Dies ist ein Beitrag zum Thema wie könnte es weitergehen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo , es geht weiterhin um die rechtliche Betreuung
meiner 99 jährigen dementen Mutter.
Das Verfahren läuft seit rund 5 ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 53
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Hallo , es geht weiterhin um die rechtliche Betreuung
meiner 99 jährigen dementen Mutter. Das Verfahren läuft seit rund 5 Monaten. Inzw. war auch ein Gutachter vor 2 Wo da... ein Psychiater das Gutachten erhielt ich gestern. Mich überrascht, was meine Mutter diesem Herrn alles für Märchen erzählte. Ich weiss es nicht, hat sie es mit Absicht gemacht oder ist sie wirklich dement. aha, die Mutter gilt als geschäftsunfähig. Für alle Aufgabenkreise soll eine gesetzliche Betreuung dann durch richterlichen Beschluss stattfinden Es steht auch drin, daß meine Mutter den Grund einer Betreuung nicht versteht DAs ganze ist äusserst schwierig, weil ich einige Dinge die ich jahrzehntelang für sie erledigte, weitermachen will. Mir wurde aber gesagt, eine Betreuerin wird alles machen ( will ich nicht) alle Aufgabenkreise übernimmt die. kann man dann wenn das Verfahren durch ist, EINSPRUCH erheben ? danke für die Info. Maria |
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#2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin Maria
Wenn Du die Betreuung Deiner Mutter nicht übernehmen willst, dann wird jemand anderes als BetreuerIn eingesetzt. Dieser Mensch hast sich dann um Deine Mutter zu kümmern. Wenn Du Deiner Mutter weiterhin helfen willst, dann mußt Du mit der vom Gericht bestellten Person kooperieren. Geh nicht davon aus, dass diese Person alles so macht, wie Du es haben willst. Es geht bei der Betreuung nicht um Dich, sondern um Deine Mutter. Nach ihrem Willen hat sie sich zu richten. Und das kann durchaus etwas anderes sein, als Du willst oder was Du meins, dass Deine Mutter es vielleicht wollen würde. Ein Einspruch gegen einen Beschluss einzulegen, der noch gar nicht gefaßt ist und dessen Konsequenzen Du noch gar nicht beurteilen kannst, ist unnsinnig. Genauso wie der Spruch: Die Betreuerin wird alles machen. Das wird sie sicherlich nicht. Sie wird es organisieren oder jemand organisieren, der oder die dann etwas macht. Das könntest dann auch Du sein. Mit einem Einspruch, weil etwas nicht nach deinem Willen geschieht, disqualifizierst Du Dich nur selber in dieser Veranstaltung. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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„Einspruch euer Ehren“ gibts nur im TV-Krimi. Hier heißt das Rechtsmittel „Beschwerde“. Hat nichts mit dem umgangssprachlichen Begriff zu tun. Um als Angehöriger allerdings Beschwerde einlegen zu können (natürlich nur gegen einen getroffenen Beschluss), muss man zuvor beim Gericht einen Antrag auf Verfahrensbeteiligung gestellt haben (§ 274 Abs. 4 FamFG). Wird der bewilligt, muss man auch schon vor der Beschlussfassung angehört werden (§ 279 FamFG).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 87
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Hallo Maria222,
wenn du eine gerichtliche Betreuung nicht haben willst, dann sind einige Hürden zu nehmen. Hast du für deine Mutter eine Vollmacht? Kann deine Mutter sich noch selbst versorgen? Wohnt deine Mutter alleine? Das Gericht wird dann mit den Gummiparagrafen (kann, ermessen) darüber entscheiden und ggf. eine gerichtliche Betreuung einrichten. Die gerichtliche Betreuung kann deine Mutter in ein Pflegeheim stecken, wenn deren Versorgung nicht gewährleistet werden kann. Was mich wundert, dass du das Gutachten bekommen hast. In einem mir bekannten Fall wurde das Gutachten nicht ausgehändigt. |
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#5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 117
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1.: Ich hatte gehofft, dass wir langsam über "Betreuer stecken Betreute ins Pflegeheim" hinaus sind, dass das alles andere als einfach ist, erst Recht gegen den Willen, sollte hier aus einigen Themen hervorgehen. 2.: Andersum sollte ein Schuh draus werden, es sollte wundern wenn es nicht (an den Betroffenen) ausgehändigt wird, dazu ist das Gericht verpflichtet. Allerspätestens zur Anhörung. Aber vor allem bin ich ganz bei Imre: was eingerichtet werden soll ist doch die rechtliche Betreuung. Und die geschieht ja alles andere als im rechtsfreien Raum. Heißt im Regelfall, kann sich eine Tochter dann ganz einfach darüber freuen, einfach wieder Tochter zu sein. Also für die Mutter da zu sein, kleine Besorgungen zu machen etc. und eben nicht mehr das ganze Bürokratische am Hals zu haben. Was die Wünsche und den Willen betrifft, so liest sich der Fall ohnehin so, dass der Betreuer auf deine Hinweise angewiesen ist. Da er die Verantwortung (z.B. für das Finanzielle), hat muss man ihm das letzte Wort zugestehen, denn er muss sich ja schließlich auch dafür verantworten. Aber, Spaß macht das nur, wenn man miteinander spricht. Aber ansonsten muss sich für dich, in der "echten Welt" nichts ändern. |
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#6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 53
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hallo danke für die Antworten
Problem wie in allen Foren ist natürlich , daß niemand den HIntergrund kennt, meinen Lebenshintergrund . ich denke auch eine Zusammenarbeit mit der Betreuerin wird wohl funktionieren. Jetzt kommt noch die Amtsrichterin und legt alle Aufgabenkreise fest. ..... |
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#7 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 87
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![]() Zitat:
Zum Thema aushändigen des Gutachtens: Das mir bekannte Gutachten wurde nur per Telefon erstellt und eine Anhörung erfolgte auch nur per Telefon und wurde nicht ausgehändigt. LG winkt alles durch (Kumpanei mit dem AG). Beschwerde (Akteneinsicht) beim LG zwecklos durch unanfechtbaren Beschluss. Der BGH darf nicht tätig werden aufgrund der Gesetzesgrundlage. Deshalb wurde eine Petition beim Bundestag eingereicht https://epetitionen.bundestag.de/pet...178645.nc.html Seltsam ist, dass alle gefundenen Entscheidungen bis 2022 des LG in der Datenbank des BGH vom BGH aufgehoben wurden. Nach 2022 gibt es keine Einträge in der Datenbank des BGH. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nur noch Entscheidungen des LG mit unanfechtbaren Beschlüssen erlassen wurden. Nun darf sich jeden eine Gedanken dazu machen was wir für tolle Justiz wir haben. |
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#8 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 138
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![]() Zitat:
![]() Und wieder einen Thread geentert und evt. Leute verunsichert, zumindest aber mal genervt. Zitat:
Ich zumindest finde - ja, wir haben eine tolle Justiz! (was nicht heißt das keine Fehler passieren oder Dinge nicht verbessert werden können) |
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#9 | |
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
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![]() Zitat:
Hi Andy, da kann ich nur beipflichten. Die Darstellung von Uwe war ja mal wieder so, als ob die Landgerichte nach Gutsherrenart jedweden Beschluss nach eigenem Gutdünken "unanfechtbar" erlassen könnten. Das ist natürlich nicht der Fall, dazu müsste man aber die Gesetzesmechanik verstehen. |
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#10 | |
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 300
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![]() Zitat:
naja, du hast schon oft und viel berichtet. Und du wollest auch Unterstützung (und Entlastung!) für dich durch die Betreuerin, die künftig Sachen für deine Mutter organisiert. Es geht aber sich die Sachen herauszupicken, die man "behalten" will - nach dem Motto "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.." Es kann Punkte geben, wo sie anderer Meinung ist oder man einen Kompromiss schließen muss. Lass es doch erstmal auf dich zukommen, du hast die Betreuerin doch als sympathisch und freundlich kennengelernt. Und: deine Sorge, die Mama könnte den Gutachter täuschen, hat sich ja auch nicht bewahrheitet. Sie hat zwar z. T. Unsinniges erzählt, der Gutachter hat es aber richtig eingeordnet. Das passt doch ![]() |
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