Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachberechnung Heim nach Todesfall im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo allerseits,
das ist ja ein cooles Forum, erinnert mich etwas an die gute, alte Forenzeit bevor die Leute zu ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.03.2025
Beiträge: 3
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Hallo allerseits,
das ist ja ein cooles Forum, erinnert mich etwas an die gute, alte Forenzeit bevor die Leute zu Facebook & Co. abmarschiert sind ![]() Ende Januar verstarb meine Cousine im Heim. Bedingt durch ihre Handicaps und quasi Blindheit habe ich sie so gut es geht vor allem die letzten Jahre unterstützt - quasi als Einziger in der Sippe (sie lebte recht zurückgezogen). Die Heimrechnungen gingen an meine Anschrift, da meine Cousine etwas chaotisch mit Papierkram umgegangen ist. Ich habe dann letztendlich die Überweisungsträger ausgefällt und ihr zur Unterschrift vorgelegt und bei der Bank eingeworfen. Eine Bankvollmacht war angedacht, um diese Dinge zu vereinfachen, aber dazu kam es halt nicht mehr. Jetzt habe ich nach ihrem Tod einen Stapel Rechnungen bzw. Nachberechnungen vom Pflegeheim erhalten. Die Mehrbelastungen gelten weit rückwirkend bis Oktober 2023 mit dem Verweis auf "bewilligte Entgelterhöhungen" aufgrund von Tarifverhandlungen - unterm Strich summiert sich die Forderung auf knapp 300€/Monat also unterm Strich ne stattliche Summe. Da ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiß, ob ich als Erbe oder Miterbe eingesetzt werde, habe ich die Rechnungen mit Verweis auf diesen Umstand erstmal "bis auf Weiteres" zurückgewiesen. Der Heimvertrag wurde auch nur zwischen dem Einrichtung und meiner Cousine abgeschlossen. Kurz zuvor erhielt auch auch eine Rechnung, die ich als Abschlussrechnung gedeutet habe (~80€ für Januar 25 bedingt durch Kassenfehlbeträge, den Sie noch vorausgezahlt hatte). Ich habe das als "Good Will" von meinem Konto beglichen/ausgelegt und auf den Stapel meiner Forderungen gegenüber der Erbmasse gelegt, so wie auch die Bestattungskosten, die schon eine ordentliche Hausnummer darstellen. Grundsätzlich würde es mich aber interessieren, ob die Forderung, die nach dem Tod des Vertragspartnerin (meine Cousine) gestellt wurde überhaupt rechtens ist. Zu diesem Szenario habe ich leider keine schlüssige Lektüre gefunden. Gruß und Danke Jan Geändert von DocSommer (10.03.2025 um 13:21 Uhr) |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,255
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Dafür müsste man als erstes mal in den Heimvertrag schauen. Üblicherweise dürfte eine Klausel dazu drinstehen, ist ja eine ziemlich übliche Verfahrensweise. Eine Verjährung kann ja noch nicht eingetreten sein.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,392
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Moin moin
Grundsätzlich würde ich an Deiner Stelle jetzt erst einmal keine Überweisungen mehr von Deinem eigenen Geld tätigen. Lieber abwarten bis klar ist, ob Du Miterbe bist oder nicht. Denn diese Sachen sind von den Erben zu erledigen. Ich vermute mal, dass die meisten Kosten sogenannte "Lebendkosten" sind, die zuerst von dem Verbliebenen Geld bestritten werden müssen und erst danach der Nachlass beziffert werden kann. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,469
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Ist es nicht so, dass der Heimträger darauf sitzen bleibt, weil er nach Abschluss der Verhandlungen mit den Behörden von seinem Vertragspartner eine Zustimmung zur Erhöhung verlangen kann, nicht aber vom Erben?
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.03.2025
Beiträge: 3
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Danke für eure Antworten.
Ja ich werde da zum aktuellen Zeipunkt definitiv nichts bezahlen (die vorgestreckten Aufwendungen für die Beisetzung waren schon heftig) und die Klärung der Nachlassangelegenheit wird sich wohl noch eine ganze Weile hinziehen. Der Heimvertrag liegt mir auch vor, insofern werde ich da mal beizeiten reinschnuppern. Ich finde das Gebahren aber auch nicht OK. Den pflegenden Mitarbeitern gönne ich jeden Euro aber es kann nicht angehen, dass man rückwirkend Lohnerhöhungen bewilligt UND die Mehrkosten dann auch noch rückwirkend auf seine "Kunden" abwälzt (egal ob tod oder lebendig). |
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#6 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,255
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Ich hatte vor ca. 1 Jahr eine fast identische Konstellation (Cousine 2. Grades). Auch da war nicht klar, ob ich Erbe (in einer weit verzweigten Erbengemeinschaft) bin. Tatsächlich gabs einen vorrangigen Erben, jwd und selbst gebrechlich. Ich habe ihm dann angeboten, mich als Nachlassverwalter bestellen zu lassen (und ihm den Antrag fürs Nachlassgericht formuliert). Ging dann auch problemlos. Mit der Nachlassverwalterbestellungsurkunde dann mit den div. Nachlassgläubigern Kontakt aufgenommen und aus dem (ausreichenden) Guthaben alles bezahlt. Alles in Excel-Tabelle erfasst. Der Erbe hat dann auch noch 2.000 erhalten, ich selbst habe nur Porto und Fahrtkosten berechnet.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.03.2025
Beiträge: 3
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In meinem Fall ist mein Vater als ihr Onkel vorrangig und möchte mir aber sein Erbteil überlassen, da er finanziell gut ausgestattet ist und mit knapp 95 Jahren selbst genug gesundheitliche Baustellen hat. Deshalb konnte er sich auch nicht um seine Nichte kümmern und ist froh und dankbar, dass ich als Einziger aus der Baggage das getan habe.
Darüber hinaus ist die Sitation recht komplex, vor allem die weitere Verwandschaft der väterliche Seite meiner Cousine ist mir komplett unbekannt. Mein Vater "glaubt", dass ihr Vater zwei Geschwister hat aber kann keine Namen oder Kontaktinformationen nennen. Vor diesem Hintergrund (viele Nebelkerzen, unvollständige Dokumente) werde ich mir auch externe Hilfe holen und hatte ein recht gutes Eingangsberatungsgespräch mit dem Dienstleister "Erblotsen" die für mich quasi alles "Erbscheinantragsfertig" vorbereiten und ggf. fehlende Urkunden/Informationen beschaffen würden und schauen, dass der Wunsch meines Vaters mit der Schenkung rechtssicher festgehalten wird. Meiner Meinung nach könnte der Staat gerne etwas weniger Rücksicht auf "treulose Tomaten" nehmen und einfach eine Frist von meinetwegen 12 Monaten ab dem Sterbetag definieren, in der sich hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge berechtigte Personen aktiv melden und ihre verwandschaftlichen Verhältnisse nachweisen müssen. |
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