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Mutter erhält rechtliche Betreuung

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guten Morgen meine Mutter ( 99, dement) erhält nun die rechtliche Betreuung, die Amtsrichterin war da und hat auch live ...


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Alt 22.05.2025, 07:13   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
Standard Mutter erhält rechtliche Betreuung

guten Morgen
meine Mutter ( 99, dement) erhält nun die rechtliche Betreuung,
die Amtsrichterin war da und hat auch live gesehen,
wie hier die ganze Lage ist. Auch meine Situation.
Sie hat sich aber auch ausführlich erkundigt, wie eine Finanzierung
eines Heimplatzes für die Mutter( die in kein Heim möchte)
aussehen kann.
Bei dem so hohen Alter und Zustand meiner Mutter ist es fraglich
ob sie bis dahin noch am LEben ist, bis überhaupt ein Heimplatz
gefunden wird.
Wie ist das eigentlich , wenn ich mit der rechtliche Betreuung
der Mutter nicht zufrieden wäre , kann man das beim Amtsgericht
wieder aufheben lassen?
die finanzielle Situation ist hier ist ungünstig, aber die Kosten
( weil noch etwas Barvermögen der Mutter da ist) Rund 17 000
Euro , müssen bezahlt werden

mich interessiert, wie hoch sind ungefähr die monatlichen Kosten
für die Berufsbetreuerin.? Das _Aufgabengebiet
umfasst alles, das hat der Psychiater schon so vorgegeben.

Die Betreuungsbehörde meinte, so um 100-150 Euro.

danke für Antworten
Maria222 ist offline  
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Alt 22.05.2025, 09:50   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 149
Standard

Guten Morgen,
ob Angehörige mit der rechtlichen Betreuung "nicht zufrieden" sind, ist im Betreuungsverfahren nicht ausschlaggebend.
Gleichwohl kann ggf. seine Unzufriedenheit Richtung Gericht, die dann die Betreuungsbehörde um Ermittlung des Sachverhalts bitten, oder Richtung Betreuungsbehörde direkt (besser) äußern.
Die Entscheidung, ob eine Betreuung aufgehoben wird, liegt immer beim Richter.

Zu den Kosten: mir wären dazu die Anhaltspunkte zu gering um hier eine Zahl in den Raum zu werfen. Ich konnte jetzt nicht so richtig erfassen, sind 17000 die Kosten oder das vorhandene Vermögen?

Die Vergütung richtet sich nach dem VBVG, dort dann nach Dauer der Betreuung, mittellos (unter 10.000 € Barvermögen) oder vermögend (darüber) und ob im Heim oder in eigener Wohnung. Immer nach drei Monaten reduziert sich die Vergütung.
Am besten den Rechtspfleger beim Amtsgericht fragen, wie das im konkreten Fall wäre, wenn die Sorgen groß sind. Sinkt das Vermögen unter 10.000 € wird es ab dann Fall für die Staatskasse.

Es ist natürlich auch nicht verwerflich, als Angehörige den Berufsbetreuer zu fragen, der kann das dann sagen, wenn das Vermögensverzeichnis angefertigt ist.

Ich muss sagen, besonders redlich finde ich es von der Betreuungsbehörde nicht zu sagen "so um 100-150 Euro".
Wenn es ein Neufall ist, wovon man ausgehen könnte, kann die Zahl schonmal nie zustandekommen.
Das ist natürlich wieder "schön" für den Betreuer.
Tschak ist offline  
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Alt 22.05.2025, 09:58   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
Standard

hallo Tschak danke

17.000 ist das Barvermögen meiner hochbetagten Mutter.
Grundbesitz ist ihre ETW , das wird nicht verwertet.

Ich weiss, unter 10 000 zahlt die Staatskasse...

Es ist richtig , man weiss heutzutage einfach nicht mehr
wem man überhaupt trauen kann,
zb. die Aussagen der Betreuungsstelle fand ich allgemein
auch immer wieder etwas seltsam.
Ich habe mir so gedacht, die haben sehr viele Fälle, sind
überlastet und bringen manches durcheinander, kann
wohl auch so sein, heutzutage?
Maria222 ist offline  
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Alt 22.05.2025, 22:13   #4
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Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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Zitat:
Zitat von Maria222 Beitrag anzeigen
17.000 ist das Barvermögen meiner hochbetagten Mutter.
Grundbesitz ist ihre ETW , das wird nicht verwertet.
Vorsicht, ist sie auf Dauer im Heim, besteht für die Eigentumswohnung kein Schutz mehr bzgl. Schonvermögen.
Mächschen ist offline  
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Alt 23.05.2025, 09:15   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 149
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Zitat:
Zitat von Maria222 Beitrag anzeigen
Es ist richtig , man weiss heutzutage einfach nicht mehr
wem man überhaupt trauen kann,
zb. die Aussagen der Betreuungsstelle fand ich allgemein
auch immer wieder etwas seltsam.
Ich habe mir so gedacht, die haben sehr viele Fälle, sind
überlastet und bringen manches durcheinander, kann
wohl auch so sein, heutzutage?
Nur um das klarzustellen, ich will hier kein "Behördenbashing" betreiben, zumindest die Mitarbeiter unserer Behörde hier stehe für gewöhnlich sehr gut im Thema des Betreuten und haben deren Interesse gut im Blick, bzw. erfassen, was ihnen wichtig ist. (Würde ich hier in der Anonymität nicht schreiben, wenn es nicht so wäre)

Aber auch hier haben wir es schon öfter erlebt, dass wir Betreuer die ersten waren, die das "Geheimnis der Vergütung" bei Vermögenden lüften durften. Was natürlich ein super Einstieg in den Aufbau einer Vertrauensbasis ist.
Das o.g. geht für mich in die Richtung.

Um Mächschens Hinweis (nebenbei danke, das T in ETW hatte ein Fragezeichen bei mir erzeugt) aufzugreifen: wenn die Mutter auf Hilfe zur Pflege angewiesen sein wird, liegt es beim Sozialamt, was verwertet werden muss. Der Betreuer kann dann dagegen nichts tun und muss vor allem wahrheitsgemäße Angaben machen.
Sollte das der Quell der Unzufriedenheit mit dem Betreuer sein, wäre es nicht das erste mal, dass dann das böse Erwachen kommt, wenn es ohne den Betreuer irgendwie noch schlimmer geworden ist...
Tschak ist offline  
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Alt 23.05.2025, 10:06   #6
Gehört zum Inventar
 
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Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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Zitat:
Zitat von Tschak Beitrag anzeigen
Um Mächschens Hinweis (nebenbei danke, das T in ETW hatte ein Fragezeichen bei mir erzeugt) aufzugreifen: wenn die Mutter auf Hilfe zur Pflege angewiesen sein wird, liegt es beim Sozialamt, was verwertet werden muss. Der Betreuer kann dann dagegen nichts tun und muss vor allem wahrheitsgemäße Angaben machen.
Nicht nur das Sozialamt, da gibt's auch noch z.B. das Sozialgericht oder das Betreuungsgericht bzw. Landgericht.

Ich wollte nur damit sagen, dass damit gerechnet werden muss, dass die Eigentumswohnung veräußert werden muss.
Mächschen ist offline  
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Alt 23.05.2025, 20:47   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
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Beiträge: 70
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Tja, gut der Beschluss ist da, die Mutter ist seit Heute unter Betreuung.

Sie versteht natürlich mit 99 absolut nicht um was es geht.
Wegen Alzheimer und gemischter Demenz und da keine Vorsorgevollmacht vorliegt , ist das ganze so nun gelaufen.

Es wurde mir mitgeteilt ich muss dann mit der Betreuerin
zusammenarbeiten.
Wie ist das zu verstehen?

Seit rund 20 Jahren mache ich alles bürokratische und eben
hatte selber Pflegedienst organisiert ( der seit 2,5 J.
hierherkommt)

... danke für Info
Maria222 ist offline  
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Alt 23.05.2025, 21:04   #8
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Beiträge: 71
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Liebe Maria,

ich habe nun eine Weile deine Postings hier verfolgt und möchte dir gerne persönlich raten, mit der Betreuerin einen Termin z. B. in einem Café auszumachen und euch erst einmal kennenzulernen. Da beredet ihr in Ruhe auf neutralem Boden, ohne die Mutter im Hintergrund, was alles zu tun ist (Gesundheitszustand, Finanzsituation, vorhandene Verträge, Versicherungen, Pflegedienst, Unterkunft, etc.). Hier kannst du evtl. mitteilen, wo du weiterhin unterstützen möchtest bzw. kannst, oder aber wo deine Grenzen sind.

Die Betreuerin regelt im Grunde das Grundgerüst und installiert Hilfen, dann und wo sie notwendig sind. Sie wird jedoch keine Einkaufsfahrten oder Arztbesuche durchführen. Sie ist für die rechtliche Vertretung zuständig.

Eine Zusammenarbeit kann auch nur auf beiden Seiten funktionieren, wenn du zuvor deine Grenzen klarstellt und auch deine Erwartungen formulierst. Die Betreuerin wird dir dann wiederum sagen, ob das so umsetzbar ist, oder auch nicht. In meinen Augen ist der Hauptgrund bei Problemen mit Angehörigen immer die mangelnde Kommunikation miteinander und eine (gelinde gesagt) verschobene Erwartungshaltung an den Betreuer.

Da dies für dich und deine Mutter eine neue Situation ist, finde ich, müsst ihr euch auch grundsätzlich drauf einlassen können. Ich denke auch, deine Mutter wird das letztendlich akzeptieren, solange sich am Gewohnten (Pflegedienst, Tagesablauf, etc.) nichts ändern wird.

Ich möchte einfach sagen: Denke immer positiv für dich und deine Mutter und ich hoffe, dass die ersten Anlaufschwierigkeiten nicht zu Frust gegen die Betreuerin führen.
1aFussel ist offline  
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Alt 23.05.2025, 22:10   #9
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Vielen Dank für die Tipps, Fussel.

Im Januar 2025 fand bereits das persönliche Kennenlernen
hier statt, die designierte Berufsbetreuerin musste sich
erst ein Bild machen, ob sie den Fall übernehmen möchte....


Es geht nur um eines, da die Mutter derart belastend für mich ist
und voll bettlägerig seit 2 Jahren ( Arztbesuch seit Zig Jahren
nur als Hausbesuch möglich..)

die Berufsbetreuerin , weil Unterbringung auch festgelegt wurde,
und ich wollen zusammen einen Heimplatz für die 99j.
Mutter suchen, weil der Zustand immer schlimmer wird.

ABer ? in der heutigen Zeit, wo will man da überhaupt
einen Platz finden ?
Oder KZP , die Mutter will ja nirgends hin...

Das Dilemma geht weiter...

Ich lasse am besten alles auf mich zukommen, irgendwie
wird sich die Situation schon weiterentwickeln.

Die Leute rechen mit dem baldigen Ableben meiner so hochbetagten
Mutter... man kann es aber nicht so voraussehen...

Ich finde,immer mehr Menschen werden über 100 Jahre alt...

Die Pflegekräfte sagen sie ist aktuell der schlimmste Fall,
es gibt solche Personen wie meine Mutter, die ist bei den Kräften
sehr unbeliebt, weil sie diese auch teils übelst beschimpft
wie sie mich auch beschimpft, wie demente halt so sind.
die haben keine Kontrolle über ihre negativen Emotionen.

der Pflegedienst selber will auch daß sie ins Heim kommt....
Die Art meiner Mutter ist höchst nervig.
Maria222 ist offline  
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Alt 25.05.2025, 08:15   #10
Forums-Geselle
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 70
Standard Gebühren

noch eine Frage

mir ist bekannt beim Schonvermögen ist der Betrag 10 000
eine angemessene eigene Immobilie fällt nicht darunter,
die ja vorhanden ist.

16.000 BArvermögen sind vorhanden
mache ich mich Strafbar, wenn ich zb. 6500 abbuche
auf ein anderes Konto.
Ist das vorsätzliches Umgehen von Gebühren?

Ich weiss, unter 10 000 Euro bezahlt die Staatskasse die Gebühren


Da das Vermögen unter 25000 fallen keine Gerichtskosten an
ist mir auch bekannt
das Gutachten des Psychiaters kann ich vermutlich
der Krankenversicherung meiner Mutter einreichen?
danke für Infos
Maria222 ist offline  
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