Dies ist ein Beitrag zum Thema Beerdigungskosten / Schonvermögen / Treuhandkonto ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
meine Mutter lebt schon Jahre im Pflegeheim und ist seit einigen Monaten deshalb auf staatliche Utnerstützung angewiesen, da ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.04.2024
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
meine Mutter lebt schon Jahre im Pflegeheim und ist seit einigen Monaten deshalb auf staatliche Utnerstützung angewiesen, da das eigene Vermögen aufgebraucht war. Macht es Sinn, bzw ist es überhaupt möglich, nach Beginn der "Hife zur Pflege" für die Bestattung Geld aus dem Schonvermögen auf einem Treuhandkonto zu verwahren oder müsste das schon im Vorgeld geschehen sein? Bzw was passiert mit dem noch vorhandenen/restlichen Schonvermögen nach dem Tod meiner Mutter? Kann man als Erbe davon einen Teil der Bestattung finanzieren oder fließt das restliche Geld an das Finanzamt? Vielen Dank schonmal im Voraus für eine Antwort. |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 288
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Ich gehe nicht im einzelnen auf die jeweiligen Details und den Rahmen ein, aber so kurz wie möglich:
Ja, der Barbetrag kann dafür genutzt werden, für die Bestattung vorzusorgen. Dafür bietet sich ein entsprechender Bestattungsvorsorgevetrag an. Die Grenze von 10.000€ sollte dabei beachtet werden. Der Sozialhilfeträger wird sich nach dem Tod der Mutter an die Erben wenden und gem. § 102 SGB XII die Kosten der letzten 10 Jahre der Hilfeerbringung fordern. Die Erben haften dafür aber nur mit dem Nachlassvermögen. Bestattungskosten sind vorrangige Kosten, so dass nichts gegen den Bestattungsvorsorgevertrag spricht. |
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