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Aus EGH Einrichtung "abschieben" ?

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Erzwungene Umzüge im Rahmen von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX – potenziell verfassungswidrig und in jedem Fall ...


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Alt 23.03.2025, 10:58   #11
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Erzwungene Umzüge im Rahmen von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX – potenziell verfassungswidrig und in jedem Fall gerichtlich überprüfbar – Teil I: Zur Frage des Rechtsschutzes für Betroffene von erzwungenen Umzügen im Rahmen von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX

https://www.reha-recht.de/fachbeitra...eitrag-a1-2024

Wer in das Thema tiefer einsteigen möchte.
Jodi2k ist offline  
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Alt 26.03.2025, 12:18   #12
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Noch was: Nach der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG ist auch ein völlig aus dem Rahmen fallender Bedarf innerhalb der (ohnehin
meist sehr weit gefassten) Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung vom Leistungserbringer zu
decken (BSG 25.9.2014 – B 8 SO 8/13 R).
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Alt 31.03.2025, 09:42   #13
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In der Angelegenheit werde ich folgenden VOrschlag machen:


Der Kostenträger überprüft die Einrichtung von zusätzlicher persönlicher Assistenz wenn die Einrichtung den erhöhten Hilfebedarf auch mit Umstrukturierungen nicht sicherstellen kann. (persönliches Budget)


Es gibt nämlich Urteile dazu


https://www.kinderpflegenetzwerk.de/...VsM-ZRL34ur3WA

Anspruch auf individuelle Leistungen zur Teilhabe auch in Wohneinrichtungen
Individueller Hilfebedarf auch in Wohneinrichtungen ausschlaggebend
Jodi2k ist offline  
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Alt 23.04.2025, 12:32   #14
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Die Höhe der Leistungen in der besonderen Wohnform orientiert sich an den sogenannten Leistungstypen (LT) und Hilfebedarfsgruppen (HBG). Bei Leistungstypen, die in Hilfebedarfsgruppen aufgeteilt sind, gehört u.a. der H.M.B.W.-Bogen ("Metzler-Bogen") zu den entscheidungsrelevanten Unterlagen. In NRW erfolgt eine Differenzierung in 3 Hilfebedarfsgruppen.

Die aktuelle Einstufung können Sie dem Gesamtplan entnehmen, der zusammen mit dem Bescheid versendet wird. In diesem Fall erfolgt die Einstufung in den LT 12 HBG 1. Eine Überprüfung des Leistungsumfangs wird im Rahmen der ausstehenden Fortschreibung erfolgen. Hier soll auch geprüft werden, ob die Versorgung in einem Pflegeheim erforderlich ist. Auf Wunsch Ihres Bruders können Sie als Vertrauensperson oder als rechtlicher Vertreter in den Prozess der Fortschreibung und in die Erstellung des Berichts einbezogen werden. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten direkt an die Einrichtung.
Jodi2k ist offline  
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