Dies ist ein Beitrag zum Thema Mittellosigkeit (hier Sterbefall) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nein, nein, hier liegt ein Missverständnis vor.
Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, Auftraggeber und Bezahler ggü Bestatter war ich, die ...
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#11 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.02.2025
Beiträge: 8
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Nein, nein, hier liegt ein Missverständnis vor.
Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, Auftraggeber und Bezahler ggü Bestatter war ich, die Schwester... DAS könnte zum Problem werden, SOLLTE ich Erstattung gem. 74 beantragen. Alles nicht so einfach... Grüsse |
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#12 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,700
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Ok. Dann sollte aber klar sein, warum die vorrangig Bestattungspflichtige das nicht getan hat. Z.B. Demenz, eigene Sozialhilfebedürftigkeit.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#13 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 19.02.2025
Beiträge: 8
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Weil sie es nicht wusste
sehr betagt und gebrechlich ist mit Kommunikationsmitteln nicht vertraut, um über die grosse Entfernung eine Beisetzung zu organisieren ihr die finanziellen Mittel fehlen (nur kurz, weil ich schon im Zug sitze) |
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Stichworte |
mittellosigkeit, nachlass |
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