuung meines Schwiegervaters.
Dieser hatte im Januar einen Unfall und ist nun noch in einem Krankenhaus, soll aber in ca 3-4 Wochen in eine weiterführende Einrichtung verlegt werden. Ein selbstständiges Wohnen alleine zu Hause wird nicht mehr möglich sein.
Nachdem mein Mann (Sohn des Betreuten) und ich (Schwiegertochter) nicht sofort erreichbar waren, wurde vom Gericht ein Berufsbetreuer benannt der sich seitdem um meinen Schwiegervater kümmert.
Wir haben dem Gericht nun mitgeteilt, dass wir uns gerne selbst um den Schwiegervater kümmern wollen und möchten diese Aufgabe aufteilen:
- Sohn: finanzielle Aspekte (für sämtliche Banken lag sowieso eine Vollmacht vor - die allerdings für den Todesfall gedacht war)
- Schwiegertochter: rechtliche Angelegenheiten
- Mutter der Schwiegertocher: medizinische Fragen

Wir haben deshalb eine Aufteilung vorgeschlagen da der Sohn und die Schwiegertochter nicht in Dtl. sind (wir sind zwar erreichbar aber eben nicht vor Ort). Meine Mama (also die Mutter der Schwiegertochter) ist in Dtl. (aber auch nicht direkt vor Ort, sondern 600 km entfernt) und bereit für medizinische Fragen Ansprechpartner zu sein und ggf. wenn nötig auch sofort vor Ort zu sein.

Ich habe bei Internetrecherche gefunden, dass man sich die Betreuung eines Angehörigen aufteilen kann.
Und wenn dies Angehörige machen möchten soll diesen der Vorzug vor einem Berufsbetreuer gegeben werden. Und auch dass der Betreuer NICHT vor Ort sein muss......

Das Gericht lehnt dies nun ab und schreibt uns "
in dem Betreuungsverfahren Ihres Vaters könnte eine Person, die gut erreichbar ist und vor einem deutschen Amtsgericht als Betreuer verpflichtet werden kann, eingesetzt werden. Ich benötige dafür Namen, genaue Anschrift und eine Telefonnummer."


Ist das so rechtlich zuässig oder möchte es sich das Gericht hier nur möglichst einfach machen?


Herzlichen Dank für eine Info,
Szuegner


szuegner ist offline  
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Alt 02.03.2009, 12:33   #2
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Registriert seit: 20.02.2009
Beiträge: 4
Standard Betreuer vor Ort

Hallo,

noch eine Frage im Nachtrag zu meinem ersten Eintrag:
muss der Betreuer denn vor Ort sein? Oder ist es ausreichend wenn der Betreuer per Telefon oder email jederzeit erreichbar ist?
Oder mal anders gefragt: kann ich die Betreuung für meinen Schwiegervater übernehmen wenn ich meinen dauerhaften Wohnsitz in Namibia habe (aber erreichbar bin)?

Vielen Dank und Gruss,
Szuegner
szuegner ist offline  
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Alt 02.03.2009, 13:31   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

die Erreichbarkeit eines Betreuer wird wohl immer ein Thema bleiben. Ich unterscheide da zwischen ehrenamtlichem Betreuer und Berufsbetreuer.

Bei einem Berufsbetreuer erwarte ich, dass er einen Anrufbeantworter besitzt oder dass per Handy/Mailbox eine Nachricht hinterlassen werden kann.

Optimal wäre eine persönliche Erreichbarkeit zwischen 8.30 h und 13.00 h sowie zwischen 15.00 und 18.00 h per Festnetzanschluss oder Handy. Aber das ist eher Wunschdenken und kaum realisierbar.

Am Wochenende sollte die Erreichbarkeit über Handy oder Anrufbeantworter gewährleistet sein.

Bei einem ehrenamtlichen Betreuer sehe ich das etwas gelassener, besonders am Wochenende. Ich erwarte auch nicht, dass ich ihn per Handy erreichen kann. Telefon und Anrufbeantworter reichen.

Die Tücke steckt in der Technik, auch heute noch.

Anruf eines Seniorenheimes auf meiner Arbeitsstelle: "seit drei Tagen versuchen wir, sie zu erreichen. Nie meldet sich jemand."

Komisch. Erstens haben die meine Privatnummer, und zweitens war ich nachweislich von 8.30 bis 16.00 h am Arbeitsplatz, abzüglich Mittagspause und Pipi-machen. Warum die mich nicht erreicht haben ? Keine Ahnung, liess sich nicht klären.

Anrufe spät abends oder nachts kommen vor, damit kann ich leben.

Feste Regeln, wie und wann ein Betreuer erreichbar sein muss, gibt es meines Wissens nicht.

Gruss

Andreas

Geändert von AndreasLübeck (02.03.2009 um 13:34 Uhr)
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 02.03.2009, 14:44   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.02.2009
Beiträge: 37
Standard

Hallo Andreas,

vor kurzem habe auch ich eine sehr ärgerliche Erfahrung gemacht: mein Betreuter ist im Förderbereich der Einrichtung umgekippt, ich bin nicht informiert worden. Erst als ich einen Monat später kurz im Wohnbereich vorbeischaute um nach ihm zu sehen, wurde mir nebenbei auf dem Flur erzählt, was passiert sei. Der Wohnbereichsleiter, der im Dienstzimmer saß, erschien plötzlich in der Tür und behauptete, ich wäre von einer Mitarbeiterin angerufen worden. Auf mein entschiedenes Nein! setzte er hinzu, sie hätte auf meinen Anrufbeantworter gesprochen. Da ich auch hier wiedersprechen mußte, ich hatte definitiv keine Nachricht über den Vorfall erhalten, ergänzte er, er wäre bei dem Anruf der Mitarbeiterin zugegen gewesen. Wahrscheinlich hätten meine Kinder die nachricht gelöscht...Ich war so perplex, dass mir die Spucke wegblieb. Meine Kinder leben nicht mehr zu Hause und betätigen bei ihren Besuchen bei mir schon gar nicht den Anrufbeantworter, weil er für sie uninteressant ist. Es gibt dort ja nichts abzuhören was sie betrifft.
Die eilfertige Mitarbeiterin, die mir den Vorfall auf dem Flur mitgeteilt hatte, blätterte daraufhin schnell in der Dokumentation um mir schwarz auf weiß zu belegen, dass ein Anruf erfolgt sei, aber es stand nichts drin...
Ich finde es sehr traurig und sehr bedenklich, wenn gegenüber Betreuern von seiten der Einrichtung in dieser üblen Form gehandelt wird. Sicherlich wollten sie mich anrufen, aber haben es schlicht vergessen. Das ist schlimm genug. Allerdings dann zu lügen, ist heftig. Ich überlege mir, wie ich weiter vorgehen sollte um den Vorfall nicht einfach zu übergehen, da ich das ganze als schwerwiegend einstufe. Was denkst du, oder jemand anderes darüber?

Entschuldige szuegner, wenn ich so ín deinen Beitrag und in deine Frage hereinplatze. Ich denke, wenn du in Namibia sitzt, können noch eher und mehr Dinge geschehen, die du nicht überprüfen kannst, weil du zu weit weg wohnst. Die Gefahr, dass man dich in wichtigen Fragen nicht informiert ist groß und wahrscheinlich, weil es zu schwierig ist dich zu erreichen - und zu teuer! Den Punkt der Kosten, die entstehen,solltest du auch bedenken. Wenn du z.B. schnell kommen müßtest um Unterschriften zu leisten, die du aber nur leisten kannst nachdem du deinen Schwiegervater angesehen hast und möglichst seinen Willen erfragt hast, wird es dir vielleicht gar nicht möglich sein rechtzeitig einen Flug zu bekommen. Außerdem wird es viele Stunden dauern bis du angekommen bist. Könntest du denn alle vier bis sechs Wochen deinen Schwiegervater besuchen? Denn das wäre wünschenswert um einen Überblick darüber zu bekommen wie es ihm geht, ob es Verschlimmerungen gibt, ob er sich wohl fühlt, ob er richtig gepflegt wird, ob er Wünsche hat, denen du nachkommen könntest.
Wäre es evtl sinnvoll deinen Schwiegervater in eine Einrichtung in der Nähe deiner Mutter zu verbringen, damit sie ihn regelmäßig besuchen, sehen und die Betreuung führen kann? Ihr könntet sie dann per Telefon oder mail unterstützen .

Liebe Grüße

Ulla

Geändert von Ulla (02.03.2009 um 14:47 Uhr)
Ulla ist offline  
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Alt 02.03.2009, 14:51   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo szuegner,

Danke für das Vertrauen, dass Du mir mit der direkten Ansprache ausdrückst. Andere Betreuer sind hier aber bestimmt besser informiert, um Dir kompetente Antworten zu geben.

Zitat:
Zitat von szuegner Beitrag anzeigen

Ich habe bei Internetrecherche gefunden, dass man sich die Betreuung eines Angehörigen aufteilen kann.
Und wenn dies Angehörige machen möchten soll diesen der Vorzug vor einem Berufsbetreuer gegeben werden. Und auch dass der Betreuer NICHT vor Ort sein muss......
Deine Vermutungen sind zunächst alle richtig. Wenn Du und Dein Mann allerdings in Namibia leben, dann wird die Sache doch etwas komplizierter.
Zunächst einmal die Vermögenssorge ("finanzielle Aspekte"): Falls dazu eine Vollmacht vorliegt, dann darf der Aufgabenkreis nicht über eine Betreuung abgedeckt sein. Ihr solltet die Vollmacht gegenüber dem Gericht offenlegen und den Aufgabenkreis aus dem Betreuungsumfang streichen lassen. Dies gilt natürlich nur, wenn nicht ausdrücklich des Todesfall dort genannt ist.
Wenn ihr bzw. Dein Ehemann aus dieser Vollmacht heraus handelt, dann fragt niemand mehr, ob dies organisatorisch möglich ist. Gibt es allerdings Schwierigkeiten, dann kann zur ordnungsgemäßen Verwendung der Vollmacht ein Kontrollbetreuer eingesetzt werden.

Angelegenheiten der Personensorge können dann auch auf mehrere Betreuer übertragen werden (§ 1899 BGB)
BGB - Einzelnorm
Es ist aber die Frage, ob Du aus Namibia hier in der BRD rechtliche Fragen klären kannst. Oftmals ist die persönliche Anwesenheit erforderlich, Unterschriften zu leisten und vieles mehr. Dies kann der Betreuer nicht auf eine andere Person, z.B. Deine Schwiegermutter, delegieren.

Wäre es in Eurem Fall nicht besser, der Ehefrau die Betreuung zu übertragen? Ihr könntet ihr doch, soweit das Familienverhältnis intakt ist, mit Rat zur Seite stehen. Die 600 km sollten in diesem Fall nicht unbedingt ein Hindernis sein. Ihr solltet Euch aber im Klaren sein, dass eine gesetzliche Betreuung nicht unbedingt nur über Telefon oder mail-Kontakt zu führen ist. Neben der tatsächlich anfallenden Arbeit fordert der Gesetzgeber auch einen persönlichen Kontakt, so dass die 600 km regelmäßig überbrückt werden müssen.

Hier kommt auch noch einmal die Kostenfrage in's Spiel. Ist der Vater vermögend oder mittellos? Auch als ehrenamtlicher Betreuer hat man einen Anspruch auf Auslagenersatz; entweder in Form einer Pauschale (323 €/jährlich) oder unter Vorlage der tatsächlich entstandenen Kosten. Wenn ihr z.B. aus Namibia anreist, dann könnte theoretisch ein Anspruch auf Übernahme der Kosten entstehen. Sollte sich dieser Anspruch gegen die Staatskasse richten, dann wird das Gericht sicherlich nicht mitspielen.

Das Gericht geht in dieser Angelegenheit sicherlich den einfachen Weg. Unter den von Dir geschilderten Umständen ist dieses Vorgehen aber doch wohl nachvollziehbar.

Gruß
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 02.03.2009, 15:36   #6
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Beiträge: 10
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Hallo,
zum Thema Entfernung.
Als meine Mutter krank wurde, wohnten wir in Rheinland-Pfalz sie in Hessen (Entfernung 150 km eine Strecke). Zu der Zeit war ich noch voll berufstätig (50 Std. Woche). Ich kann nur eins sagen, nach einer gewissen Zeit war ich dermaßen ausgelagt, dass ich meinen Job aufgegeben habe. Es kamen so viele Dinge auf mich zu, die manchmal ganz einfach zu regeln waren und dann auch doch schon schwerwiegende Sachen. Z.B. kann man am Wochenende keine behördlichen Dinge erledigen, sich nicht mit dem Arzt unterhalten u.v.m. Das Telefon, so meine Erfahrung, ist zwar eine tolle Einrichtung, nur nicht so ganz effizient.
Zum Schluss - Umzug in meine Nähe - gute Lösung.
Auch später im Seniorenzentrum war es sehr sinnvoll vor Ort zu sein. Die Mitarbeiterin waren zwar alle sehr lieb, aber auch hier gibt es kleine schwarze Schafe.

Liebe Grüsse
Karin
Karin ist offline  
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Alt 03.03.2009, 11:37   #7
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Beiträge: 4
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Hallo Zusammen,


vielen Dank für die schnelle und zahlreichen Antworten. Bitte nicht übelnehmen dass ich “nur” Kohlenklau persönlich angesprochen habe :-)




Mein Mann hat von seinem Vater die Bankvollmachten erhalten nicht ausschliesslich für den Todesfall. Diese sollten also für die Vertretung in finanziellen Aspekten durchaus ausreichend sein.


Wir haben in unserem Schreiben an das Gericht auch gebeten, den finanziellen Anteil aus der Betreuung auszuschliessen da bereits Vollmachten vorliegen. Auf diesen Antrag wurde aber gar nicht eingegangen sondern nur mit dem einen Satz “in dem Betreuungsverfahren Ihres Vaters könnte eine Person, die gut erreichbar ist und vor einem deutschen Amtsgericht als Betreuer verpflichtet werden kann, eingesetzt werden. Ich benötige dafür Namen, genaue Anschrift und eine Telefonnummer."
geantwortet.


Wir haben beim Gericht beantragt die Betreuung aufzuteilen und als Ansprechpartner in Dtl. für medizinische Fragen meine Mutter zu wählen. Eine Ehefrau des Betreuten gibt es nicht. An Angehörigen gibt es nur zwei Söhne von denen aber einer keinen Kontakt mehr zum Vater wünscht.
Gerade für dei medizinischen Fragen ist mir schon klar, dass man jemanden braucht, der schnell und einfach erreichbar ist und eine Entscheidung treffen kann. Und ggf. Auch innerhalb ein paar Stunden vor Ort sein kann.


Stehen die Chancen denn besser die Betreuung zu bekommen, wenn man nur meine Mutter als Betreuer vorschlägt? (Wobei dies dann aber ausschliesslich der finanziellen Aspekte sein sollte – da hierfür ja eine Vollmacht vorliegt)


Finanziell ist der Betreute noch vermögend und wir haben im Falle einer Betreuung durch uns selbst auch nicht vor Betreuungskosten, Anfahrtskosten etc. abzurechnen. Also ist dies sogar im Sinne des Betreuten. Dass wir keine Anflugkosten aus Namibia abrechnen können ist ja klar. Aber wir sind ja auch vor dem Unfall nach Dtl geflogen um zu besuchen und bekamen nichts erstattet :-)


Ganz ehrlich verstehe ich nicht so recht, wieso sich das Gericht so quer stellt und uns nicht die Betreuung aufteilen lässt. In diesem Falle sollte dies doch im Sinne des Betreuten sein wenn sich der Sohn zusammen mit seiner Frau und deren Familie darum kümmert. Sicher gibt es einfachere Wege – aber sind diese dann auch im Sinne des Patienten? Und darum geht es doch unterm Strich, oder?


Eine Verlegung in eine Einrichtung in der Nähe meiner Mutter (und damit auch in der Nähe unseres Wohnsitzes in Dtl den mein Mann ja noch ab und an bewohnt – nur ich bin permanent in Namibia – mein Mann fährt zur See und ist zu seinen Landgängen teils in Namibia und teils in Dtl) ist sicher für später eine Idee. Derzeit soll er aber in eine Reha-Einrichtung in der Nähe seines eigenen Wohnortes verlegt werden mit denen das Krankenhaus in dem er derzeit noch ist, eng zusammenarbeitet um eine möglichst gute Wiederherstellung des Gesundheitszustandes zu erreichen.


Mit freundlichem Gruss,
Szuegner
szuegner ist offline  
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Alt 04.03.2009, 17:53   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo szuegner,
die Entscheidung des Gerichts einen Betreuer bestellen zu wollen hat nichts mit Bequemlichkeit zu tun. Die drei genannten unterschiedlichen Aufgabenkreise stehen untereinander eng inhaltlich in Verbindung, genaugenommen hängen sie voneinander ab.
Wenn Einigkeit in einer Familie besteht, übernimmt einer die Betreuung und sucht bei den "fachlichen" Punkten den innerfamilären Rat der Anderen, dazu müssten keine drei Personen bestellt werden. Allerdings sollte dieser Eine dann doch auch annähernd vor Ort sein, bei 600km Entfernung ist es aber nicht möglich sofort vor Ort zu sein.

Das Gericht ist verantwortlich dafür, dass im Zweifelsfalle ganz schnell und zeitnah Entscheidungen durch den Betreuer getroffen werden können zum Wohl des Betreuten- zuvor sollte sich dieser auch unbedingt noch persönlich ein Bild machen können indem er mit seinem Betreuten das Gespräch sucht und sich einen Gesamteindruck verschafft.
Bei den von Ihnen genannten Wohnorten- wie sollte das gehen?

Letztendlich wurde die Betreuung genau ja auch aus diesem Grund eingerichtet- es gab Handlungsbedarf und keiner war da. (Das ist kein Vorwurf sondern lediglich eine Feststellung)

Grüsse
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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