Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld für Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, meine Frage an euch.
Darf ich einem Betreuten ein Taschengeld auszahlen.
Sicher wird es da keine Quittungen oder Rechnungen ...
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#1 |
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Hallo, meine Frage an euch.
Darf ich einem Betreuten ein Taschengeld auszahlen. Sicher wird es da keine Quittungen oder Rechnungen geben. Es wäre zur freien Verfügung des Betreuten. VG |
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#2 |
Stammgastanwärter
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Wenn Geld da ist, dann gehört es grundsätzlich dem Betreuten und ist diesem gemäß den Möglichkeiten (Budget) und Wunsch zur Verfügung zu stellen. Verweigern darfst Du es ihm nur mit dem passenden Aufgabenkreis (Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge) und einem guten Grund.
Was er dann mit seinem Geld macht ist dann allein seine Sache und muss auch nicht nachgewiesen werden. Nachweisen musst Du nur DEINE Verfügung über das Geld und die Übergabe an den Betreuten. Oder kurz. Natürlich darfst Du Taschengeld auszahlen. Du musst es sogar. (Kein persönlicher Angriff) Das sind Basics in der Vermögensverwaltung und werden in jedem Grundlagenkurs und (hoffentlich) in den Verpflichtungsgesprächen mit der Rechtspflege angesprochen. Lass dich bei Unsicherheit nochmal von deinem Betreuungsverein informieren. Besser jetzt (und dann richtig machen) als in einem Jahr endlose Nachfragen vom Gericht beantworten. Viel Erfolg
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keine rechnungen, taschengeld |
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