Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Verfahrenspfleger im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forum Mitglieder.
Ich bin Vorsorgebevollmächtigter meiner 18-jährigen Tochter, welche sich erstmals wegen schwerer Psychose in einer geschlossenen Psychiatrie befindet. ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2024
Beiträge: 7
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Liebe Forum Mitglieder.
Ich bin Vorsorgebevollmächtigter meiner 18-jährigen Tochter, welche sich erstmals wegen schwerer Psychose in einer geschlossenen Psychiatrie befindet. Ich bin also noch völliger Laie auf diesem Gebiet. Aktive Beratung oder Hilfe für erstmalig betroffene Angehörige ist praktisch nicht vorhanden, aber das ist ein anderes Thema. Ich habe Post vom Betreuungsgericht erhalten, welches von meiner volljährigen Tochter (Betroffene) die Kostenübernahme für den Verfahrenspfleger fordert. Zur Freistellung der Kosten soll meine Tochter innerhalb einer Frist von 3 Wochen ein „Vermögensverzeichnis“ mit Belegen (Girokonto/Sparkonto/Depot etc.) einreichen. Sie selbst ist momentan aber nicht in der Lage, solche Dinge zu regeln. Ob von einer Erhebung der Kosten abgesehen werden kann, hängt ja von der aktuellen Vermögenssituation meiner Tochter ab. Ich habe aber keinen Zugriff auf ihr Girokonto oder Belege. Ich kann aber gut einschätzen, dass ihr "Vermögen" insgesamt unter 2000 € beträgt. Fragen: 1. Wie weise ich ihr "Vermögen" ohne Kontovollmacht nach? 2. Ist das Vermögensverzeichnis nur mit eingereichten Belegen gültig? 3. Welche Möglichkeiten hat das Gericht, die Richtigkeit meiner Angaben zu prüfen? 4. Ist ein Verfahrenspfleger trotz vorhandener Vorsorgevollmacht überhaupt nötig? Danke für die Hilfe und Gruß Rainer |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,328
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Wofür war der Verfahrenspfleger bestellt?
Unterbringungssache? Du schreibst eine Vorsorgevollmacht zu haben, sind dort Vermögens- oder Bankgeschäfte explizit ausgeschlossen? Reichst Du keine Belege ein, wird wohl nachgefragt... Das Gericht bzw. die Landeskasse anzulügen ist ne schlechte Idee, Kontenabruf und so... Ich würde dem Gericht formlos in deinem Fall schreiben, dass ca. 2k Vermögen vorhanden sind und schreiben, dass Du, wenn Du keine anderslautende Nachricht erhälst davon ausgehst, dass auf das Vermögensverzeichnis verzichtet wird. Wenn Du Glück hast, wird das zu den Akten gelegt, wenn nicht, hast Du etwas mehr Zeit, Dich zu kümmern. |
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#3 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2024
Beiträge: 7
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Zitat:
Für die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. In der Vorsorgevollmacht ist nichts ausgeschlossen, aber es wird doch sicher dauern, bis ich Zugang zum Konto erhalte. |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
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Es gilt auch hier der Vermögensfreibetrag von 10.000 €. Und laufendes Einkommen spielt (unabhängig von der Höhe) auch keine Rolle.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2024
Beiträge: 7
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| Stichworte |
| kosten, verfahrenspfleger, vermögensverzeichnis |
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