Dies ist ein Beitrag zum Thema § 58 FamFG, Beschwerde jeder der in seinen Rechten beeinträchtigt ist im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von uwe2000
Das Gericht steht fast immer auf der Seite des Betreuers und kann ihm sogar das Recht ...
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26.10.2024, 19:35 | #11 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 269
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Zitat:
es ist schlimm, dass du einen solchen Fall kennst oder erlebt hat, aber das ständig in der Pauschalität zu wiederholen nervt. Im behördlichen Alltag mit hunderten schon Beschlüssen pro Monat sieht man sehr wohl, dass auch Verfahrenspfleger, Bevollmächtigte, Behörden, Beteiligte, Anwälte und Betroffene selbst mit ihren Argumenten durchdringen und weitere Ermittlungen, Gutachten etc. in Gang gesetzt werden. Oder eine Sprungrechtsbeschwerde zum BGH erfolgt, der immer mal wieder LG in die Schlappen hilft. |
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27.10.2024, 10:40 | #12 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 46
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Zitat:
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27.10.2024, 16:30 | #13 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,846
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Moin Uwe
Deine Sichtweise ist Deine Sichtweise. Subjektiv und Dein. Geh mal nicht davon aus, dass die Öffentlichkeit die Rechtliche Betreuung rosig sieht. Das tut sie definitiv nicht. Die allermeisten Menschen haben keine Ahnung davon, solange sie nicht selber oder enge Verwandte davon Betroffen sind. Und damit sind wir im einstelligen Prozentbereich der Bevölkerung. Von diesen wenigen Prozenten der Bevölkerung dürften sogar die meisten eher positive Meinungen zu dem Thema haben, weil rechtliche Betreuung auch als Hilfestellung erlebt werden kann. Und natürlich gibt es auch eine Reihe von Menschen, die negative Erfahrungen mit rechtlicher Betreuung gemacht haben. Sei es, weil die Betreuer Mist gemacht haben (dazu zählen auch viele Verwandte BetreuerInnen) oder sei es, weil die Betreuer die Verwandten der Betreuten in ihrer Geldgier ausgebremst haben. In vielen Fällen, die durch die Medien gejagt wurden waren es gerade diese Gierschlunde, die sich als leidende, benachteiligte und gleichzeitig als heldenhafte Rächer der Bedrängten dargestellt haben. Zum Thema Relationen: Prozentual sind die korrupten Bundeskanzler, die sich weigern ihre "Spender" zu dennen, um ein vielfaches höher anzusiedeln, als rechtliche Betreuer, die gezielt ihre Betreuten abzocken. Du hast Recht: Diese betrügenden Betreuer sollte man auch bekannt machen. Du tust aber Unrecht, wenn Du den einen, Dir bekannten Fall immer wieder anprangerst und gleichzeitig vergißt, dass in den öffentlichen Medien die Mißstände durch Betreuer zu 99 % verbreitet werden und nur 1% die mindestens 99% korrekte und gerne angenommene Realität der Betreuungsarbeit eingang findet. Du ver"trump"st damit die Wirklichkeit. MfG Imre
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28.10.2024, 00:12 | #14 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 46
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Hallo Ime, es geht doch nicht um die Betreuerinnen und Betreuer die einen tollen Job machen und mit dem Bevollmächtigen und Angehörigen kooperieren, sondern um die Gerichte die so unmögliche Beschlüsse fassen und sich nicht an die Gesetze halten. Das möchte ich hiermit zu Ausdruck bringen.
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28.10.2024, 23:25 | #15 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 46
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Der neue dubiose Beschluss des Landgerichts ist, dass eine Betreuungsakteneinsicht eines Bevollmächtigten (deren Vollmacht wurde nicht widerrufen) nicht zum Wohl einer schwerst dementen Person sei.
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29.10.2024, 18:10 | #16 | |
Einsteiger
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 20
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Zitat:
fürsorge behalten möchte. Wurde abschlägig beschieden, demnach ist das betreffende Gesetz ein Gummiparagraph; und komme mir bitte jetzt keiner mit "Deine schiefe Sicht der Dinge"! Ich habe jetzt die gesamte Betreuung abgegeben, sehr bedauerlich. |
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29.10.2024, 18:58 | #17 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,617
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Was hat denn das Beschwerdegericht dazu gesagt?
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30.10.2024, 12:40 | #18 |
Einsteiger
Registriert seit: 11.10.2024
Beiträge: 20
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Beschwerdegericht? Ich habe bis jetzt noch gar nicht gewusst,
dass es so etwas gibt. Wie gesagt habe ich inzwischen erklärt, dass ich die gesamte Betreuung abgebe. |
30.10.2024, 23:06 | #19 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,846
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Moin moin
Die Betreuung läuft am Amtsgericht/Betreuungsgericht. Wenn man eine Beschwerde (im Amtsgericht) einlegt, wird diese am übergeordneten Landgericht verhandelt. Das ist dann das Beschwerdegericht. MfG Imre
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31.10.2024, 00:21 | #20 |
Routinier
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Zum Landgericht geht's erst, wenn der Richter oder Rechtspfleger die Beschwerde (Rechtsmittel) für unbegründet oder unzulässig hält und dieser nicht abhilft.
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