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SOS - kurzfristiger Notfall - wer hat noch eine Idee?

Dies ist ein Beitrag zum Thema SOS - kurzfristiger Notfall - wer hat noch eine Idee? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Ich schreibe für eine entfernte Bekannte, die aktuell selbst nicht schreiben kann, da bettlägerig, Grippe erkrankt und zugleich einen ...


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Alt 24.02.2025, 21:15   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Standard SOS - kurzfristiger Notfall - wer hat noch eine Idee?

Hallo!

Ich schreibe für eine entfernte Bekannte, die aktuell selbst nicht schreiben kann, da bettlägerig, Grippe erkrankt und zugleich einen Notfall hat, wo ihr die Zeit abläuft:

Wer Ideen hat, bitte heraushauen!

Der folgende Text stammt von ihr und ich darf ihn hier 1:1 so veröffentlichen:

Zitat:
Liebe Gruppenmitglieder,
wir stehen vor einem großen Problem und wissen nicht mehr weiter. Entschuldigt den langen Text und das ich diesen anonym poste.
Unser 23-jähriger Sohn lebt mit Asperger-Autismus, schweren Depressionen, Zwangsstörungen, erheblicher Aggressivität, Sozialphobie, PTBS, Umkehr Tag- Nachtrythmus und weiteren psychischen Erkrankungen.
Er ist zu 100 % schwerbehindert (GBH), hat Pflegegrad 3 und steht seit seinem 18. Lebensjahr unter gesetzlicher Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten.
Bis zum letzten Jahr hatte ich die Betreuung übernommen, diese dann aber niedergelegt.
Man sieht ihm die Erkrankung nicht an.
Er scheint für Außenstehende auf den ersten Blick ganz normal.
Er ist intelligent und kann sich sehr gut artikulieren.
Seit seinem 17. Lebensjahr geht er nicht mehr vor die Tür, verweigert jeglichen sozialen Kontakt, besucht keinerlei Ärzte, etc.
Wir als Eltern mussten sämtliche Termine für ihn wahrnehmen.
Wir haben jahrelang versucht Hilfen zu erhalten. Jugendamt, Gericht, Stadt, Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsverein, Betreuungsbehörde und und und. Wir sind von A nach B, haben gebettelt und gefleht, wurden aber komplett allein gelassen.
Aktueller Betreuer ist ein Anwalt.


Nach vielen schwierigen Jahren sind mein Mann und ich gesundheitlich am Ende. Mein Mann leidet an schwerer Herzinsuffizienz nach zwei Infarkten, welche er nur knapp überlebt hat.
Ich selbst habe mittlerweile ein Nervenleiden und bin absolut erschöpft.
Die Situation mit unserem Sohn ist nicht mehr tragbar, auch haben wir mittlerweile wirklich Angst vor ihm.
Er zerstört unser Zuhause, schreit aggressiv, es gab bereits Messerangriffe, welche blutig und im Krankenhaus endeten, und durch zahlreiche Polizeieinsätze drohte uns bereits die fristlose Kündigung durch den Vermieter.
Unser Zeitmietvertrag endet nach 11 Mietjahren im Dezember 25, doch wir haben nun selbst bereits zum 27.02.25 gekündigt, da eine Verlängerung unter diesen Umständen ausgeschlossen ist.
Unsere 18-jährige Tochter hat bereits eigenen Wohnraum gefunden und ist ausgezogen, um vor Ort ihre Berufsausbildung weiterführen zu können.
Wir haben uns frühzeitig um eine Lösung gekümmert, alle relevanten Stellen informiert und eine Trennung des Haushalts angekündigt.
Mein Mann und ich ziehen am 27.02.2025 in unseren neuen Alterswohnsitz in ein anders Bundesland.
Eine Mitnahme unseres Sohnes ist ausgeschlossen.


Das Problem:


• Unser Sohn verweigert bislang jegliche Hilfe und lehnte eine Wohngruppe lange ab.
Erst jetzt – wenige Wochen vor unserem Auszug – hat er sich widerwillig für ein Trainingswohnen in einer therapeutischen Einrichtung entschieden.
Ob er dort tatsächlich aufgenommen wird, klärt sich erst am 14.02.
Sollte er erneut ablehnen, würde die Stadt ihn in eine Obhutnahme für psychisch Erkrankte bringen. Eigener Wohnraum wurde ihm von Amtswegen nicht genehmigt, da man bislang keine Fähigkeit zum Führen eines eigenen Haushalt sieht.
• Der Betreuer hat sich bislang nicht gekümmert und will laut Gericht „den Auszug abwarten“. Seit Monaten verweigert dieser die Kontaktaufnahme mit uns.
• Unser Sohn verweigert das Ausräumen seines Zimmers, schließt sich ein und möchte auch nicht ausziehen.
• Wir sind aber verpflichtet, das Haus geräumt zu übergeben. Falls das Zimmer nicht rechtzeitig leer ist, befürchten wir hohe Räumungskosten durch den Vermieter – Kosten, die wir nicht tragen können. (Sperrmüllabfuhr ist am 12.02) Etliche Möbel im Zimmer unseres Sohnes haben definitiv ausgedient und müssten entsorgt werden.
• Zudem besteht die große Sorge, dass unser Sohn am Umzugstag aggressiv wird, die Arbeiter des Umzugsunternehmens attackiert und der Umzug dadurch nicht stattfinden kann. Wer kommt für die Kosten auf, sollten die Arbeiter ihre Tätigkeiten niederlegen?
Unsere weiteren Fragen:
1. Wer ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass, das Zimmer meines Sohnes rechtzeitig geräumt wird, wenn unser Sohn sich gegenüber uns verweigert und den Aufforderungen nicht nachkommt.
2. Was können wir tun, wenn unser Sohn sich weiterhin weigert auszuziehen?
3. Wer kommt für mögliche Räumungskosten auf?
4. Wie können wir uns schützen, wenn unser Sohn am Umzugstag gewalttätig wird?
5. Gibt es rechtliche Schritte, um den Betreuer zum Handeln zu zwingen?
Wir haben alles in unserer Macht stehende getan, doch wir stoßen nur auf Ignoranz und Bürokratie. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen oder weiß Rat? Wir sind für jede Hilfe dankbar

Teil 2 folgt mit weiteren Infos, um etwaigen Rückfragen vorzubeugen
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Alt 24.02.2025, 21:20   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Teil 2:


Zitat:
Die Odyssee zieht sich bereits seit Jahren.



Mein Sohn war immer etwas anders, leider wurde nie wirklich untersucht, was nicht stimmt, obwohl ich immer darauf gedrängt habe.
Erst mit 18 Jahren wurde festgestellt, dass er an Asperger-Autismus leidet.


Aktuell tut er nichts. Er schläft tagsüber, ist nachts wach und fordert dann meine gesamte Aufmerksamkeit. Ich selbst gehe auf dem Zahnfleisch.


Mit etwa 16 Jahren wurde er zwangsweise in eine Psychiatrie eingewiesen.


Er blieb dort 14 Tage und entließ sich dann quasi gegen meinen Willen selbst.


Die Klinik konnte ihn nicht behandeln, da er nicht mitarbeiten wollte.


Mit 17 Jahren kam es häufig zu schweren Angriffen auf uns.
Diese endeten irgendwann in der Obhut.


Dort haute er ständig ab und stand regelmäßig vor unserer Tür.
Wir sollten ihn dann zurückbringen, da die Polizei sich nicht als Taxi sah.
Das Jugendamt sah darin keinen Sinn, und so kam mein Sohn immer wieder nach Hause.


Es gab mehrfach die Idee seitens des Jugendamtes, ihn in einer Wohngruppe unterzubringen. Dies lehnte er ab und zeigte eine extreme Abwehrhaltung.
Keine Wohngruppe wollte ihn aufnehmen, also blieb er bei uns.
Jahrelang haben wir versucht, ihn zu einer Therapie zu bewegen.
Bis heute verweigert er sie. Auch Medikamente kommen für ihn nicht infrage.
Sein Tages- bzw. Nachtablauf besteht aus Händewaschen, Rauchen, Händewaschen und mehreren hundert rückversichernden Fragen, ob er irgendwie verschmutzt sei.
Er zeigt mir dabei seine Hände und dreht sich um die eigene Achse, damit ich ihn begutachte.
Er fasst nichts mehr an, kann sich keine Getränke selbst eingießen, und ich darf nur kochen, was nicht krümelt, kleckert oder tropfen könnte.
Bis auf seine Hände pflegt er sich nicht.
Die letzte Dusche war im Juli 2024. Jede pflegerische Maßnahme wird verweigert.
Im Mai 2024 wurde der Pflegegrad von 2 auf 3 erhöht, und eine dringende Therapie wurde empfohlen.
Doch auch diese lehnt er ab.
2024 gab es zwei Anträge auf eine geschlossene Unterbringung. Beide wurden abgelehnt, da der Gutachter befürchtete, dass dies das Krankheitsbild noch verschlimmern würde und eine erfolgreiche Behandlung ohnehin seine Mitwirkung erfordert – die jedoch nicht gegeben ist.


Ich bin wirklich überall hingegangen: zu Psychologen, Psychiatern, Kliniken, Verfahrenslotsen, dem Betreuungsverein, der Betreuungsbehörde, dem sozialpsychiatrischen Dienst, dem Gericht, der Sozialberatung, den Diakonien – bis hin zum Bürgermeister.
Ein Antrag auf Eingliederungshilfe wurde gestellt und bewilligt. Diese deckt jedoch keinen eigenen Wohnraum ab, da er keinen Haushalt führen kann. Er braucht eine engmaschige Betreuung rund um die Uhr.
Ein ambulanter Pflegedienst würde nicht ausreichen. Mein Sohn sieht das anders.
Er will seine Ruhe und besteht auf einen eigenen Wohnraum.
Aktuell ist er als erwerbsunfähig eingestuft, hat daher kein Anrecht auf Bürgergeld. Die Grundsicherung lehnt ebenfalls einen eigenen Wohnraum ab, da er unter 25 Jahre alt ist und noch eine Zustimmung benötigt.
Da mir alles zu viel wurde, habe ich die Betreuung Mitte 2024 abgegeben.
Ich hatte gehofft, dass mein Sohn dadurch bessere Hilfe und Unterstützung erfährt.
Doch es gab nicht einmal ein Übergabegespräch, da der neue Betreuer dies für nicht notwendig hielt.
Bis heute ist es mir nicht gelungen, auch nur ein Wort mit ihm zu wechseln.
Ich habe mich mehrfach beim Gericht beschwert und sogar ein persönliches Gespräch mit dem Richter geführt – doch nichts geschah.
Das liegt aber auch daran, dass mein Sohn die Betreuung grundlegend ablehnt und nicht mitwirkt.
Er sperrt sich gegen wirklich alles. Es muss so laufen, wie er es will – tut es das nicht, setzt er es mit Gewalt durch.
Mehrfach wurde er von der Polizei mitgenommen und in eine Psychiatrie gebracht.
Zwei Stunden später wurde er wieder entlassen, da er sich beruhigt hatte.
Ich wurde dann gezwungen, ihn abzuholen. Zu Hause ging der Terror erneut los.
Die Polizei ist so genervt, dass sie den Fall als bekannt abtut und sich beim Eintreffen Zeit lässt.
Der Pflegedienst, der uns zuletzt im Dezember 2024 besuchte, warnte uns, wir sollten uns nachts einschließen, da mein Sohn unberechenbar und eine tickende Zeitbombe sei. Dies ist allen bekannt.


Wir haben keine Kraft mehr. Mein Mann hatte zwei Herzstillstände mit jeweils über einer Stunde Reanimation. Einen dritten Infarkt würde er nicht überleben. Ihm wurde ein Defibrillator in die Brust implantiert. Ich muss wohl nicht erwähnen, was das bedeutet.
Meine Tochter hat die erstbeste Wohnung gemietet und ist geflohen. Sie hatte ständig Angst und wollte nur noch weg. Sie wurde mehrfach bedroht.
Immer wieder kommen Äußerungen wie: „Ich steche euch ab.“ – „Es wäre besser gewesen, wenn der Alte beim Infarkt gestorben wäre – der nächste kommt bestimmt.“ – „Meine Schwester soll vor einen Zug gestoßen werden.“
Mein Mann hat ihn immer wie seinen eigenen Sohn behandelt und ihm nie etwas getan – dabei ist er nur der Stiefvater. Zum leiblichen Vater besteht seit 21 Jahren kein Kontakt.
Was meinen Sohn zu dem gemacht hat, was er heute ist, sind viele Faktoren – Mobbing in der Schule etc. Ich stand immer hinter ihm und habe ihn nie im Stich gelassen. Vielleicht habe ich auch zu viel getan.
Im Dezember haben wir einen Antrag auf Gewaltschutz gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, mein Sohn sei krank und könne für sein Verhalten nichts.
Der Betreuer hielt es auch für wichtig, dass mein Sohn im Haushalt verbleibt, da eine Herausnahme weitere Schäden an seiner Psyche verursachen könnte.
Er droht immer wieder, sich im Falle einer Trennung das Leben zu nehmen. Doch keine Stelle nimmt dies ernst.
Wir nehmen es nun, wie es ist. Wir räumen derzeit das Haus, lassen sein Zimmer unberührt – ich brauche nicht noch einmal ein Messer in meinem Rücken. Auch die Kosten für die Räumung trage ich dann, ebenso wie die Schäden, die Schulden durch den enormen Energie- und Wasserverbrauch für seine Waschrituale.
Es macht alles nichts mehr!
Vielleicht hilft es mir, wenn ich mir selbst einen Strick nehme – dazu kann man Menschen auch treiben. Mein Sohn muss nichts, kann zu nichts gezwungen werden – uns zwingt man seit Jahren. Es ist unfassbar!
Wir ziehen am 27.02. aus – und Punkt!
Dennoch liebe ich meinen Sohn, denn er ist mein Kind. Aber ich habe getan, was ich tun konnte. Mehr geht nicht mehr!

Teil 3 kommt und sorry für die Masse an Text und die Zeitnot. Sie hat richtig flach gelegen und dadurch ging viel Zeit verloren :-(
MurphysLaw ist offline  
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Alt 24.02.2025, 21:46   #3
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Stand heute:


Zitat:
Ich versuche täglich, die Behörden zu erreichen, aber es kommt keine Reaktion. Telefonisch geht niemand ran.
Der Betreuer wurde letzte Woche von meinem Mann kontaktiert – ganz ruhig und ohne Vorwürfe.
Trotzdem hat er das Gespräch abrupt beendet und gesagt, er lasse sich nicht beschimpfen und werde nichts unternehmen.
Das war nicht das erste Mal. Ich habe mich mehrfach bei Gericht und der Betreuungsbehörde beschwert, aber es passiert nichts.
Nun haben wir unseren ortsansässigen Pflegedienst kontaktiert und für Dienstag einen Termin vereinbart. Sie haben uns schon in der Vergangenheit unterstützt.
Ich werde die Pflege in ihre Hände legen – dann weiß ich wenigstens, dass sich jemand kümmert und im Notfall weitere Maßnahmen ergreifen kann.
Vielleicht haben sie mehr Möglichkeiten als ich.
Zitat:
Ich schicke Dir einmal den Text des Betreuerausweises:
Der Aufgabenkreis umfasst: - Aufenthaltsbestimmung einschließlich der Entscheidung über mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 BGB und freiheitsentziehende Maßnahmen nach §1831 Abs. 4 BGB - Gesundheitsfürsorge - Postangelegenheiten - Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt - Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern - Wohnungsangelegenheiten
Der Betroffene bedarf zu Willenserklärungen, die den Aufgabenbereich Vermögenssorge betreffen, der Einwilligung des Betreuers (Einwilligungsvorbehalt).
Der Betreuer kann den Betroffenen im Rahmen ihres Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Der Betreuer ist von der Pflicht zur Sperrvereinbarung gemäß § 1845 BGB der Genehmigungsbedürftigkeit bei Verfügung bzw. Eingehung einer Verpflichtung zur Verfügung über Rechte bzw. Wertpapiere nach § 1849 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Satz 2 BGB befreit.
Die in den Vorschriften genannten Geschäfte bedürfen daher keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung.


Du, wir waren sogar persönlich beim Betreuungsgericht, mehrfach.
Ich war persönlich beim zuständigen Richter.
Nichts……Es passiert nichts. Mein Sohn lehnt die Betreuung ab, angeblich sind dann allen die Hände gebunden……
Zitat:
Ich bin im Dezember an die höchste Instanz unserer Stadt herangetreten – an den Bürgermeister.
Dieser hat wohl auch, so wurde es mir durch den sozialpsychiatrischen Dienst zugetragen, mit den Behörden Kontakt aufgenommen.
Bei mir hat er sich jedoch, trotz vieler Nachfragen meinerseits, nie gemeldet. .
Zitat:
1.Asperger Autismus mit leichten Symptomen 2.Depressionen, mittelgradig
3.Aggression
4.Anpassungsstörung
5.Sozialphobie
6.Angst -und Panikstörung
7.Phobien Schmutz, Sand
8.Verschmutzungsangst
9.Kontaminierungsangst
10.Waschzwang (nur Hände und Haare) letzte Dusche Juli 24 11.Intelligenzminderung (IQ 56)
12Wahrnehmungsstörung
13.Auditive Verarbeitungsstörung
14.ADHS
15.Störung Tag-Nachtrythmus
16.PTBS
17.Vermutete Psychose 2024 Diagnosenstellung seit früher Kindheit bis heute durch Psychiater, Psychiatrische Kliniken, Gutachter, Medizinischen Dienst und Hausarzt Anerkannte Schwerbehinderung 100% mit Merkzeichen GBH Ab 2017 Pflegegrad 1, dann 2020 Pflegegrad 2 und seit Mai 2024 Pflegegrad 3
So sieht der Alltag mit den ganzen Erkrankungen/Störungen aus:

Zitat:
Die Erkrankungen bedeuten erhebliche Einschränkungen und Aufwendungen:
35 Rollen Toilettenpapier pro Woche, nur für ihn plus 5 Küchenrollen, 3 Flaschen Shampoo, 3 Flaschen Spülung, 3 Flaschen Duschgel plus 2 Liter Seife nur für die Hände.


Der Wasserverbrauch beläuft sich auf ca. 450 Kubik Wasser pro Jahr, nur für ihn.
Dazukommend die dadurch entstehenden hohen Kosten für Gas und Strom.
Jeden Tag ca. 570 Rückversichernde Frage an mich zu seinem Wohlergehen wie, ob seine Befürchtung vor Verschmutzung unbegründet ist.
Ich hatte irgendwann einmal gezählt, an dem Tag waren es 867 Fragen.
Er dreht sich dann um die eigenen Achse und ich muss ihn begutachten, ob auch wirklich alles okay und sauber ist.
Ganz ehrlich, irgendwann kann man dann kaum noch an sich halten und steht kurz vorm Kollaps…..
Die Nerven liegen dann richtig blank.
Anmerkung: Das Probewohnen vom 14.2. hat nicht geklappt. Er konnte sich nicht drauf einlassen und somit wurde keine Zusage gegeben.

WEM von euch noch was einfällt, ist willkommen!

Was sollte aus eurer Sicht der Kollege veranlassen?

Falls noch Rückfragen sind, ich bemühe mich, die Infos so schnell wie möglich ran zu holen!

Von meiner Seite aus, erstmal Danke an jeden, der sich Gedanken machen mag!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 24.02.2025, 22:39   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 102
Standard

hallo, ich habe nicht alles gelesen, das ist wirklich eine
sehr sehr schwierige Situation.
Kann man solche Personen denn nicht mit Medikamenten
einstellen, daß sie keine tickende Zeitbombe mehr sind -
sondern ruhiger werden und zumindest nicht 500 x am Tag
Fragen stellen , ( Zwangsstörungen kann man doch mit Medikamenten lindern, soweit ich weiss)

oder?

Vermute aber , es wird keinen Psychiater geben, der einen Hausbesuch macht und zuhause untersucht und Medikamente verordnet,
die tägl. Einnahme müsste dann durch den Pflegedienst
( Behandlungspflege) veranlasst werden.
Maria222 ist offline  
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Alt 25.02.2025, 00:10   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.02.2018
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Beiträge: 62
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen

Was sollte aus eurer Sicht der Kollege veranlassen?



Beim Lesen dieses Falls schnürt es bestimmt nicht nur mir den Hals zu. Wer sich jemand derartig hartnäckig weigert, sich helfen zu lassen, endet früher oder später in einer geschlosseen Einrichtung. Die Eltern können sich eigentlich nur noch damit helfen, daß sie bei bei jeglicher Androhung von Gewalt bzw. Suizid SOFORT die Polizei bzw. den Krankenwagen rufen. Dann haben sie es 1. amtlich und 2. bleibt zu hoffen, daß die behandelnden Psychiater einen entsprechenden Arztbrief verfassen.



Dann wird auch jedes Mal der gesetzliche Betreuer informiert und ich kann mir nicht vorstellen, daß sein Argument, das Krankheitsbild verschlimmere sich in der Psychiatrie, sonderlich zugkräftig sein wird.



Auf wen läuft eigentlich der Mietvertrag? Ist der Sohn mit eingetragen?
__________________
BeateDA ist offline  
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Alt 25.02.2025, 07:26   #6
Gehört zum Inventar
 
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Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit ist im Mietvertrag vorgesehen?
§ 545 BGB wurde widersprochen?
Mächschen ist offline  
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Alt 25.02.2025, 11:34   #7
Moderator
 
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Schreckliche Geschichte, aber was kann ein Forum wie dieses da tun? M.E. ist das die Zuständigkeit des sozialpaychiatrischen Dienstes, und wenn die nicht aus dem Quark kommen, Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat (bzw kreisfreie Stadt beim Oberbürgermeister). Und die Kommunalpolitik einschalten (wer ist da Vorsitzender des Gesundheitsausschusses). Und den zuständigen Landtagsabgeordneten. Evtl auch die Lokalpresse.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 25.02.2025, 12:09   #8
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Hallo HorstD,


mir ist das Forum eingefallen, für den etwaigen Fall, dass hier noch jemand eine Idee hätte, die bislang nicht angegangen wurde.


Als ich von diesem Fall gelesen habe, war ich total erschüttert und vielleicht irre ich mich, aber so etwas ist dann wohl ein "Systemsprenger" (wie ich es aus dem päd. Bereich kannte)


Mir war bislang eine derart heftige Kombination von Störungsbildern bei 1 Person noch nicht begegnet, zusammen mit einer Mutter, die zeitweise selber wohl lebensmüde Gedanken und andererseits Angst hat, dass ihr Sohn ihr was antut und sie beim nächsten Messerangriff umbringt.


@Mächschen,
ich werde nachfragen!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 25.02.2025, 16:31   #9
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit ist im Mietvertrag vorgesehen?
§ 545 BGB wurde widersprochen?

"Nein, eine dritte Verlängerung des Mietvertrags ist ausgeschlossen wegen Eigenbedarf.
Des Weiteren liegt uns eine fristlose Kündigung zum „31.01.25“ vor. Dieser habe ich natürlich sofort widersprochen.
Wir hatten ja bereits selbst gekündigt."
MurphysLaw ist offline  
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Alt 25.02.2025, 16:44   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
"Systemsprenger" (wie ich es aus dem päd. Bereich kannte)!

Genau das ist der Begriff, der auch für meinen Sohn benutzt wurde. Meine Erfahrung ist, daß Systemsprenger in vielen Fällen erst von ihrer Umgebung dazu gemacht werden. Mein Sohn hat zwar nicht solch ein umfangreiches Störungsbild, aber das was er tat reichte, um aus sämtlichen verfügbaren Wohnheimen entweder gar nicht erst aufgenommen bzw. wenn ich denn endlich mal eins gefunden hatte, nach wenigen Wochen/Monaten wieder hinauszufliegen.


Es war schon in der Jugendwohngruppe bekannt, daß er sich brennend für Polizeiautos interessierte und am liebsten gern mal in einem mitfahren würde, um als Krönung anschließend eine Gefängniszelle von innen zu sehen. Eigentlich ein normaler Gedanke für jemanden, der auf dem sozio-emotionalen Stand eines 5 jährigen ist, nur leider interessiert das spätestens ab dem Eintritt der Volljährigkeit niemanden mehr. Und was passiert wohl, wenn sich der Wohnheimmitarbeiter exakt ans Gesetz hält und solch einem Menschen ausführlich beschreibt, daß man die Polizei rufen wird, wenn er tätlich wird? Richtig.......... mein Sohn schlug gezielt eben diesen Betreuer und zwar nur wegen der heissersehnten Fahrt im Polizeiauto. Nach Klärung der Sachlage durch mich wurde er zwar nicht mitgenommen, aber der Samen war erfolgreich gesät und er startete danach viele weitere Versuche


Um auf den Fall Deiner Bekannten zurückzukommen, wem wollen bzw. DÜRFEN wir hier in diesem Forum überhaupt helfen? Der gesetzliche Betreuer tut das, was ihm das Gesetz vorschreibt und das ist nun mal den Willen seines Betreuten so gut es geht zu erfüllen. Ob das für diesen Menschen zielführend ist, wage ich stark zu bezweifeln, denn letztendlich schadet er sich mit seinem Verhalten selbst und wird in absehbarer Zeit genau das verlieren, was er unbedingt behalten möchte: Sein Zuhause.


Da ich sowohl Betreuer als auch Angehöriger bin, kann ich aus eigener Erfahrung berichten, wieviele Jahre es dauert, bis man in so einer Situation endlich Hilfe bekommt. Eine Möglichkeit ist so wie ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht abzugeben, das nützt aber nichts, wenn der zu Betreuende im Haus der Eltern lebt. Eine andere Möglichkeit ist die Kündigung der Wohnung und ein Umzug ohne den Sohn, denn der hat schließlich einen Betreuer mit dem Aufgabenbereich 'Aufenthaltsbestimmungsrecht'. Menschlich gesehen ist das nur schwer auszuhalten, auf der sachlichen Ebene tut der Berufsbetreuer genau das selbe wie gerade die Eltern: Durchsetzung des zustehenden Rechts.


Die Frage, welche Konsequenzen von Vermieterseite folgen könnten und vor allem, wer die zu tragen hat, sollte der Sohn tatsächlich in der Wohnung verbleiben, ist in einem Vermieterforum besser aufgehoben. Das Ergebnis könnte man dann dem gesetzlichen Betreuer mitteilen, möglicherweise merkt der dann erst, daß er doch mehr in der Verantwortung steht, als er glaubt.
__________________
BeateDA ist offline  
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