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§ 58 FamFG, Beschwerde jeder der in seinen Rechten beeinträchtigt ist

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Zitat: Zitat von uwe2000 Das Gericht steht fast immer auf der Seite des Betreuers und kann ihm sogar das Recht ...


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Alt 26.10.2024, 19:35   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 269
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Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
Das Gericht steht fast immer auf der Seite des Betreuers und kann ihm sogar das Recht zum einziehen der Vollmacht erteilen. Kenne ein Fall, indem das Gericht (zuerst Amtsgericht dann Landgericht) eine Vollmacht aushebelt, mit einem unanfechtbaren Beschluss und der Begründung, es bestehe ein Interessenkonflikt. Merke: §1 das Gericht hat Recht. §2 hat das Gericht einmal nicht Recht, tritt automatisch § 1 in Kraft. Einmal betreut bedeutet fast immer betreut.
Servus Uwe,

es ist schlimm, dass du einen solchen Fall kennst oder erlebt hat, aber das ständig in der Pauschalität zu wiederholen nervt.

Im behördlichen Alltag mit hunderten schon Beschlüssen pro Monat sieht man sehr wohl, dass auch Verfahrenspfleger, Bevollmächtigte, Behörden, Beteiligte, Anwälte und Betroffene selbst mit ihren Argumenten durchdringen und weitere Ermittlungen, Gutachten etc. in Gang gesetzt werden. Oder eine Sprungrechtsbeschwerde zum BGH erfolgt, der immer mal wieder LG in die Schlappen hilft.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 27.10.2024, 10:40   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 46
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Zitat:
Zitat von Forenfuchs Beitrag anzeigen
Servus Uwe,

es ist schlimm, dass du einen solchen Fall kennst oder erlebt hat, aber das ständig in der Pauschalität zu wiederholen nervt.

Im behördlichen Alltag mit hunderten schon Beschlüssen pro Monat sieht man sehr wohl, dass auch Verfahrenspfleger, Bevollmächtigte, Behörden, Beteiligte, Anwälte und Betroffene selbst mit ihren Argumenten durchdringen und weitere Ermittlungen, Gutachten etc. in Gang gesetzt werden. Oder eine Sprungrechtsbeschwerde zum BGH erfolgt, der immer mal wieder LG in die Schlappen hilft.
Sinn und Zweck ist es, solche Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen. Man kann es nicht oft genug erwähnen auch für neue Nutzer in diesem Forum. Klar das es manche nervt. Es soll eben dargestellt werden, dass alles nicht so rosig ist wie es die Mehrheit der Bevölkerung meint. Nur durch Bekanntmachung in der Öffentlichkeit kann bei uns etwas bewegt werden. Auch ein TV-Sender hat Interesse gezeigt hat. Überlege mir nun, ob ich eine Klage beim Verfassungsgericht oder BGH einreichen werde. Alles ist wie immer mit erheblichen Kosten verbunden, außer beim Verfassungsgericht.
uwe2000 ist offline  
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Alt 27.10.2024, 16:30   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,846
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Moin Uwe


Deine Sichtweise ist Deine Sichtweise. Subjektiv und Dein.
Geh mal nicht davon aus, dass die Öffentlichkeit die Rechtliche Betreuung rosig sieht. Das tut sie definitiv nicht. Die allermeisten Menschen haben keine Ahnung davon, solange sie nicht selber oder enge Verwandte davon Betroffen sind. Und damit sind wir im einstelligen Prozentbereich der Bevölkerung.

Von diesen wenigen Prozenten der Bevölkerung dürften sogar die meisten eher positive Meinungen zu dem Thema haben, weil rechtliche Betreuung auch als Hilfestellung erlebt werden kann.


Und natürlich gibt es auch eine Reihe von Menschen, die negative Erfahrungen mit rechtlicher Betreuung gemacht haben. Sei es, weil die Betreuer Mist gemacht haben (dazu zählen auch viele Verwandte BetreuerInnen) oder sei es, weil die Betreuer die Verwandten der Betreuten in ihrer Geldgier ausgebremst haben.

In vielen Fällen, die durch die Medien gejagt wurden waren es gerade diese Gierschlunde, die sich als leidende, benachteiligte und gleichzeitig als heldenhafte Rächer der Bedrängten dargestellt haben.



Zum Thema Relationen:

Prozentual sind die korrupten Bundeskanzler, die sich weigern ihre "Spender" zu dennen, um ein vielfaches höher anzusiedeln, als rechtliche Betreuer, die gezielt ihre Betreuten abzocken.
Du hast Recht:
Diese betrügenden Betreuer sollte man auch bekannt machen.

Du tust aber Unrecht, wenn Du den einen, Dir bekannten Fall immer wieder anprangerst und gleichzeitig vergißt, dass in den öffentlichen Medien die Mißstände durch Betreuer zu 99 % verbreitet werden und nur 1% die mindestens 99% korrekte und gerne angenommene Realität der Betreuungsarbeit eingang findet.

Du ver"trump"st damit die Wirklichkeit.


MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.10.2024, 00:12   #14
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 46
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Hallo Ime, es geht doch nicht um die Betreuerinnen und Betreuer die einen tollen Job machen und mit dem Bevollmächtigen und Angehörigen kooperieren, sondern um die Gerichte die so unmögliche Beschlüsse fassen und sich nicht an die Gesetze halten. Das möchte ich hiermit zu Ausdruck bringen.
uwe2000 ist offline  
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Alt 28.10.2024, 23:25   #15
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.07.2023
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Beiträge: 46
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Der neue dubiose Beschluss des Landgerichts ist, dass eine Betreuungsakteneinsicht eines Bevollmächtigten (deren Vollmacht wurde nicht widerrufen) nicht zum Wohl einer schwerst dementen Person sei.
uwe2000 ist offline  
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Alt 29.10.2024, 18:10   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 20
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Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
... , sondern um die Gerichte die so unmögliche Beschlüsse fassen und sich nicht an die Gesetze halten.
Das erlebe ich jetzt in meinem Fall, wo ich den Großteil der Betreuung abgeben möchte und nur Aufenthaltsbestimmung und Gesundheits-
fürsorge behalten möchte. Wurde abschlägig beschieden, demnach ist
das betreffende Gesetz ein Gummiparagraph; und komme mir bitte
jetzt keiner mit "Deine schiefe Sicht der Dinge"!
Ich habe jetzt die gesamte Betreuung abgegeben, sehr bedauerlich.
arnod ist offline  
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Alt 29.10.2024, 18:58   #17
Routinier
 
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Was hat denn das Beschwerdegericht dazu gesagt?
Mächschen ist offline  
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Alt 30.10.2024, 12:40   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 20
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Beschwerdegericht? Ich habe bis jetzt noch gar nicht gewusst,
dass es so etwas gibt. Wie gesagt habe ich inzwischen erklärt, dass ich die gesamte Betreuung abgebe.
arnod ist offline  
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Alt 30.10.2024, 23:06   #19
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
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Moin moin


Die Betreuung läuft am Amtsgericht/Betreuungsgericht. Wenn man eine Beschwerde (im Amtsgericht) einlegt, wird diese am übergeordneten Landgericht verhandelt. Das ist dann das Beschwerdegericht.



MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.10.2024, 00:21   #20
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
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Zum Landgericht geht's erst, wenn der Richter oder Rechtspfleger die Beschwerde (Rechtsmittel) für unbegründet oder unzulässig hält und dieser nicht abhilft.
Mächschen ist offline  
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