Dies ist ein Beitrag zum Thema Aus EGH Einrichtung "abschieben" ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Erzwungene Umzüge im Rahmen von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX – potenziell verfassungswidrig und in jedem Fall ...
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#11 |
Forums-Geselle
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Erzwungene Umzüge im Rahmen von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX – potenziell verfassungswidrig und in jedem Fall gerichtlich überprüfbar – Teil I: Zur Frage des Rechtsschutzes für Betroffene von erzwungenen Umzügen im Rahmen von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX
https://www.reha-recht.de/fachbeitra...eitrag-a1-2024 Wer in das Thema tiefer einsteigen möchte. |
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#12 |
Forums-Geselle
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Noch was: Nach der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG ist auch ein völlig aus dem Rahmen fallender Bedarf innerhalb der (ohnehin
meist sehr weit gefassten) Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung vom Leistungserbringer zu decken (BSG 25.9.2014 – B 8 SO 8/13 R). |
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#13 |
Forums-Geselle
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In der Angelegenheit werde ich folgenden VOrschlag machen:
Der Kostenträger überprüft die Einrichtung von zusätzlicher persönlicher Assistenz wenn die Einrichtung den erhöhten Hilfebedarf auch mit Umstrukturierungen nicht sicherstellen kann. (persönliches Budget) Es gibt nämlich Urteile dazu https://www.kinderpflegenetzwerk.de/...VsM-ZRL34ur3WA Anspruch auf individuelle Leistungen zur Teilhabe auch in Wohneinrichtungen Individueller Hilfebedarf auch in Wohneinrichtungen ausschlaggebend |
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#14 |
Forums-Geselle
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Die Höhe der Leistungen in der besonderen Wohnform orientiert sich an den sogenannten Leistungstypen (LT) und Hilfebedarfsgruppen (HBG). Bei Leistungstypen, die in Hilfebedarfsgruppen aufgeteilt sind, gehört u.a. der H.M.B.W.-Bogen ("Metzler-Bogen") zu den entscheidungsrelevanten Unterlagen. In NRW erfolgt eine Differenzierung in 3 Hilfebedarfsgruppen.
Die aktuelle Einstufung können Sie dem Gesamtplan entnehmen, der zusammen mit dem Bescheid versendet wird. In diesem Fall erfolgt die Einstufung in den LT 12 HBG 1. Eine Überprüfung des Leistungsumfangs wird im Rahmen der ausstehenden Fortschreibung erfolgen. Hier soll auch geprüft werden, ob die Versorgung in einem Pflegeheim erforderlich ist. Auf Wunsch Ihres Bruders können Sie als Vertrauensperson oder als rechtlicher Vertreter in den Prozess der Fortschreibung und in die Erstellung des Berichts einbezogen werden. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten direkt an die Einrichtung. |
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