Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf per Auktion durch Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich hatte die Betreuung meiner Mutter vor ein paar Jahren aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen abgegeben und dachte ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.08.2020
Beiträge: 6
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Hallo zusammen,
ich hatte die Betreuung meiner Mutter vor ein paar Jahren aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen abgegeben und dachte eigentlich, dass es in halbwegs gute Hände kommt... Kurz zu den Umständen: Meine Mutter lebt seit ca. 5 Jahren im Pflegeheim, die Rente reicht zur Kostendeckung nicht aus. Bis September letzten Jahres hatte ich im Haus meiner Mutter gewohnt und entsprechend Miete gezahlt. Zudem war die Kellerwohnung vermietet. Mit dem Geld konnte die Differenz zu den Kosten gezahlt werden. Durch Auszug des Untermieters und meinen Auszug (beruflich bedingt) stand das Haus leer und der Betreuer ordnete den Hausverkauf aus "Vernunftsgründen" an. Eine weitere Vermietung, das mein Vorschlag, kam wegen minimaler anstehender Reparaturen (ich hätte den Betrag vorgestereckt) nicht in Betracht. Es wäre aus meiner Sicht, besonders bei der derzeitigen Wohnungsnot sicher kein Problem gewesen, neue Mieter zu finden. Jetzt wurde das Haus durch einen Gutachter bewertet, die Bewertung wird mir, trotz mehrmaligem Nachfragen, nicht ausgehändigt. Am Wochenende durfte ich dann von einem Nachbarn erfahren, dass ein Auktionator bereits ein Plakat am Zaun befestigt hat und das Gebäude zum Verkauf anbietet, für ein Auktionsstartgebot, dass weit unter dem eigentlichen Wert liegt (ich hatte vor Jahren, bevor der Keller als Wohnung ausgebaut wurde, selbst eine Wertschätzung erstellen lassen). Meine Nachfrage, ob das Haus zu einem Mindestwert verkauft werden könne, wurde vom Betreuer abgelehnt. Es bestehe nur die Möglichkeit der Auktion (2 Nachbarn hatten und haben Interesse am Gebäude). Ich bin erschüttert über den Ablauf und habe Fragen...Das zuständige Gericht erreiche ich telefonisch nicht und Mails werden Wochen später mal beantwortet, daher wende ich mich hier an Euch und würde mich über Ratschläge freuen. - Kann man mir die Einsicht in die Wertermittlung verweigern? - Kann ich den Hausverkauf noch stoppen, wenn ich dem Gericht Interessenten präsentiere? - Kann das Gebäude zu einem freien Wert verkauft werden? Ich habe hier leider die schlimme Befürchtung, dass das Haus verramscht wird...zudem fallen auch noch Verkaufsprovisionen an, also wieder Geld, das meiner Mutter verloren geht... Vielen Dank bereits jetzt für Eure Zeit. |
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#2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,838
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Das hört sich an, als sei das eine Zwangsversteigerung auf Antrag eines Gläubigers.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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Könnte denn der Ertrag aus dem Haus überhaupt auf Dauer den Eigenanteil an den Heimkosten zusammen mit anderen Einkünften decken?
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#4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.08.2020
Beiträge: 6
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Die Mieteinnahmen hatten in der Vergangenheit die Kostendifferenz gedeckt. Der Betreuer wollte mir aber keine Auskunft geben, wie hoch denn genau diese Differenz ist. Abgelehnt wurde das mit der Aussage: Der Hausverkauf sei eine Vernunftentscheidung und der Arbeitsaufwand für das Wechseln der Heizkörper sei zu groß...
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#5 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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§ 1822 BGB...
Ich würde mit dem Betreuer mal das Gespräch suchen, klappt das nicht, mit dem Rechtspfleger, der schließlich entscheidet, ob der Betreuer verkaufen kann oder nicht. Darüber hinaus würde ich versuchen, jemanden zu finden, der bereit und fähig dazu ist, die Betreuung ehrenamtlich weiterzuführen, dann ist nämlich der Berufsbetreuer zu entlassen. |
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#6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.08.2020
Beiträge: 6
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Vielen Dank ;-)
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#7 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,252
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Das ist mal wieder einer der Threads, angesichts derer ich nur denke: "Geht's noch?!"
Seit wann steht in 1822 BGB, dass die Betreuerakten, Gutachten und andere Dokumente an Dritte ausgehändigt werden müssen und - noch viel wichtiger - dürfen? Natürlich kann man Dritten Einsicht in die Wertermittlung verweigen. Andersherum wird ein Schuh daraus. Sie darf nur unter besonderen Umständen gewährt werden. Der Angehörige wurde offensichtlich informiert. Ein Gespräch hat stattgefunden, der Betreuer hat dem Angehörigen erklärt, dass der Einbau einer neuen Heizungsanlage notwendig sei. Ob das zutrifft, kann durch die Mitglieder dieses Forums selbstverständlich nicht beurteilt werden. Wenn der Angehörige dieser Ansicht nicht folgt, wäre es ratsam, wenn er sich mit einer schriftlichen Eingabe und möglichst mit Belegen, für seinen Standpunkt die ja dem Eingangsbeitrag zufolge vorhanden sind, an das Betreuungsgericht wendet. Was sollen die Zuständigen dort denn machen, wenn einer anruft, dessen Identität man übers Telefon nicht verifizieren und behaupet, der Betreuer machte alles falsch? Mehr als:"Teilen Sie das schriftlich mit", wird wahrscheinlich als Antwort nicht kommen. Wenn es zutrifft, dass eine Auktion verlangt wird dürfte die Wahrscheinlichkeit hoch sein, dass die Anforderung vom Betreuungsgericht ausgeht. Wenn es sich nicht um eine Zwangsversteigerung handelt. Der Threadersteller hat sich ja leider nicht die Mühe gemacht, auf die entsprechende Vermutung von HorstD einzugehen. Es ist nicht die Aufgabe des Betreuers, die Feuerwehr zu spielen und die Nichterreichbarkeit und Untätigkeit des Betreuungsgerichts aufzufangen und es ist ihm auch nicht zumutbar. Stichworte: Interessenkonflikt, Verpflichtung, die Interessen der Betreuten und den Datenschutz zu wahren, Arbeitsbelastung, völlig unzureichende Bezahlung (30 € monatlicher Umsatz für die Verwaltung der Immobilie bis zum Wegfall ab 01.01.2026). Nein, ich würde hier nicht als erstes daran denken, Rechtfertigungen des Betreuers zu verlangen und diesen zu entlassen. Wobei - der zündet aus den o.g. Gründen wahrscheinlich ein Freudenfeuer an, wenn er diesen Immobiliensch... los ist.Von daher: Viel Glück bei der Suche nach einem ehrenamtlichen Betreuer, der die immense Arbeit und die Haftungsrisiken des Hausverkaufs für umme auf sich nimmt, damit der künftige Erbe sich die Mühe nicht machen muss und nachher vielleicht noch Schadenersatzansprüche stellen kann, wenn ihm der Verkaufspreis nicht hoch genug ist. Warum regt der Threadersteller nicht beim Betreuungsgericht an, dass ihm die Betreuung für den Aufgabenkreis "Verwertung der Immobilie" übertragen wird? Wenn er darüber wirklich so gut Bescheid weiß und ein besseres Ergebnis herausholen kann als der Betreuer, ist damit doch allen gedient. Geändert von Garfield (18.03.2025 um 20:42 Uhr) |
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Stichworte |
auktion, betreuer, hausverkauf, wertgutachten |
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