Dies ist ein Beitrag zum Thema Wäre Betreuung so möglich? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo
Wie in meiner Vorstellung geschrieben tendiere ich (42) psychisch bedingt zu Verschwendungssucht und explosiv-impulsiv idiotischem Verhalten in Rechtsstreitigkeiten.
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2025
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 8
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Hallo
Wie in meiner Vorstellung geschrieben tendiere ich (42) psychisch bedingt zu Verschwendungssucht und explosiv-impulsiv idiotischem Verhalten in Rechtsstreitigkeiten. Meine Psyche: ADHS, Borderline, kPTBS, Depressionen, Generalisirte Angst- und Panikstoerung. Ich bin erwerbsunfähig. Mein Mann (Autist) ist Alleinverdiener. Wir haben derzeit knapp 25.000 € Schulden, als Kredit mit grundsätzlich leistbaren Raten, entstanden aus einem Rechtsstreit. Wir sind schon immer verschuldet, Dispo teils überzogen. Hatten zweimal das Glück, mit hohen Beträgen aus der Familie vor Privatinsolvenz bewahrt zu werden. Altersvorsorge besteht nicht wirklich, für mich gar nicht, weil ich nie in die Rentenversicherung einzahlen konnte. (Schuldnerberatung lehnt Termine ab, mein Mann verdient zu gut) Ich denke hieraus wird deutlich, dass wir Hilfe brauchen, weil wir aufgrund meiner Verschwendungssucht und dem Autismus meines Mannes nicht alleine da raus kommen. Deshalb habe ich selbst Betreuung für mich angeregt. Meine Frage wäre nun, ob meine Gedanken zur Betreuung umsetzbar sind. Betreuung würde wohl durch einen Betreuungsverein erfolgen, mit dem ich bereits ein grundsätzliches Gespräch geführt habe, telefonisch. Meine Vorstellungen wären: 1) Einwilligungsvorbehalt bei juristischen Auseinandersetzungen 2) Konto: Ein- und Ausgänge erstmal nur beobachten mit der Option auf mehr Einfluss wenn es Auffälligkeiten gibt, wenn ich also wieder außer Kontrolle gerate 3) Einwilligungsvorbehalt für Ausgaben über 150 € - Ausnahme: Arzt und Tierarzt 4) Gemeinschaftskonto behalten, weil mein Mann aufgrund Autismus nicht zuverlässig Überweisungen tätigen und Ein- und Ausgänge kontrollieren kann 5) Geldanlage durch Betreuer wäre außerdem wohl schwierig, da ich ja insoweit kein eigenes Vermögen habe und aufbauen kann, weil kein eigenes Einkommen. Wenn das nicht möglich wäre müssen mein Mann und ich überlegen, für ihn ebenfalls Betreuung einrichten zu lassen. Deshalb meine ausführliche Fragestellung. Danke fürs lesen. Geändert von Terrorzwerg (29.04.2025 um 20:31 Uhr) |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 125
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nur kurz zu Punkt 4:
Das ist schwierig, wenn man Vermögenssorge hat , aber nur der Betreuer von einem der beiden Kontoinhaber ist. Das würde ich als gesetzliche Betreuerin nicht wollen. Eine Möglichkeit ist, daß man ein Taschengeldkonto einrichtet, wo du alleine verfügen könntest. Dazu müßte es ein Verwaltungskonto geben, das der Betreuer führt und auf das alle Geldeingänge laufen. Dann könnte man von diesem Konto nach Vereinbarung Geld aufs Taschengeldkonto überweisen. und zu Punkt 5: Ist es realistisch, Vermögen "aufzubauen" bei den derzeitigen Schulden? Das braucht bestimmt lange, bis die getilgt sind. Mimmi
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2025
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 8
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Der Kredit läuft 4 1/2 Jahre, mit zahlbaren Raten.
Ich dachte der Betreuer muss auch bei Schulden Geld anlegen sofern das vom Einkommen möglich ist? Es sollte grundsätzlich möglich sein, vom Einkommen meines Mannes 400 € monatlich zu sparen neben den Kreditraten. |
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#4 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,038
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Die Tilgung ist die beste Anlage...
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#5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2025
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 8
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Es ist aber meines Wissens nicht möglich, höhere Raten auf den Kredit zu zahlen.
Uns wurde geraten, parallel einen Puffer (Rücklagen) aufzubauen, damit nicht sinnvolle Ausgaben (kaputte Technik als Beispiel) weitere Schulden verursacht. Aber wir haben beide keine Ahnung, was sinnvoll ist. Geändert von Terrorzwerg (30.04.2025 um 20:36 Uhr) |
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 140
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Eine Ratenerhöhung wird wohl nicht gehen, aber die Möglichkeit der Sondertilgung ist heutzutage bei den meisten Krediten möglich. Man müsste halt in den Kreditvertrag schauen ob dies grundsätzlich möglich ist und wenn ja, zu welchen Bedingungen (in welcher Höhe, wie oft, kostenfrei, ...)
Grundsätzlich kann man wohl mit keiner seriösen/sicheren Geldanlage mehr Geld verdienen als man für die Zinsen eines Kredites ausgibt (gilt für den überzogenen Dispo sowieso). Zumal ihr bei den gegebenen Informationen sicherlich keinen niedrigen Zinssatz habt. Und ja, ein Puffer für kurzfristige unerwartete Ausgaben (wie defekte Waschmaschine, Kühlschrank usw.) ist immer eine gute Idee. |
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#7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2025
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 8
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Wir haben aufgrund hohen Einkommens einen noch erstaunlich niedrigen Zinssatz.
Ich würde mich über mehr Input zu allen Fragen im Eingangspost freuen. |
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#8 | ||||||
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 301
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das klingt ja zunächst mal ziemlich reflektiert. Wäre es denn möglich, therapeutisch daran zu arbeiten, Impulskontrolle zu stärken und die suchtauslösenden Faktoren zu minimieren? Zitat:
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Wenn die Finanzen im Vordergrund stehen, wäre aus meiner Sicht eine Betreuung für ihn im Bereich Vermögenssorge wohl am effektivsten. Für dich kann der Betreuer - ohne eigene Einnahmen und Konto ja nix regeln. Es ist eigentlich dein Mann, der einen solideren Verwalter benötigt als du das momentan sein kannst. |
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#9 | ||||
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.04.2025
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 8
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Danke für die ausführliche, hilfreiche Antwort.
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Geldeinteilung versuchen wir, scheitern aber immer an unser beider Psyche. Da wäre wirklich sinnvoll, wenn eine dritte Person das regelt, weil ich kann das nicht zuverlässig |
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#10 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,063
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Moin moin
Deine Überlegungen eine Betreuung für Dich selber zu beantragen sind schon in Ordnung, wenn Du in Krisensituationen alles umstößt, was Du vorher mühsam erarbeitet hast. Auch eine Betreung für Deinen Ehemann anzuregen ist eine Überlegung wert. Insbesondere dann, wenn er auch nicht immer in der Lage ist, seine angelegenheiten selber zu regeln oder sich gegen Deine Übergriffe in Krisensituationen zu wehren. Deshab versuche ich einmal die Situation aus der Sicht eines Betreuers zu beschreiben, dem hier eine Betreuung angetragen wird. Also, was ich dazu sagen unter welchen Voraussetzungen ich die Betreuung übernehmen würde. Bei den Diagnosen und. den Problemen, wie Du sie geschildert hast, würde ich z.B. die Betreuung für Dich grundsätzlich nur mit einem Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Vermögenssorge annehmen. Der EiWi ohne wenn und aber, weil das nur Kuddelmuddel verursacht. Also bzgl. Regelungen wie: "nur für Beträge über 150,00 € oder Tierarztrechnungen" halte ich nichts. Für Deinen Ehemann fände ich auch eine Betreuung gut, die aber ggf. jemand anderes übernehmen sollte, mit der bzw. dem eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist (das kann nicht jede/r). Dann würde ich zu viert Ziele herausarbeiten und mit mehreren Konten arbeiten. Eins für Dich, eines für Deinen Ehemann und eines, für die Einkommen über dass ihr beide nicht Verfügen könnt. Über das letztgenannte Konto werden die Gelder so verteilt, dass ihr beide in krisenfreien Zeiten so viel wie möglich selber regeln könnt und gleichzeitig Ansparungen getroffen (sofern das möglich ist). Damit kann nicht mehr so viel schief gehen, wenn mal wieder Krise angesagt ist. Dann geht zwar auch Geld drauf, aber es wird sich in Grenzen halten. Damit müßt ihr aber auch beide genauso einverstanden sein, wie die beiden BetreuerInnen sich einig sein müssen. Im Kleingedruckten kann das durchaus unterschiedlich aussehen. Wenn bei Deinem Ehemann kein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge beschlossen wird, bleiben durchaus Risiken, wenn er sich Deinem Drängen nicht erwehren kann und doch über das Konto verfügt, dass eigentlich die Betreuungsperson verwalten soll. (Mit EiWi ginnge das nicht - oder bei Dir wäre ein EiWi die Einnahmen würden auf ein Konto ghen, dass auf Deinen Namen läuft.) Egal wie: Bei den Diagnosen, den beschriebenen Verhaltensweisen in Krisensituationen und der Gesamtkonstellation, geht eine rechtliche Betreuung nur unter ganz strikten Bedingungen und es wird sicherlich für Dich bzw. Euch erst einmal kein Vergnügen sein. In Krisensituationen wird es mit Sicherheit hakelig und Du/Ihr/wir werden fluchen, was das Zeug hält. Wenn die Krise erst mal überstanden ist und das Resultat nicht ganz so desaströs ist wie sonst früher, ist schon mal etwas gewonnen. In ähnlichen Situationen habe ich zumindest mit klaren Ansagen und Verläßlichkeit die besten Erfahrungen gemacht. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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