Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Beerdigungskosten / Schonvermögen / Treuhandkonto ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beerdigungskosten / Schonvermögen / Treuhandkonto ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, meine Mutter lebt schon Jahre im Pflegeheim und ist seit einigen Monaten deshalb auf staatliche Utnerstützung angewiesen, da ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 15.02.2025, 12:18   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 08.04.2024
Beiträge: 5
Standard Beerdigungskosten / Schonvermögen / Treuhandkonto ?

Hallo zusammen,


meine Mutter lebt schon Jahre im Pflegeheim und ist seit einigen Monaten deshalb auf staatliche Utnerstützung angewiesen, da das eigene Vermögen aufgebraucht war.


Macht es Sinn, bzw ist es überhaupt möglich, nach Beginn der "Hife zur Pflege" für die Bestattung Geld aus dem Schonvermögen auf einem Treuhandkonto zu verwahren oder müsste das schon im Vorgeld geschehen sein?


Bzw was passiert mit dem noch vorhandenen/restlichen Schonvermögen nach dem Tod meiner Mutter? Kann man als Erbe davon einen Teil der Bestattung finanzieren oder fließt das restliche Geld an das Finanzamt?


Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort.
UrsulaB. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2025, 18:55   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 288
Standard

Ich gehe nicht im einzelnen auf die jeweiligen Details und den Rahmen ein, aber so kurz wie möglich:
Ja, der Barbetrag kann dafür genutzt werden, für die Bestattung vorzusorgen. Dafür bietet sich ein entsprechender Bestattungsvorsorgevetrag an. Die Grenze von 10.000€ sollte dabei beachtet werden.
Der Sozialhilfeträger wird sich nach dem Tod der Mutter an die Erben wenden und gem. § 102 SGB XII die Kosten der letzten 10 Jahre der Hilfeerbringung fordern. Die Erben haften dafür aber nur mit dem Nachlassvermögen. Bestattungskosten sind vorrangige Kosten, so dass nichts gegen den Bestattungsvorsorgevertrag spricht.
Suprarenin ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40