Dies ist ein Beitrag zum Thema Mutter erhält rechtliche Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
guten Morgen
meine Mutter ( 99, dement) erhält nun die rechtliche Betreuung,
die Amtsrichterin war da und hat auch live ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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guten Morgen
meine Mutter ( 99, dement) erhält nun die rechtliche Betreuung, die Amtsrichterin war da und hat auch live gesehen, wie hier die ganze Lage ist. Auch meine Situation. Sie hat sich aber auch ausführlich erkundigt, wie eine Finanzierung eines Heimplatzes für die Mutter( die in kein Heim möchte) aussehen kann. Bei dem so hohen Alter und Zustand meiner Mutter ist es fraglich ob sie bis dahin noch am LEben ist, bis überhaupt ein Heimplatz gefunden wird. Wie ist das eigentlich , wenn ich mit der rechtliche Betreuung der Mutter nicht zufrieden wäre , kann man das beim Amtsgericht wieder aufheben lassen? die finanzielle Situation ist hier ist ungünstig, aber die Kosten ( weil noch etwas Barvermögen der Mutter da ist) Rund 17 000 Euro , müssen bezahlt werden mich interessiert, wie hoch sind ungefähr die monatlichen Kosten für die Berufsbetreuerin.? Das _Aufgabengebiet umfasst alles, das hat der Psychiater schon so vorgegeben. Die Betreuungsbehörde meinte, so um 100-150 Euro. danke für Antworten |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 149
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Guten Morgen,
ob Angehörige mit der rechtlichen Betreuung "nicht zufrieden" sind, ist im Betreuungsverfahren nicht ausschlaggebend. Gleichwohl kann ggf. seine Unzufriedenheit Richtung Gericht, die dann die Betreuungsbehörde um Ermittlung des Sachverhalts bitten, oder Richtung Betreuungsbehörde direkt (besser) äußern. Die Entscheidung, ob eine Betreuung aufgehoben wird, liegt immer beim Richter. Zu den Kosten: mir wären dazu die Anhaltspunkte zu gering um hier eine Zahl in den Raum zu werfen. Ich konnte jetzt nicht so richtig erfassen, sind 17000 die Kosten oder das vorhandene Vermögen? Die Vergütung richtet sich nach dem VBVG, dort dann nach Dauer der Betreuung, mittellos (unter 10.000 € Barvermögen) oder vermögend (darüber) und ob im Heim oder in eigener Wohnung. Immer nach drei Monaten reduziert sich die Vergütung. Am besten den Rechtspfleger beim Amtsgericht fragen, wie das im konkreten Fall wäre, wenn die Sorgen groß sind. Sinkt das Vermögen unter 10.000 € wird es ab dann Fall für die Staatskasse. Es ist natürlich auch nicht verwerflich, als Angehörige den Berufsbetreuer zu fragen, der kann das dann sagen, wenn das Vermögensverzeichnis angefertigt ist. Ich muss sagen, besonders redlich finde ich es von der Betreuungsbehörde nicht zu sagen "so um 100-150 Euro". Wenn es ein Neufall ist, wovon man ausgehen könnte, kann die Zahl schonmal nie zustandekommen. Das ist natürlich wieder "schön" für den Betreuer. |
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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hallo Tschak danke
17.000 ist das Barvermögen meiner hochbetagten Mutter. Grundbesitz ist ihre ETW , das wird nicht verwertet. Ich weiss, unter 10 000 zahlt die Staatskasse... Es ist richtig , man weiss heutzutage einfach nicht mehr wem man überhaupt trauen kann, zb. die Aussagen der Betreuungsstelle fand ich allgemein auch immer wieder etwas seltsam. Ich habe mir so gedacht, die haben sehr viele Fälle, sind überlastet und bringen manches durcheinander, kann wohl auch so sein, heutzutage? |
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#4 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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#5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 149
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![]() Zitat:
Aber auch hier haben wir es schon öfter erlebt, dass wir Betreuer die ersten waren, die das "Geheimnis der Vergütung" bei Vermögenden lüften durften. Was natürlich ein super Einstieg in den Aufbau einer Vertrauensbasis ist. Das o.g. geht für mich in die Richtung. Um Mächschens Hinweis (nebenbei danke, das T in ETW hatte ein Fragezeichen bei mir erzeugt ![]() Sollte das der Quell der Unzufriedenheit mit dem Betreuer sein, wäre es nicht das erste mal, dass dann das böse Erwachen kommt, wenn es ohne den Betreuer irgendwie noch schlimmer geworden ist... |
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#6 | |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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![]() Zitat:
Ich wollte nur damit sagen, dass damit gerechnet werden muss, dass die Eigentumswohnung veräußert werden muss. |
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#7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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Tja, gut der Beschluss ist da, die Mutter ist seit Heute unter Betreuung.
Sie versteht natürlich mit 99 absolut nicht um was es geht. Wegen Alzheimer und gemischter Demenz und da keine Vorsorgevollmacht vorliegt , ist das ganze so nun gelaufen. Es wurde mir mitgeteilt ich muss dann mit der Betreuerin zusammenarbeiten. Wie ist das zu verstehen? Seit rund 20 Jahren mache ich alles bürokratische und eben hatte selber Pflegedienst organisiert ( der seit 2,5 J. hierherkommt) ... danke für Info |
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#8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 71
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Liebe Maria,
ich habe nun eine Weile deine Postings hier verfolgt und möchte dir gerne persönlich raten, mit der Betreuerin einen Termin z. B. in einem Café auszumachen und euch erst einmal kennenzulernen. Da beredet ihr in Ruhe auf neutralem Boden, ohne die Mutter im Hintergrund, was alles zu tun ist (Gesundheitszustand, Finanzsituation, vorhandene Verträge, Versicherungen, Pflegedienst, Unterkunft, etc.). Hier kannst du evtl. mitteilen, wo du weiterhin unterstützen möchtest bzw. kannst, oder aber wo deine Grenzen sind. Die Betreuerin regelt im Grunde das Grundgerüst und installiert Hilfen, dann und wo sie notwendig sind. Sie wird jedoch keine Einkaufsfahrten oder Arztbesuche durchführen. Sie ist für die rechtliche Vertretung zuständig. Eine Zusammenarbeit kann auch nur auf beiden Seiten funktionieren, wenn du zuvor deine Grenzen klarstellt und auch deine Erwartungen formulierst. Die Betreuerin wird dir dann wiederum sagen, ob das so umsetzbar ist, oder auch nicht. In meinen Augen ist der Hauptgrund bei Problemen mit Angehörigen immer die mangelnde Kommunikation miteinander und eine (gelinde gesagt) verschobene Erwartungshaltung an den Betreuer. Da dies für dich und deine Mutter eine neue Situation ist, finde ich, müsst ihr euch auch grundsätzlich drauf einlassen können. Ich denke auch, deine Mutter wird das letztendlich akzeptieren, solange sich am Gewohnten (Pflegedienst, Tagesablauf, etc.) nichts ändern wird. Ich möchte einfach sagen: Denke immer positiv für dich und deine Mutter und ich hoffe, dass die ersten Anlaufschwierigkeiten nicht zu Frust gegen die Betreuerin führen. |
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#9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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Vielen Dank für die Tipps, Fussel.
Im Januar 2025 fand bereits das persönliche Kennenlernen hier statt, die designierte Berufsbetreuerin musste sich erst ein Bild machen, ob sie den Fall übernehmen möchte.... Es geht nur um eines, da die Mutter derart belastend für mich ist und voll bettlägerig seit 2 Jahren ( Arztbesuch seit Zig Jahren nur als Hausbesuch möglich..) die Berufsbetreuerin , weil Unterbringung auch festgelegt wurde, und ich wollen zusammen einen Heimplatz für die 99j. Mutter suchen, weil der Zustand immer schlimmer wird. ABer ? in der heutigen Zeit, wo will man da überhaupt einen Platz finden ? Oder KZP , die Mutter will ja nirgends hin... Das Dilemma geht weiter... Ich lasse am besten alles auf mich zukommen, irgendwie wird sich die Situation schon weiterentwickeln. Die Leute rechen mit dem baldigen Ableben meiner so hochbetagten Mutter... man kann es aber nicht so voraussehen... Ich finde,immer mehr Menschen werden über 100 Jahre alt... Die Pflegekräfte sagen sie ist aktuell der schlimmste Fall, es gibt solche Personen wie meine Mutter, die ist bei den Kräften sehr unbeliebt, weil sie diese auch teils übelst beschimpft wie sie mich auch beschimpft, wie demente halt so sind. die haben keine Kontrolle über ihre negativen Emotionen. der Pflegedienst selber will auch daß sie ins Heim kommt.... Die Art meiner Mutter ist höchst nervig. |
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#10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 70
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noch eine Frage
mir ist bekannt beim Schonvermögen ist der Betrag 10 000 eine angemessene eigene Immobilie fällt nicht darunter, die ja vorhanden ist. 16.000 BArvermögen sind vorhanden mache ich mich Strafbar, wenn ich zb. 6500 abbuche auf ein anderes Konto. Ist das vorsätzliches Umgehen von Gebühren? Ich weiss, unter 10 000 Euro bezahlt die Staatskasse die Gebühren Da das Vermögen unter 25000 fallen keine Gerichtskosten an ist mir auch bekannt das Gutachten des Psychiaters kann ich vermutlich der Krankenversicherung meiner Mutter einreichen? danke für Infos |
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