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Versagen der Doku-Einsicht der Eingliederung

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Hallo, wem "gehört" die Doku der Eingliederungshilfe? Dem Verein oder (auch?) dem Betreuten? Nach welchem § ist die Dokumentationspflicht des ...


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Alt 06.03.2025, 00:41   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard Versagen der Doku-Einsicht der Eingliederung

Hallo,

wem "gehört" die Doku der Eingliederungshilfe? Dem Verein oder (auch?) dem Betreuten?

Nach welchem § ist die Dokumentationspflicht des Trägers der Eingliederungshilfe geregelt bzw. wie würdet ihr als Betreuer offiziell und schriftlich die Einsicht verlangen?

Innerhalb welches Zeitraums wäre eine solche Einsicht (wahlweise natürlich Kopie, nur ob die vollständig wäre??) verpflichtend zu realisieren vom Verein?

Die notwendigen Aufgabenkreise sind alle vorhanden.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 06.03.2025, 10:00   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 267
Standard

Ich würde auf Art. 15 DSGVO hinweisen, daraus ergibt sich das Recht auf Einsicht in die eigenen Daten. Die Daten gehören immer dem Menschen selbst.
Mit dem Verweis auf §1823 BGB würde ich eine Frist (die üblichen 14 Tage) setzen zur Gewährung der Akteneinsicht und bei Ablehnung zur Nennung der Rechtsgrundlage auffordern.
Da es sich schon nach Streitigkeit liest, würde ich die Meldung an die Heimaufsicht androhen und dann auch machen wenn keine Reaktion kommt oder gar abgelehnt wird.

Theoretisch sollte es auch einen Datenschutzbeauftragten beim Träger geben (Kontaktdaten sollte man im Impressum finden, mindestens Mailadresse), den kann (sollte) man zuvor auch kontaktieren. Letztlich stellt es einen Verstoß gegen die DSGVO dar, die Bußgelder da sind kein Spaß und haben zumindest bei einer Bank bei mir den Knoten schon einmal sehr schnell zum platzen gebracht.
Tschak ist offline  
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Alt 06.03.2025, 12:03   #3
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard

Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Da es sich schon nach Streitigkeit liest, würde ich die Meldung an die Heimaufsicht androhen und dann auch machen wenn keine Reaktion kommt oder gar abgelehnt wird.
Erstmal danke für die wertvollen Infos, aber ich muss kurz nachfragen, falls bei mir eine Wissenslücke vorhanden ist.

Es handelt sich um ambulante Eingliederungshilfe im Rahmen eines betreuten Einzelwohnens.

Da hat die Heimaufsicht ja nichts mit zu tun oder irre ich mich grad?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 06.03.2025, 13:39   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 267
Standard

Ja gut, du hast ja nur Eingliederungshilfe geschrieben

Wer da die Aufsichtsbehörde ist, kann dir aber auch der Gesamtplaner der Eingliederungshilfe vom Landkreis sagen. Mglw. sind sie das bei euch sogar selbst, durchaus vorstellbar im Förderalismus.

Letztlich kannst du dich aber auch ohnehin an den wenden, die zahlen ja schließlich den Spaß und interessieren sich bestimmt auch dafür, wenn sich ein Träger nicht in die Karten schauen lassen will.
Und auf die richtigen Finger klopfen können die auch.

Wie gesagt, ansonsten Verstoß DSGVO. Bußgelder gehen da bis 4% vom weltweiten Jahresumsatz, das haut schon rein. Und bei Datenschutzverstößen die nicht weitergeleitet wurden, trifft das Bußgeld den, der die Nichtweiterleitung zu verantworten hat.
Tschak ist offline  
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