Dies ist ein Beitrag zum Thema Zuzahlung für stationäre Behandlung in Psychiatrie im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forum Mitglieder.
Ich bin Vorsorgebevollmächtigter meiner 18-jährigen Tochter, welche sich erstmals wegen schwerer Psychose in einer geschlossenen Psychiatrie befindet. ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2024
Beiträge: 7
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Liebe Forum Mitglieder.
Ich bin Vorsorgebevollmächtigter meiner 18-jährigen Tochter, welche sich erstmals wegen schwerer Psychose in einer geschlossenen Psychiatrie befindet. Ich bin also noch völliger Laie auf diesem Gebiet. Meine Tochter hat jetzt vom Krankenhaus eine Rechnung über 200 € erhalten (Zuzahlung gem. §39 Abs. 4 SGB V). Sie ist aber noch Schülerin und hatte bis zu ihrer Erkrankung nur einen Minijob. Eine Entgeltfortzahlung besteht dafür aber nicht mehr. Vermögend ist meine Tochter auch nicht, ich schätze Ihren Kontostand auf höchstens 2500 €. - Ist die Forderung der Zuzahlung trotzdem korrekt? - Kann ich für meine Tochter einen Antrag auf Beihilfe etc. stellen? Danke für die Hilfe und Gruß Rainer |
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#2 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,038
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Also grundsätzlich, wenn sie 20 Tage im Krankenhaus war, ist das mit den 200 Euro korrekt, Zahlungsempfänger ist allerdings die Krankenkasse, das Krankenhaus rechnet nur für diese ab.
Du kannst einen Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung stellen, dann werden nur die 1 oder 2 % vom Einkommen erhoben. Wenn die Belastungsgrenze über 200 Euro liegt, dann halt zahlen und am Jahresende gucken, was so zusammengekommen ist. Warum gibt's keine Lohnfortzahlung? |
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2024
Beiträge: 7
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Die Rechnung kam direkt vom Krankenhaus und nicht von der Krankenkasse an meine Tochter.
Meine Tochter hat kein Einkommen mehr. Der gesetzliche Anspruch (6 Wochen) auf Lohnfortzahlung ist inzwischen beendet. |
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#4 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,038
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Hab ich verstanden, aber im Schreiben müsste stehen, dass die Rechnung im Namen und Auftrag der Krankenkasse ist.
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#5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.12.2024
Beiträge: 7
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#6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,063
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Moin moin
Das dürfte die üblcihe Zuzahlung sein, die man für Krankenhausaufenthalte zu zahlen hat (maximal 280,00 €). Wenn Deine Tochter keinerlei einkommen hat, dann kannst Du bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der med. Zuzahlung und gleichzeitig einen Erstattungsantrag stellen. Dazu die Information, dass sie keinerlei Einkommen mehr hat - oder im Prinzip noch besser: ALG2 oder Grundsicherung - dann ist klar, wieviel sie an Eigenanteil zu zahlen hat. Wenn du vom Haus- oder Facharzt noch eine Chronikerbescheinigung bekommen kannst: umso besser. Dann ist die Zuzahlung nur 1% und nicht 2% vom Jahreseinkommen. Rufe mal bei der Krankenversicherung an und lasse Dir die Antragsunterlagen zusenden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,038
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Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gibt's oft auch auf der Internetseite, da am besten vorher schauen.
Und die Krankenkasse (am besten in Text- oder Schriftform) fragen, ob sie ne Chronikerbescheinigung brauchen, in bestimmten Fällen ist diese entbehrlich. Wenn Du die Unterlagen beisammen hast, aber noch keinen Antwort, vorsorglich eine Chronikerbescheinigung besorgen und beilegen. Aber Vorsicht, ändert sich das Einkommen nach oben, kann (muss) die Krankenkasse ne Nachforderung anstellen. |
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beihilfe, schülerin, zuzahlung |
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