Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten der 1 zu 1 Intensivpflege im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo !
Ich freue mich dieses Forum gefunden zu haben und bitte verzeiht mir wenn ich irgendwas hier falsch mache.
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.02.2025
Ort: Halle/Saale
Beiträge: 5
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Hallo !
Ich freue mich dieses Forum gefunden zu haben und bitte verzeiht mir wenn ich irgendwas hier falsch mache. Aber ich habe auch gleich ein Thema, wo ich nicht weiter komme. Mein Sohn hatte im Jahr 2022, im Alter von 17 Jahren einen schweren Unfall und lebt seit Feb 2023 in einer 1 zu 1 Intensivpflege. Ich beantragte dazu Hilfe zur Pflege im Feb 23. Im Juli 23 bekam ich eine Ablehnung der Kostenübernahme. Nach meinem Widerspruch wurde dieser wieder abgelehnt und an die Sozialagentur weitergeleitet. Satte 3 Monate später bekam ich eine Eingangsbestätigung. Im Feb 24 wurde auch von dort die Kostenübernahme abgelehnt. Ich habe inzwischen eine Untätigkeitsklage hinter mir, sowie eine erneute Klage gegen das Sozialamt. Wann auch immer sich das Gericht derer annimmt ? Inzwischen sind über 42000 Euro Rückstände beim Pflegedienst aufgelaufen ! (monatlich kommen 2800 Euro Eigenanteil dazu.) Das Sozialamt begründet die Anlehnung damit, das die Kosten vollständig von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse übernommen werden müssen. Diese wieder rum sagen die Richtlinie wäre der Höchstsatz. Mein Anwalt hat noch genau solch einen Fall in Neubrandenburg gefunden und die sind inzw. mit der Klage beim BSG Für diese Art Betreuung gäbe es wohl eine Gesetzeslücke ? Auch weigert sich das Sozialamt die Kosten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu übernehmen. Wer dann was übernehmen soll bzw. muss wird ein Gericht entscheiden. Aber wie lange der Pflegedienst das noch mit macht , mmhm ? Hat jemand von Euch einen ähnlichen Fall, und kann vielleicht hilfreiche Tipps geben ? Lg Susann Wagner |
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#2 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 867
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Hast du mit deinem Anwalt mal eine einstweilige Anordnung diskutiert, da ja nun in meinen Augen, Gefahr im Verzug ist?
Es kann ja nicht sein, dass während die Pflegekasse sich mit dem Sozialamt den "schwarzen Bezahl-Peter" hin und her schieben, ein Pflegedienst schlimmstenfalls in wirtschaftliche Schieflage kommt, wegen der ausstehenden Zahlungen und ein schwerstkranker Mensch seine Versorgung zu verlieren droht! Siehe: https://sozialrecht-rosenow.de/eilan...algericht.html P.S.: Ich bin KEIN Betreuer, daher reine Laien-Meinung! Gab es einen Unfall-Verursacher, dem die Kosten als Unfallfolge auferlegt werden könnten oder eine BG, da z.B. der Unfall auf einem Arbeitsweg geschah oder während des Schulbesuches? Ich nehme an, deinem Sohn wurde ein hoher Pflegegrad zuerkannt (Grad 5?) Zumindest in der Höhe müsste aber doch die Pflegeversicherung monatlich leisten? Ansonsten würde ich aus purer Verzweiflung mediale Öffentlichkeit suchen, sowie kommunale Politiker, zudem euren Behindertenbeauftragten (in der Reihenfolge Stadt/Bundesland/Bund). |
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.02.2025
Ort: Halle/Saale
Beiträge: 5
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Hallo !
Vielen Dank für die Antwort. Ja er hat PG 5. Der Unfall passierte zum Ende von Corona. Die Jugendlichen trafen sich auf einem Dach, und als die Polizei kam, stürzte er runter. Wie dort was passiert ist, ist bis heute nicht geklärt. Mit der Öffentlichkeit habe ich auch schon versucht im MDR vom 28.10. 24 bei der Sendung "Mach Dich Ran" waren wir die Tagesaufgabe. Aber das war wahrscheinlich auch zu klein. In der MZ gab es vor 2 Wichen einen kleinen Artikel dazu . Aber es passiert nichts ? Etwas geholfen hat meine Spendenaktion , aber ehrlich so kann es nicht laufen ? LG |
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 117
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Frage mal nach:
die 1 zu 1 Pflege zählt die als stationär oder als ambulant? Ich habe eine Klientin, die im Heim auch PG 5 hat. Und da ist es so, daß die Krankenkasse und die Pflegekasse die Kosten vollständig tragen. Es ist eine Pflegeeinrichtung, zählt daher als "stationär". Es liegt immer eine Folgeverordnung außerklinische Intensivpflege vor, dazu kannst du googeln: §37c Abs.3 SGB V Pflegekasse übernimmt den Pflegesatz §43 SGB XI Viel Kraft wünsche ich dir
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#5 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
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Ich habe hier genau das Gleiche. Die Krankenkasse zahlt die Intensivepflege für 21h und 36 Min. pro Tag. Hinzukommen die Sachleistungen bei PG 5 in Höhe von 2.299 EUR. Der Pflegedienst will zusätzlich noch HzP, weil angeblich die 2.299 EUR für die restlichen 2h und 24 Min am Tag nicht ausreichen. Für die Intensivpflege kassiert der Pflegedienst bereits ca. 18.000,00 EUR im Monat. Dazu die Sachleistungen .Soviel bekommt kein Heim. Wohngruppenzuschlag kommt ja auch dazu. Eine Kollegin hat gegen das Sozialamt bereits einen Prozess verloren. Der Pflegedienst kann auch nicht erklären, wieso die 2.299 EUR nicht für die 73,4 h im Monat ausreichen sollen. M.E. ist das auch eine teilweise Abzocke der Intensivpflegedienste und gefühlsmäßig ist das Sozialamt im Recht. Einen Antrag auf einstweilige Anordnung kommt nicht in Betracht, da der Plegedienst nicht gekündigt hat und die Pflege nicht einstellen wrd. Es fehlt am Anordnungsgrund. Lass dich von dem PD nicht kirre machen. Beauftrage einen Anwalt zur eigenen Absicherung aber die wissen schon selbst, dass es hier nur ums große Geld geht. |
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#6 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.02.2025
Ort: Halle/Saale
Beiträge: 5
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Vielen Dank für die Antwort. Da ich selbst die Miete für seine seine Unterkunft zahle und dort kein weiterer Patient ist, gehe ich von ambulant aus. Eine Verordnung holen wir alle 3 Monate. Ich habe auch bei der Krankenkasse und Pflegekasse Überprüfungsanträge gestellt. Aber sie sagen sie zahlen den Höchstsatz nach Richtlinie MfG |
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#7 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
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Da ist die Abzocke noch offensichtlicher. Ein Pflegedienst pflegt, der andere kassiert die völlig überhöhte Miete. Wieso zahlst Du die Miete und beantragst keine Grundsicherung? Dann bekäme er mind. noch 563 EUR in top, Merkzeichen G oder aG sogar mehr. |
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#8 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.02.2025
Ort: Halle/Saale
Beiträge: 5
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Hallo ! Eins steht fest, jeder der gerade am Zug ist, will das meiste Geld verdienen. Soviel ich schon raus bekommen habe können die Pflegedienste nach Zeit abrechnen oder die Leistungskomplexe aufzählen. Und wenn ich die Leistungskomplexe in Minuten umrechne, komme ich auf ca. 5 Stunden am Tag. Mein Anwalt ist da auch tiefenentspannt, aber mir lässt das keine Ruhe wenn man im Hinterkopf hat, das der eigene Sohn straff auf die 50000 Euro Schulden geht. MfG |
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#9 | |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.02.2025
Ort: Halle/Saale
Beiträge: 5
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Aber du hast schon Recht, ich find die Miete auch hoch? Sein Zimmer hat 20 m2 + 1/2 Bad wird berechnet = Warm 550 Euro MfG |
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#10 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 853
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Widerspruch einfach den Rechnungen, dann hat Dein Sohn auch keine Schulden. Wenn es dem Pflegedienst ernst wäre, hätte dieser bereits Mahn- oder Vollstreckungsbescheide erlasen. Hat er mit Sicherheit nicht. Und weißt Du, wieso nicht? Du würdest widersprechen und er müsste in das strittige Verfahren. Die wollen kein Urteil. Du kannst dich entspannen. |
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hilfe zur pflege, intensivpflege |
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