Dies ist ein Beitrag zum Thema SOS - kurzfristiger Notfall - wer hat noch eine Idee? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich schreibe für eine entfernte Bekannte, die aktuell selbst nicht schreiben kann, da bettlägerig, Grippe erkrankt und zugleich einen ...
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#1 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,031
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Hallo!
Ich schreibe für eine entfernte Bekannte, die aktuell selbst nicht schreiben kann, da bettlägerig, Grippe erkrankt und zugleich einen Notfall hat, wo ihr die Zeit abläuft: Wer Ideen hat, bitte heraushauen! Der folgende Text stammt von ihr und ich darf ihn hier 1:1 so veröffentlichen: Zitat:
Teil 2 folgt mit weiteren Infos, um etwaigen Rückfragen vorzubeugen |
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#2 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,031
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Teil 2:
Zitat:
Teil 3 kommt und sorry für die Masse an Text und die Zeitnot. Sie hat richtig flach gelegen und dadurch ging viel Zeit verloren :-( |
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#3 | |||||
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,031
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Stand heute:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
WEM von euch noch was einfällt, ist willkommen! Was sollte aus eurer Sicht der Kollege veranlassen? Falls noch Rückfragen sind, ich bemühe mich, die Infos so schnell wie möglich ran zu holen! Von meiner Seite aus, erstmal Danke an jeden, der sich Gedanken machen mag! |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 102
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hallo, ich habe nicht alles gelesen, das ist wirklich eine
sehr sehr schwierige Situation. Kann man solche Personen denn nicht mit Medikamenten einstellen, daß sie keine tickende Zeitbombe mehr sind - sondern ruhiger werden und zumindest nicht 500 x am Tag Fragen stellen , ( Zwangsstörungen kann man doch mit Medikamenten lindern, soweit ich weiss) oder? Vermute aber , es wird keinen Psychiater geben, der einen Hausbesuch macht und zuhause untersucht und Medikamente verordnet, die tägl. Einnahme müsste dann durch den Pflegedienst ( Behandlungspflege) veranlasst werden. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 62
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Beim Lesen dieses Falls schnürt es bestimmt nicht nur mir den Hals zu. Wer sich jemand derartig hartnäckig weigert, sich helfen zu lassen, endet früher oder später in einer geschlosseen Einrichtung. Die Eltern können sich eigentlich nur noch damit helfen, daß sie bei bei jeglicher Androhung von Gewalt bzw. Suizid SOFORT die Polizei bzw. den Krankenwagen rufen. Dann haben sie es 1. amtlich und 2. bleibt zu hoffen, daß die behandelnden Psychiater einen entsprechenden Arztbrief verfassen. Dann wird auch jedes Mal der gesetzliche Betreuer informiert und ich kann mir nicht vorstellen, daß sein Argument, das Krankheitsbild verschlimmere sich in der Psychiatrie, sonderlich zugkräftig sein wird. Auf wen läuft eigentlich der Mietvertrag? Ist der Sohn mit eingetragen?
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,256
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Schreckliche Geschichte, aber was kann ein Forum wie dieses da tun? M.E. ist das die Zuständigkeit des sozialpaychiatrischen Dienstes, und wenn die nicht aus dem Quark kommen, Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat (bzw kreisfreie Stadt beim Oberbürgermeister). Und die Kommunalpolitik einschalten (wer ist da Vorsitzender des Gesundheitsausschusses). Und den zuständigen Landtagsabgeordneten. Evtl auch die Lokalpresse.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,031
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Hallo HorstD,
mir ist das Forum eingefallen, für den etwaigen Fall, dass hier noch jemand eine Idee hätte, die bislang nicht angegangen wurde. Als ich von diesem Fall gelesen habe, war ich total erschüttert und vielleicht irre ich mich, aber so etwas ist dann wohl ein "Systemsprenger" (wie ich es aus dem päd. Bereich kannte) Mir war bislang eine derart heftige Kombination von Störungsbildern bei 1 Person noch nicht begegnet, zusammen mit einer Mutter, die zeitweise selber wohl lebensmüde Gedanken und andererseits Angst hat, dass ihr Sohn ihr was antut und sie beim nächsten Messerangriff umbringt. @Mächschen, ich werde nachfragen! |
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#9 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,031
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Zitat:
"Nein, eine dritte Verlängerung des Mietvertrags ist ausgeschlossen wegen Eigenbedarf. Des Weiteren liegt uns eine fristlose Kündigung zum „31.01.25“ vor. Dieser habe ich natürlich sofort widersprochen. Wir hatten ja bereits selbst gekündigt." |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 62
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Genau das ist der Begriff, der auch für meinen Sohn benutzt wurde. Meine Erfahrung ist, daß Systemsprenger in vielen Fällen erst von ihrer Umgebung dazu gemacht werden. Mein Sohn hat zwar nicht solch ein umfangreiches Störungsbild, aber das was er tat reichte, um aus sämtlichen verfügbaren Wohnheimen entweder gar nicht erst aufgenommen bzw. wenn ich denn endlich mal eins gefunden hatte, nach wenigen Wochen/Monaten wieder hinauszufliegen. Es war schon in der Jugendwohngruppe bekannt, daß er sich brennend für Polizeiautos interessierte und am liebsten gern mal in einem mitfahren würde, um als Krönung anschließend eine Gefängniszelle von innen zu sehen. Eigentlich ein normaler Gedanke für jemanden, der auf dem sozio-emotionalen Stand eines 5 jährigen ist, nur leider interessiert das spätestens ab dem Eintritt der Volljährigkeit niemanden mehr. Und was passiert wohl, wenn sich der Wohnheimmitarbeiter exakt ans Gesetz hält und solch einem Menschen ausführlich beschreibt, daß man die Polizei rufen wird, wenn er tätlich wird? Richtig.......... mein Sohn schlug gezielt eben diesen Betreuer und zwar nur wegen der heissersehnten Fahrt im Polizeiauto. Nach Klärung der Sachlage durch mich wurde er zwar nicht mitgenommen, aber der Samen war erfolgreich gesät und er startete danach viele weitere Versuche ![]() Um auf den Fall Deiner Bekannten zurückzukommen, wem wollen bzw. DÜRFEN wir hier in diesem Forum überhaupt helfen? Der gesetzliche Betreuer tut das, was ihm das Gesetz vorschreibt und das ist nun mal den Willen seines Betreuten so gut es geht zu erfüllen. Ob das für diesen Menschen zielführend ist, wage ich stark zu bezweifeln, denn letztendlich schadet er sich mit seinem Verhalten selbst und wird in absehbarer Zeit genau das verlieren, was er unbedingt behalten möchte: Sein Zuhause. Da ich sowohl Betreuer als auch Angehöriger bin, kann ich aus eigener Erfahrung berichten, wieviele Jahre es dauert, bis man in so einer Situation endlich Hilfe bekommt. Eine Möglichkeit ist so wie ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht abzugeben, das nützt aber nichts, wenn der zu Betreuende im Haus der Eltern lebt. Eine andere Möglichkeit ist die Kündigung der Wohnung und ein Umzug ohne den Sohn, denn der hat schließlich einen Betreuer mit dem Aufgabenbereich 'Aufenthaltsbestimmungsrecht'. Menschlich gesehen ist das nur schwer auszuhalten, auf der sachlichen Ebene tut der Berufsbetreuer genau das selbe wie gerade die Eltern: Durchsetzung des zustehenden Rechts. Die Frage, welche Konsequenzen von Vermieterseite folgen könnten und vor allem, wer die zu tragen hat, sollte der Sohn tatsächlich in der Wohnung verbleiben, ist in einem Vermieterforum besser aufgehoben. Das Ergebnis könnte man dann dem gesetzlichen Betreuer mitteilen, möglicherweise merkt der dann erst, daß er doch mehr in der Verantwortung steht, als er glaubt.
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