Dies ist ein Beitrag zum Thema SOS - kurzfristiger Notfall - wer hat noch eine Idee? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo BeateDA,
mir ist doch auch klar, dass diese fürchterliche Situation nicht "über Nacht" entstanden ist und auch, dass Entscheidungen ...
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#11 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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Hallo BeateDA,
mir ist doch auch klar, dass diese fürchterliche Situation nicht "über Nacht" entstanden ist und auch, dass Entscheidungen aus der Vergangenheit der Mutter, vermutlich eher geschadet, denn geholfen haben. Ändert aber nichts daran, dass diese Mutter seit Jahren ja professionelle Hilfe suchte. Ich habe noch nie eine solche katastrophale Menge an Diagnosen bei 1 Person gelesen, dann die Beschreibungen lese (ja, ich kenne nur 1 Seite) und im persönlichen Austausch 1 Mutter erlebe, die zerrissen von der Angst, ihr Sohn könnte ihr ernsthaft was antun oder er könnte sich womöglich selbst was antun, wenn sie jetzt wegzieht (um sich selbst zu retten), dann versuche ich im sehr begrenzten Rahmen zu helfen. Da dies hier eng mit rechtlicher Betreuung zu tun hat, habe ich die Gelegenheit genutzt, um hier zu fragen. Das liegt doch auf der Hand, oder nicht? Der rechtliche Betreuer hat übrigens das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das steht oben auf eine der ganzen Tapeten. Deine Aussage Zitat:
Ich habe nach Ideen/Informationen in einem Forum gefragt, im engen Zusammenhang mit rechtlicher Betreuung. Deine Frage liest sich nach einem "entweder/oder". Niemand ist gezwungen hier zu posten oder sein Wissen zu teilen! Ich hoffe nach wie vor, dass sowohl der Mutter als auch dem Sohn geholfen werden kann! Es gibt doch auch gar keine Alternative! Dabei zuzusehen, ob die Eskalation final zum Tod von Mutter oder Sohn führt kann und darf KEINE Alternative sein! |
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#12 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 62
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Zitat:
Oh, dann ist meine Antwort wohl völlig falsch rübergekommen. Ich bezog mich auf das, was ein Betreuer von Amtswegen tun darf und da bleibt wohl nicht viel ausser abwarten, ob der Sohn tatsächlich in der Wohnung bleibt. Das war ja auch die Aussage des Betreuers, er wolle den Auszug abwarten. Zitat:
Hattest Du mich auch hier derartig missverstanden? Deshalb schrieb ich doch, dass die Eltern mit ihrem Auszug quasi nach dem letzten Strohhalm gegriffen haben, damit letztendlich beiden Parteien geholfen werden kann. Wenn während des Umzuges der worst case eintritt und der Sohn gegenüber der Firma tätlich wird, bleibt immer noch der Notruf bei der Polizei. Mehr kann man in der wenigen verbliebenen Zeit einfach nicht mehr tun.
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#13 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Moin,
ich betreue einen ähnlichen Fall. Unbedingt Hilfen nach dem SGB IX beantragen, hier: - Soziale Teilhabe in ambulanter Form oder als besondere Wohnform - Hilfen der Teilhabe Arbeit - Hilfen im Sinne des § 104 SGB IX Dann die sehr engen Fristen für den zuständigen Rehabilitationsträger beachten und im Zweifelsfall vor das Sozialgericht treten. Bei akuter Fremdgefährdung die Polizei holen, man soll das Ordnungsamt hinzuziehen und eine Unterbringung nach dem PsychKG prüfen. Sollte er untergebracht sein, wird es Aufgabe des Betreuers sein, die Unterbringung in eine Unterbringung nach § 1831 BGB umzuwandeln (betreuungsgerichtliche Unterbringung). In welchem Bundesland lebt ihr? Der Leuchtturm |
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#14 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,064
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Zitat:
Auch hier, hallo BeateDA, ich habe blöderweise Deine erste Antwort total falsch interpretiert und entsprechend dieser Einordnung auch geantwortet und kritisiert. Du hast natürlich insofern recht, als der Betreuer letztlich erst in Aktion treten kann (und hoffentlich wird!) wenn der Sohn im Haus alleine zurückbleibt. Ich räume ein, gewisse Vorurteile gegenüber der Arbeit von Anwalts-Betreuer zu haben und so weit ich die Informationen, die ich habe, bislang einordne, entspricht das aktuelle Verhalten, meinen Vorurteilen. Kommunikation ist imho das A und O. Ich blicke nach wie vor mit Sorge auf den Umzugstag, erlebe aber auch, dass die Mutter jetzt alles für eine "stumme" Übergabe organisiert und sich damit abfindet, die alten Zelte abzubrechen und nicht zu wissen, was mit ihrem Sohn gemacht wird/geschieht. Ist für sie schwer auszuhalten, aber dieses "Band" muss in meinen Augen jetzt reißen, wenn überhaupt eine Chance bestehen soll. Ich habe keine Kinder, ich kann das lediglich emotional "simulieren". Merkt man vermutlich auch an meiner defizitären Wortwahl. Mea culpa! Gute Nacht! @Leuchtturm-H, es gibt einen gesetzlichen Betreuer mit sämtlichen Aufgabenkreisen inkl. Aufenthaltsbestimmung. Soweit bekannt hat er bislang nicht mal Bürgergeld beantragt. Mutmaßlich glaubt er nicht, dass der Sohn zurückgelassen wird und will erst tätig werden, wenn "der Ernstfall" eingetreten ist. Find’ ich sehr problematisch, ich habe aber auch diverse Berichte von Euch Betreuern schon gelesen, wo eben Angehörige als "unkooperativ" wahr genommen wurden und ja, nicht jede Familie wirkt & agiert unterstützend/hilfreich. Davon habe ich selbst in meiner Geburtsregion einen Haufen herumlaufen.... Auch Dir wünsche ich, den Frieden der Nacht! Ach so, der höchste Norden ist es, also S-H |
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#15 | |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
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Zitat:
Moin, ein Antrag kann der Betroffene selber stellen, sofern er unterschreibt. Der Leuchtturm Geändert von HorstD (27.02.2025 um 07:14 Uhr) |
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#16 |
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Einsteiger
Registriert seit: 18.03.2024
Ort: NDS
Beiträge: 11
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Hallo, ich möchte kurz meine Gedanken zu einigen Aussagen teilen:
"Doch es gab nicht einmal ein Übergabegespräch, da der neue Betreuer dies für nicht notwendig hielt. Bis heute ist es mir nicht gelungen, auch nur ein Wort mit ihm zu wechseln." --> Man kann eine Betreuung auch ohne Übergabegespräch erfolgreich führen. Nicht optimal, klar! Aber waren die Eltern denn vorher Überhaupt offiziell Betreuer? Also nicht ärgern, hinnehmen, abhaken, raushalten. "Mehrfach wurde er von der Polizei mitgenommen und in eine Psychiatrie gebracht. Zwei Stunden später wurde er wieder entlassen, da er sich beruhigt hatte. Ich wurde dann gezwungen, ihn abzuholen." --> Dazu kann man nicht gezwungen werden. Hier schließt wieder die Frage an, ob die Eltern Betreuer waren. In erster Linie ist das Krankenhaus zuständig. Die Verantwortung wollen die natürlich gern abgeben, da ist auch ne kleine Notlage hilfreich. "Vielleicht hilft es mir, wenn ich mir selbst einen Strick nehme – dazu kann man Menschen auch treiben. Mein Sohn muss nichts, kann zu nichts gezwungen werden – uns zwingt man seit Jahren. Es ist unfassbar! Wir ziehen am 27.02. aus – und Punkt!" --> Man kann niemanden zwingen. Auch hier die gleiche Frage: Wenn die Eltern Betreuer sind, dann haben sie auch die Verantwortung, kann das nicht mehr gewährleistet werden - abgeben. Aber der Umzug ist die beste Möglichkeit die emotionale Trennung auch durchzuziehen. "Mein Sohn lehnt die Betreuung ab, angeblich sind dann allen die Hände gebunden." --> Stimmt. Der Wille des Sohnes ist entscheidend, außer er gefährdet sich oder andere. Was in dem Fall ist haben ja schon die anderen hier geschrieben. Zitat aus einem Workshop, dass ich mir tief eingeprägt habe: "Jeder hat das Recht auf Verwahrlosung." "Mutmaßlich glaubt er nicht, dass der Sohn zurückgelassen wird und will erst tätig werden, wenn "der Ernstfall" eingetreten ist." --> Vermutlich handelt er nur nach Willen des Sohnes. Alles ablehnen?! Das muss der Betreuer, das ist gesetzlich so vorgesehen. Siehe oberen Hinweis. PS Autismus ist nicht "heilbar", einige andere der Diagnosen schon. Aus persönlicher Erfahrung muss meist erst die Katastrophe eintreten, damit es bergauf gehen kann. Und wenn nicht: Abgrenzung, so wie geschehen: wegziehen, sich selbst retten. Also alles richtig gemacht, nicht einmischen oder verantwortlich fühlen. Ist denn die Räumung erfolgreich gewesen? Wenn nicht ist das alles ein Thema für den Betreuer als Vertreter des Sohnes. |
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