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Kosten Verfahrenspfleger

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Verfahrenspfleger im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forum Mitglieder. Ich bin Vorsorgebevollmächtigter meiner 18-jährigen Tochter, welche sich erstmals wegen schwerer Psychose in einer geschlossenen Psychiatrie befindet. ...


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Alt 05.12.2024, 21:55   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.12.2024
Beiträge: 7
Standard Kosten Verfahrenspfleger

Liebe Forum Mitglieder.

Ich bin Vorsorgebevollmächtigter meiner 18-jährigen Tochter, welche sich erstmals wegen schwerer Psychose in einer geschlossenen Psychiatrie befindet. Ich bin also noch völliger Laie auf diesem Gebiet. Aktive Beratung oder Hilfe für erstmalig betroffene Angehörige ist praktisch nicht vorhanden, aber das ist ein anderes Thema.

Ich habe Post vom Betreuungsgericht erhalten, welches von meiner volljährigen Tochter (Betroffene) die Kostenübernahme für den Verfahrenspfleger fordert. Zur Freistellung der Kosten soll meine Tochter innerhalb einer Frist von 3 Wochen ein „Vermögensverzeichnis“ mit Belegen (Girokonto/Sparkonto/Depot etc.) einreichen. Sie selbst ist momentan aber nicht in der Lage, solche Dinge zu regeln. Ob von einer Erhebung der Kosten abgesehen werden kann, hängt ja von der aktuellen Vermögenssituation meiner Tochter ab. Ich habe aber keinen Zugriff auf ihr Girokonto oder Belege. Ich kann aber gut einschätzen, dass ihr "Vermögen" insgesamt unter 2000 € beträgt.


Fragen:

1. Wie weise ich ihr "Vermögen" ohne Kontovollmacht nach?

2. Ist das Vermögensverzeichnis nur mit eingereichten Belegen
gültig?

3. Welche Möglichkeiten hat das Gericht, die Richtigkeit meiner
Angaben zu prüfen?

4. Ist ein Verfahrenspfleger trotz vorhandener Vorsorgevollmacht
überhaupt nötig?


Danke für die Hilfe und Gruß

Rainer
OldMan ist offline  
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Alt 06.12.2024, 01:04   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
Standard

Wofür war der Verfahrenspfleger bestellt?
Unterbringungssache?

Du schreibst eine Vorsorgevollmacht zu haben, sind dort Vermögens- oder Bankgeschäfte explizit ausgeschlossen?

Reichst Du keine Belege ein, wird wohl nachgefragt...

Das Gericht bzw. die Landeskasse anzulügen ist ne schlechte Idee, Kontenabruf und so...


Ich würde dem Gericht formlos in deinem Fall schreiben, dass ca. 2k Vermögen vorhanden sind und schreiben, dass Du, wenn Du keine anderslautende Nachricht erhälst davon ausgehst, dass auf das Vermögensverzeichnis verzichtet wird.
Wenn Du Glück hast, wird das zu den Akten gelegt, wenn nicht, hast Du etwas mehr Zeit, Dich zu kümmern.
Mächschen ist offline  
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Alt 06.12.2024, 08:29   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.12.2024
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Wofür war der Verfahrenspfleger bestellt?
Unterbringungssache?

Du schreibst eine Vorsorgevollmacht zu haben, sind dort Vermögens- oder Bankgeschäfte explizit ausgeschlossen?
Vielen Dank für Deine Antwort.

Für die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. In der Vorsorgevollmacht ist nichts ausgeschlossen, aber es wird doch sicher dauern, bis ich Zugang zum Konto erhalte.
OldMan ist offline  
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Alt 06.12.2024, 10:04   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
Standard

Es gilt auch hier der Vermögensfreibetrag von 10.000 €. Und laufendes Einkommen spielt (unabhängig von der Höhe) auch keine Rolle.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.12.2024, 13:12   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.12.2024
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Es gilt auch hier der Vermögensfreibetrag von 10.000 €. Und laufendes Einkommen spielt (unabhängig von der Höhe) auch keine Rolle.
Gut zu wissen, vielen Dank auch für den Link!
OldMan ist offline  
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Stichworte
kosten, verfahrenspfleger, vermögensverzeichnis

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