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Bankvollmacht

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Zitat: Zitat von Suprarenin Ich rede nicht vom Widerruf der Vollmacht! Dafür bedarf es eines gesonderten Aufgabenkreises! Ich rede von ...


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Alt 19.01.2025, 18:36   #11
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
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Beiträge: 536
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Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Ich rede nicht vom Widerruf der Vollmacht! Dafür bedarf es eines gesonderten Aufgabenkreises! Ich rede von der Deaktivierung der Verfügungsmöglichkeit.
Wo soll da denn der Unterschied sein? Die Verfügungsmöglichkeit ergibt sich doch unmittelbar aus der Vollmacht. Wie willst du "die Verfügungsmöglichkeit deaktivieren", ohne die Vollmacht – zumindest teilweise – zu widerrufen?
FFB ist offline  
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Alt 19.01.2025, 18:50   #12
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 250
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Wo soll da denn der Unterschied sein? Die Verfügungsmöglichkeit ergibt sich doch unmittelbar aus der Vollmacht. Wie willst du "die Verfügungsmöglichkeit deaktivieren", ohne die Vollmacht – zumindest teilweise – zu widerrufen?
Bei Sparkassen kannst du die Kompetenz für Verfügungen aus dem Onlinebanking deaktivieren, die Einsicht aber bestehen lassen. Was ist denn die Alternative? Verfügungen geschehen lassen und dabei in Kauf nehmen, für die Verfügungen eines anderen Rechenschaft ablegen zu müssen? Den Betreuer trifft eine Verpflichtung, Schaden vom Betroffenen abzuwenden..
Suprarenin ist offline  
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Alt 19.01.2025, 19:54   #13
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 536
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Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Bei Sparkassen kannst du die Kompetenz für Verfügungen aus dem Onlinebanking deaktivieren, die Einsicht aber bestehen lassen.
Ja schon, aber damit wird doch die zugrunde liegende Vollmacht (teilweise) widerrufen.

Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Was ist denn die Alternative? Verfügungen geschehen lassen und dabei in Kauf nehmen, für die Verfügungen eines anderen Rechenschaft ablegen zu müssen? Den Betreuer trifft eine Verpflichtung, Schaden vom Betroffenen abzuwenden..
Wenn es sich nur um eine einfache Bankvollmacht handelt, kann ein Betreuer mit Vermögenssorge diese Vollmacht widerrufen. Die Anforderungen des § 1820 Abs. 5 BGB gelten in diesem Fall nicht.

Ob so ein Widerruf richtig ist, kann man aber nicht pauschal beantworten. Zumindest wäre der Wille der Betreuten zu berücksichtigen, die die Vollmacht irgendwann erteilt hat.
FFB ist offline  
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Alt 19.01.2025, 19:55   #14
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,511
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Das kannst Du aber nur in der Rolle Kontoinhaber gegenüber Bevollmächtigten, nicht als Bevollmächtigter (Betreuer) gegenüber Bevollmächtigten (Vorsorgebevollmächtigten)
Mächschen ist offline  
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Alt 19.01.2025, 20:35   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 250
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das kannst Du aber nur in der Rolle Kontoinhaber gegenüber Bevollmächtigten, nicht als Bevollmächtigter (Betreuer) gegenüber Bevollmächtigten (Vorsorgebevollmächtigten)
Also hier läufts anders.. und nach meinem Verständnis ist das auch richtig so
Suprarenin ist offline  
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Alt 20.01.2025, 11:21   #16
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,971
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Der Vollmachtgeber hat diese Vollmacht ehemals ja nicht ohne Grund ausgestellt. Ich gehe mal davon aus das es eine Vollmacht über den Tod hinaus ist. Damit hat der Vollmachtnehmer vollen Zugriff nach dem Tod des Vollmachtgebers ohne weitere (kostenintensive) Nachweise wie Erbschein o.ä.


Von daher halte ich das Löschen der Vollmacht für problematisch.


Wenn mit der Bank und der Vollmachtnehmerin ein Ruhen der Volmacht vereinbar wäre würde ich dies für einen möglichen Weg halten.
Ansonsten ist die Frage wieso das Gericht trotz Vorliegen einer Vollmacht für die Tochter eine Betreuung für die gesamte Vermögenssorge einrichtet. M.E. wäre dies gar nicht zulässig, da ja dafür bereits eine Vollmacht besteht ( §1814 Abs.3 Satz 1 BGB).
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 20.01.2025, 12:15   #17
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.01.2025
Beiträge: 15
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Nach Rücksprache mit dem Betreuungsverein habe ich die Stieftochter
(die im aussereuropäischen Ausland lebt)
als Bevollmächtigte löschen lassen.
Priorität hat die Sicherung der Heimkosten und die Erfüllung kleinerer Wünsche der Betreuten.
Der Vorgang war ohne Probleme durchzuführen
Sowas2 ist offline  
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Alt 20.01.2025, 21:01   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 131
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Zitat:
Zitat von Sowas2 Beitrag anzeigen
Nach Rücksprache mit dem Betreuungsverein habe ich die Stieftochter
(die im aussereuropäischen Ausland lebt)
als Bevollmächtigte löschen lassen.
Priorität hat die Sicherung der Heimkosten und die Erfüllung kleinerer Wünsche der Betreuten.
Der Vorgang war ohne Probleme durchzuführen

Wie soll das den funktionieren? Hat der Betreuungsverein überhaupt den AK zur Vollmachteinziehung?

Eine Vollmacht gilt so lange, bis die Urkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird (§ 172 Abs. 2 BGB), zur Kraftloserklärung OLG München 27.6.18, 34 Wx 438/17.
uwe2000 ist offline  
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Alt 20.01.2025, 22:09   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 250
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Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
Wie soll das den funktionieren? Hat der Betreuungsverein überhaupt den AK zur Vollmachteinziehung?
Der Betreuungsverein berät ehrenamtliche Betreuer. So auch mit Sicherheit in diesem Fall.
Suprarenin ist offline  
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Alt 21.01.2025, 13:17   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 131
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Zitat:
Zitat von Suprarenin Beitrag anzeigen
Der Betreuungsverein berät ehrenamtliche Betreuer. So auch mit Sicherheit in diesem Fall.

Eine Beratung des Betreuungsvereins reicht doch für eine Unwirksamkeit einer Vollmacht nicht aus, oder?
uwe2000 ist offline  
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