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Finanzierung eines Heimplatzes für hochbetagte Mutter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzierung eines Heimplatzes für hochbetagte Mutter im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, so wie es aussieht, soll, sofern überhaupt ein Heimplatz gefunden wird meine Mutter (99) durch rechtliche Betreuung früher oder ...


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Alt 06.02.2025, 17:30   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 50
Standard Finanzierung eines Heimplatzes für hochbetagte Mutter

Hallo, so wie es aussieht, soll, sofern überhaupt ein Heimplatz gefunden
wird meine Mutter (99) durch rechtliche Betreuung
früher oder später in ein Heim verlegt werden.
Ich sage früher oder später, weil ich selber weiss, es gibt
doch kaum Heimplätze , nur Wartelisten
Die Finanzierung eines Platzes ist mir klar,
Pflegegeld-Rente- Eigenanteile werden durch Ersparnisse,
die gering sind, finanziert.
Diese Ersparnisse dürften schnell aufgebraucht sein
und dann wird die ETW meiner Mutter verwertet.

WIE genau verwertet dann ein Pflegeheim die Immobilie `
Da gibt es glaube ich etwas mit einem Hypothekendarlehen
womit die Immobilie belastet wird, da sie ja nicht verkauft
werden soll

oder wie geht das
danke für die Antworten
Viele Grüsse Maria
Maria222 ist offline  
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Alt 06.02.2025, 17:41   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 888
Standard

Also das Pflegeheim verwertet das nicht!

Sofern deine Mutter den Eigenanteil nicht mehr selbst bezahlen kann (sie darf dabei ein Schonvermögen von 10.000 € behalten!) und dein Einkommen, als Tochter unter 100k/Jahr liegt (und auch bei deinen Geschwistern, so vorhanden), kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Heimkosten gestellt werden.

Dazu muss deine Mum, so wie du/ihr als Kind(er) euch "nackig" machen, was eure Finanzen angehen, und zwar inkl. Nachweisen!

Da deine Mutter also eine ETW hat, die dann nicht (mehr) von ihr selbst bewohnt wird (das wäre sonst Schonvermögen, innerhalb gewisser Grenzen), würde das Amt zur Verwertung auffordern, um die Kosten auch künftig damit selber stemmen zu können.
Bis ein Verkauf dann abgewickelt wäre, würde das Amt quasi in "Vorkasse" gehen und die Leistungen als Darlehen bewilligen.

ALTERNATIV, falls das ausreicht, käme auch eine Vermietung infrage, sofern dann durch die Einnahmen (nicht die Nebenkosten!) der fehlende Betrag aufgefangen werden kann.

Und bitte auch an Pflegewohngeld denken!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 06.02.2025, 18:11   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 50
Standard

danke MurphysLaw

du schreibst genau das mit der Vorleistung, das war das,
was ich wissen wollte...
bis die Immobilie verkauft werden würde..
die Bewilligung der Leistungen als Darlehen...

zur Finanzierung der Eigenanteile...

vom Pflegewohngeld habe ich bislang noch nichts gehört,
auch ein guter Tipp.


VG Maria
Maria222 ist offline  
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Alt 06.02.2025, 18:23   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 888
Standard

Hier finden sich auch die Staffelung der Eigenanteile, abhängig von der Verweildauer im Heim!


Du kannst dich vielleicht auch sehr ausführlich beim Pflegestützpunkt deiner Stadt informieren/beraten lassen.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 06.02.2025, 18:36   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
Standard

Moin moin


Das mit der Vorleistung durch das Sozialamt ist zwar eigentlich das, was auch laufen sollte, aber im richtigen Leben muss dafür ganz massiv Druck gemacht werden. Sprich dem Sozialamt muss die Kanone (Gerichtliches Verfahren und einstweilige Verfügung) vorgehalten und abgedrückt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.02.2025, 18:59   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Das mit der Vorleistung durch das Sozialamt ist zwar eigentlich das, was auch laufen sollte, aber im richtigen Leben muss dafür ganz massiv Druck gemacht werden. Sprich dem Sozialamt muss die Kanone (Gerichtliches Verfahren und einstweilige Verfügung) vorgehalten und abgedrückt werden.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
hallo Imre, oh je das ist also auch so was katastrophales ,
wie das meiste . Ich sage immer, das allermeiste ist nur Theorie
und wie zum Mäusemelken...

VG Maria

Genau Pflegestützpunkt Verbraucherzentrale, Sozialamt
alles schon durch ...
Auch hier dreht sich alles nur im Kreis....wie überall ...
Maria222 ist offline  
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Alt 06.02.2025, 21:12   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
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Moin moin


Laß Dich nicht entmutigen. Und mach Druck. Es gibt durchaus auch Menschen in Sozialämtern, die Herz und Hirn noch nicht verloren haben oder erst nach Feierabend wieder danach suchen.



Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.02.2025, 21:46   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 68
Standard

Zitat:
Zitat von Maria222 Beitrag anzeigen
Da gibt es glaube ich etwas mit einem Hypothekendarlehen
womit die Immobilie belastet wird, da sie ja nicht verkauft
werden soll
Hallo Maria222,

was meinst du damit, dass die Immobilie nicht verkauft werden soll? Wie soll dann das Heim gezahlt werden? Kannst du oder die Familie die Kosten für die Mutter übernehmen um die Wohnung zu halten?
Pigeon ist offline  
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Alt 06.02.2025, 22:14   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 50
Standard

Weil es ein Zweifamilienhaus ist.


die eine Wohnung in der noch meine Mutter wohnt, ist ihre Wohnung.
Die dann für eine Heimfinanzierung herangezogen werden ...

die andere Wohnung im Zweifam. Haus bewohne ich.
Es ist meine Eigentumswohnung.


Sicher, theoretisch könnte ( sofern es zu einer Heimunterbringung
kommt( ich weiss, es gibt doch nirgends Plätze, nur Wartelisten...)

dann könnte die untere Wohnung der Mutter verkauft werden.

vermieten hätte keinen Sinn, weil man keine hohe Miete
erzielen kann, die Eigenanteile im Heim decken könnte.

Verkaufen, fraglich.
Maria222 ist offline  
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Alt 07.02.2025, 00:51   #10
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 888
Standard

Folgendes meine ich NICHT pietätlos, bitte nicht falsch verstehen!


Sollte bis zum Tod deiner Mutter die ETW nicht verkauft worden und das Amt hat die ganze Zeit Leistungen als Darlehen bezahlt haben, löst sich das Darlehen NICHT in Wohlgefallen auf, sondern du als Erbin (z.B. der Wohnung) würdest zur Bezahlung der Verbindlichkeiten deiner Mutter herangezogen werden!


Für maximal 10 Jahre vor Todestag und auch nur für das, was in der Zeit tatsächlich an Leistungen vom Sozialamt bezahlt wurden!


Siehe hier: https://www.betanet.de/pdf/341#__WKANCHOR_m
MurphysLaw ist offline  
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