Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzlichen Betreuer auf Schadensersatz verklagen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich richtig bin in diesem Forum-Bereich. Aber ggf. bekomme ich hier ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.02.2025
Beiträge: 4
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Guten Morgen zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich richtig bin in diesem Forum-Bereich. Aber ggf. bekomme ich hier eine Antwort. Zu mir: Ich bin Vermieterin eines Mehrfamilienhauses, keine Angehoerige des Betreuten. Der Betreute hat die von mir vermietete Wohnung komplett verwahrlosen lassen. Mit verwahrlosen meine ich leider keinen Berg an Muell und Kaefern. Diese Wohnung ist komplett unbewohnbar. Eine kleine Wohnung, komplett mit Schwarzschimmel uebersehen. Alle Decken, Waende, Fliesen, der Boden, die Tuerzarge inkl. Tuer, die kompletten Fenster und sogar seine Innenrollos und sein Duschvorhang. Alles muss rausgerissen werden. Die Kosten belaufen sich fuer die Widerherstellung der Wohnung auf 25.000 €. Darueber hinaus muessen alle Echtholz-Tueren und Zargen erneuert werden. Die Fenster haette ich sowieso ausgetauscht, die zaehle ich nun nicht dazu. Somit belaeuft sich die komplette Widerherstellung auf ca. 35.000 € Infos zum Betreuten: Hochgradig Chronisch Schizophren, kann somit auch nichts für die Verwahrlosung der Wohnung. Moechte darin leben bleiben, sieht den Schimmel nicht und riecht den bestialischen Gestank nach Schimmel und Exkrementen nicht. (Er spuelt nicht regelmaessig ab etc.) War mehrfach in der Psychiatrie, da er gewalttätig wurde oder seine Wahnvorstellungen hatte. Kam immer wieder raus. Den Schimmel habe ich 2023 durch Zufall festgestellt, da er mal wieder das Klo komplett verstopft hatte und ich eine Firma rufen musste. Infos zum Betreuer Seit ca. 10 Jahren der Betreuer des Betreuten (und auch gleichzeitig sein Anwalt), fuer Mietangelegenheiten und auch fuer den Kontakt zwischen Sozialamt und ihm. Er weiss bereits seit 2022 ueber den Schimmel bescheid, hat die Ausbreitung des Schimmels auch bei seinen Besuchen danach gesehen und mir trotz dessen nie eine Info zum Wohnungszustand zukommen lassen. Die Angehoerigen des Betreuten und auch der Betreuer selbst wissen bereits seit Anfang 2022 vom Schimmel. Mir als Vermieterin wurde es von keinem mitgeteilt. Ich hatte keine Chance es zu verhindern. Es bestand immer wieder Kontakt mit dem Betreuer, wenn es um Nebenkostenabrechnungen oder auch um Beschwerden zum Betreuten ging. Nicht mit einem Wort wurde der Schimmel in der Wohnung erwaehnt. Aktueller Stand: Den Rechtstreit fuer die Verwahrlosung der Wohnung habe ich gewonnen. Der Betreute muss die Wohnung verlassen und wird danach ggf. obdachlos, da er jegliche Unterbringung im Betreuten Wohnen ablehnt. Fuer die Psychiatrie ist er auch noch nicht "krank genug". Im Rechtstreit wurde auch bewiesen, dass der Betreute schuldunfaehig fuer die Schaeden in der Wohnung ist. Er hat sie zwar selbst verursacht, aber die Schuld liegt aufgrund der Krankheit nicht bei ihm. Nun zu meiner Frage: Mein Anwalt hat die Ueberlegung geaeussert, den Betreuer, nach Auszug des Betreuten, auf Schadensersatz zu verklagen. Der Betreuer waere verpflichtet gewesen, mir solch einen Schaden zu melden, da der Betreute dazu nicht in der Lage war. Wie aussichtsreich ist so ein Rechtsfall? Liegt die Pflicht wirklich beim Betreuer, mir so was mitzuteilen? Wuerde hierfuer eine Haftpflicht des Betreuers ueberhaupt aufkommen, da es an sich ja grob fahrlaessig ist. Bis vor kurzem hatte ich nur die Kontaktdaten des Betreuers. Seit einigen Monaten erst habe ich die Kontaktdaten zu den Angehoerigen. Diese habe ich auch nur durch Zufall bekommen, da ich einen davon im Haus angetroffen habe. Diese teilten mir dann persoenlich mit, dass sie und auch der Betreuer bereits seit 2022 davon wissen... Ich danke euch vorab fuer eure Ansichten. |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Das gestaltet sich schwierig, dazu wird dich sicherlich der Rechtsverdreher deines Vertrauens beraten.
Aber der Betreuer dürfte allenfalls subsidiär haften. Was Du aber machen kannst, die Behörde informieren, dass Du vermutest, dass hier eine Gesundheitsgefahr besteht, dann kann das Ordnungs- bzw. Gesundheitsamt die Wohnung von Amts wegen räumen. Aber vorher klären, ob dir die Kosten auferlegt werden können. Wichtig ist, sich vorher über die Art der Räumung beraten zu lassen, ich würde hier eine Berliner Räumung nicht empfehlen, noch weniger aber eine Moskauer Räumung. |
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#3 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.02.2025
Beiträge: 4
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Der Betreute hat zum Glück nicht viele Möbelstücke. Die passen alle notfalls in einen kleinen Kellerraum. Deshalb dachte ich hier an die Berliner Räumung. Warum würdest du diese nicht empfehlen? Vorab würde ich jedoch versuchen, eine Unterschrift für die Entsorgung der paar verschimmelten Möbel einzuholen. Ggf kann man dies im Räumungsprotokoll vermerken. Ende des Monats läuft die Berufungsfrist aus, dann setze ich mich mit meinem Anwalt bzgl. der Räumung zusammen. Das Gesundheitsamt war bereits mehrfach in seiner Wohnung. Mehr als 10 Minuten haben die es nicht ausgehalten. Zwar nur wegen dem psychischen Aspekt, aber die Wohnung ist denen bekannt. Da er selbst sagt, er möchte da nicht raus, unternehmen die nichts. Betreutes Wohnen wollte er auch nicht. Es gibt wohl auch Schwierigkeiten ihn unterzubringen, da er auch keine Medikamente nehmen möchte. Die Psychiatrie nimmt ihn in dem Falle auch erst, wenn er gewalttätig wird. Aber da auch nur für paar Wochen- 4 Monate ... Länger ging es nie. Bald ist der Spuk zumindest innerhalb des Hauses vorbei. |
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#4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,562
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Zunächst zum Betreuer: den eigentlichen Schaden hat nicht er verursacht, sondern der Betreute. Als Betreuer hat man weder ein Wohnungszutrittsrecht noch ist man dem Betreuten ggü aufsichtspflichtig. Und auch nicht Mit/Haupt/Untermieter. Wenn die Unterschrift des Betreuers da steht, wird nicht er der Vertragspartner, sondern nur der Betreute selbst, § 164 BGB. So auch in der Rspr das OLG Düsseldorf: https://openjur.de/u/142901.html; zuvor bereits Landgericht Flensburg: https://openjur.de/u/167308.html
Bleibt allenfalls die unterlassene Mitteilung über den Schimmel (falls der Betreuer überhaupt in die Wohnung reinkam); das wäre eine Verletzung mietvertraglicher Nebenpflichten. Allerdings ist der Betreuer auch da nicht „für sich selbst“ tätig, sondern Erfüllungsgehilfe des Betreuten, § 278 BGB. Auch da haftet nur der Betreute selbst. Die Deliktunfähigkeit des § 827 BGB gilt bei vertraglichen Ansprüchen nicht, aber erst müsste beim Betreuten ja was zu holen sein. Im übrigen ist das ein Betreuter, den sich auch kein Betreuer wünscht. Hier wäre eigentlich Langzeitpsychiatrie angesagt. Zu den bisherigen Aufenthalten: einmal 4 Monate! Das ist ja wie Weihnachten und Ostern am gleichen Tag. Man kann ja froh sein, wenn mal 2 Wochen zusammen kommen. Für die Wohnungsräumung: dem Gerichtsvollzieher sagen, dass er am besten das SEK mitbringt (ernsthaft).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (03.02.2025 um 17:58 Uhr) |
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#5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Ich würde die Berliner Räumung nicht empfehlen, weil Du nichts zu verwerten hast und den Müll selbst entsorgen musst.
Bei einer klassischen Räumung bringt der GV zumindest alles nach draußen, für Müll kannst Du Container bereitstellen in Absprache mit dem GV. |
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#6 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.02.2025
Beiträge: 4
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Danke dir für die Ausführungen. Bei dem Betreuten ist leider nichts zu holen. Er erhält Grundsicherung und hat keinerlei Versicherungen. So langsam denke ich auch, dass es vergebene Lebensmüh ist, den Betreuer zu verklagen. Ich habe nun 3 Jahre Rechtstreit hinter mir. So langsam will ich einfach nur Ruhe haben ![]() Auch wenn das finanziell wirklich verdammt hart wird. Ich werde auf jeden Fall nie wieder Vermieter. Ja... er braucht wirklich Hilfe. Aber da er noch nicht zugestochen hat, ist er noch zu gesund. (Aussage der Kripo) Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich immer das SEK war, aber wenn die Polizei ihn mitnimmt (was schon öfter der Fall war), kamen diese immer mit drei großen Polizei Autos und brauchten mehrere Leute + Notarzt um ihn festzunehmen. Wird dann wahrscheinlich wieder so laufen. Ich geb den Hinweis trotzdem meinem Anwalt, dann haben wir das wenigstens schriftlich. |
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#7 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.02.2025
Beiträge: 4
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![]() Ist notiert, danke ![]() |
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#8 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,892
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Die Dienstleistung musst Du aber auch bezahlen
![]() Diskutiere das Für und Wider mit dem Anwalt, aber erstmal solltest Du dem Mieter bzw. Betreuer die Möglichkeit geben, die Wohnung selbst zu räumen... |
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schadensersatz, schimmel, schizophrenie, verklagen |
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