Dies ist ein Beitrag zum Thema Mutter erhält rechtliche Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Maria222
16.000 BArvermögen sind vorhanden
mache ich mich Strafbar, wenn ich zb. 6500 abbuche
auf ein anderes ...
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#11 | |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 947
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Keine gute Idee, das brächte dir nur Ärger ein.... Zudem, es ist NICHT dein Geld, sondern das deiner Mutter und für die Kontoverwaltung bzw. Finanzen ist jetzt jemand anderes zuständig, nicht mehr du! Also bitte lass die Finger weg, vom Geld deiner Mutter! |
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#12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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Kontovollmacht habe ich seit 25 Jahren , aber auch die Mutter
hatte über mein Konto die Vollmacht seit 25 J. das wollte die Bank damals so.!! Ach so, ab dem Stichtag, auch wenn sich die Betreuerin noch nicht gemeldet hat, ist die dann zuständig. Da ich sowieso vorausschauend alles auf Bankeinzug umgestellt habe hat die Betreuerin dann sicher auch ganz wenig Arbeit mit den wenigen Abbuchungen und Zuflüssen beim Konto der Mutter |
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#13 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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Wo die 16.000 Euro liegen ist egal, Vermögen bleibt Vermögen...
Bei den Gerichtskosten gibt's ab Juni eine Änderung, also nur noch 10.000 Freibetrag und Erhebung entsprechend des Schonvermögens, da habt ihr aber Glück, gilt für euch erst ab 2027. Bezüglich der Kosten für das Gutachten würde die Krankenkasse einen höchstens schief angucken, aber die bezahlt doch die Landeskasse wegen der 25.000 Grenze. |
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#14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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danke Mächschen
das sind sind ja ausnahmsweise gute Nachrichten. Danke für die Info. |
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#15 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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Online Banking
seit dem Jahr 2000 führe ich das Girokonto meiner Mutter online.´ die Betreuerin hat alle Aufgabenkreise. kann ich trotzdem( das Girokonto online auf meinem Portal lassen, ich weiss, Zugriff hab ich nicht mehr, aber die Umsatzvorgänge auf dem Konto weiter im Auge behalten.? Da sowieso 99% der Kosten meiner Mutter durch Abbuchungen erfolgt. |
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#16 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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Du müsstest mit der Betreuerin mal darüber sprechen, ich gehe davon aus, dass sie das Konto selbst führen möchte.
Alles, was online vorhanden ist, könntest Du dir abspeichern. |
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#17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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Nächste Frage:
Die Betreuerin ist in Urlaub gefahren, d.h. ich gehe davon aus, wenn Sie zurück ist, wird sie alles mit mir klären. .... Ich dachte, in so einem Fall ist auch eine Ersatzperson da, oder?( Vertretungsbetreuer?) Sie hat alle Aufgabengebiete , eben auch die Gesundheitssorge. Was ist nun , wenn ein Vorfall mit der Mutter ist, die Betreuerin ist ja dann diejenige die entscheidet, ob die Mutter ins KH kommt... aber :wenn eben nicht erreichbar? Muss ich selber wie bisher auch Hilfe organisieren, RTW viele Grüsse Maria |
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#18 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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Ist kein vorsorglicher Verhinderungsbetreuer bestellt worden?
Rettungswagen rufen ist natürlich nichts, was dem Betreuer obliegt... Also Du rufst im Notfall den Rettungsdienst und sagst im Krankenhaus Bescheid, wer Betreuer ist und gibt's dem Betreuer entsprechend bescheid, wo Mutter ist. Im Zweifelsfall wird das Krankenhaus beim Betreuungsgericht die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers anregen. |
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#19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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Die Betreuerin ist erst seit rund 2 Wochen bestellt.
Sie hat bloss mitgeteilt, daß sie alles mit mir abklären möchte aber ab 10.t. im Urlaub ist, Ich habe gestern noch ein Fax geschickt, aber keine Antwort bekommen.... Also muss ich warten, in 14 Tagen ist sie wieder da Im Falle des Falles, wenn meine Mutter innerhalb dieser Zeit ins KH käme, ja gut ok, beim Betreuungsgericht sich melden wegen einem Verhinderungsbetreuer. |
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#20 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,138
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Moin moin
Es sorgt natürlich erst einmal für Panik, wenn jemand eine/n BetreuerIn bekommt und der oder die dann in Urlaub geht. Zu allererst einmal: Es ist keine größere Panik notwendig, als wenn es keine Betreuung gäbe. Fast alles was ansteht hat Zeit. Jedenfalls brennt es nicht an, bis der Urlaub vorbei ist. Ganz viele Sachen können gerade zu Beginn einer Betreuung noch gar nicht geregelt werden, weil dazu Informationen notwendig sind, die auch ihre Zeit benötigen, bis sie gesammelt sind. Und die Gretchenfrage: Was ist, wenn eine fette Krise ist und unbedingt jetzt gehandelt und entschieden werden muß? Bei einerGesundheitlichen Krise kann jede/r einen Notarzt oder Krankenwagen rufen. Oder die Polizei, die dann die weitere Versorgung oder Vermittlung übernimmt. Und wenn tatsächlich für irgendetwas und unaufschiebbar eine Entscheidung getroffen werden müßte, die Muttern nicht selber treffen kann und von der Betreuerin getroffen werden müßte, dann kann auch das Gericht die Entscheidung selber fällen. Grundsätzlich geht das. Gerichte tun das allerdings ungern, weil sie doch dafür die BetreuerInnen eingesetzt haben. Aber sie tun es. So einen Fall gab es mal in meinem Revier. Da war die Richterseite sauer, weil die Betreuerin (sogar angekündigt) im Urlaub war und eine Entscheidung gefällt werden mußte. Das hat dann ein Richter auch getan. In der Diskussion hinterher wurde herausgearbeitet, dass es vom Gesetz her keine Urlaubsregelungen für BetreuerInnen gibt und das Gericht daher auch grundsätzlich entscheidungsbefugt ist bzw. sein muss. Wenn BetreuerInnen gut vernetzt sind, dann haben sie KollegInnen, die ist solchen Notfällen als VerhinderungsbetreuerIn einspringen. D.h. man bereitet seinen Urlaub so vor, dass die KollegInnen wissen, was zu tun ist und den Antrag auf Bestellung bei Bedarf an das Gericht senden. Das geht dann üblicherweise schnell. Eine Verhinderungsbetreuung gleich zu Beginn der Betreuung mitzubestellen halte ich für verschwendeten Unsinn, weil damit niemals eine Vertretung lange im Voraus sichergestellt werden kann. Sonst müßten sämtliche BetreuerInnen ihren Urlaub untereinander koordinieren. Impossibile! @ Maria Für Dich ist das sicherlich nicht beglückend und nimmt Dir Deine Sorgen nicht. Du bist da als Angehörige in einer ganz anderen Position und steckst emotional in ganz anderen Abhängikeiten. Du kannst nicht loslassen und würdest Dir im Falle eines Falles alle Schuld auf Deine eigenen Schultern legen - sogar auch alle Schuld, die gar nicht die Deine ist. Überlege mal wie oft Du Dir bisher große Sorgen gemacht hast, auch nur für kurze Zeit (Wochenende oder so) mal nicht da zu sein. Was hätte da passieren können. Und, was ist passiert? Meistens nix. Aber dieses "hätte", dieser Konjunktiv, diese Möglichkeit etc. hat schon alle Nerven strapaziert. Das muss nicht sein. Schöne Pfingsten wünscht Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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