Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe zur Pflege wird versagt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
ich schicke mal voraus, mein Vater lebt seit Januar im Heim, meine Mutter ist allein zuhause. Es war ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.05.2025
Beiträge: 6
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Guten Tag,
ich schicke mal voraus, mein Vater lebt seit Januar im Heim, meine Mutter ist allein zuhause. Es war vorhersehbar, dass Hilfe zur Pflege benötigt würde. Die Hilfe habe ich dann auch schon im Januar angemeldet und im März förmlich unter Vorlage aller Unterlagen gestellt. Nach Einsatz des Sparvermögens würde die Hilfe wahrscheinlich im April benötigt werden, durch sparsames Verhalten konnten wir die Heimrechnung für Mai auch noch bezahlen. Soeben habe ich von der Sachbearbeiterin im Sozialamt erfahren, dass sie die Hilfe der Pflege versagen will, vor dem Hintergrund, dass der Kontoauszug vom 31.05. bereits die Rente von Juni enthalte, die ja jetzt zugeflossen wäre. Wir hatten das Sparmögen unserer Eltern bis auf 20.009 Euro heruntergefahren, mussten dann zu Kenntnis nehmen, dass dem Betrag noch das Restguthaben auf dem Girokonto und das Guthaben auf dem Taschengeldkonto hinzuzurechnen wäre. Schlussendlich hatten wir am 27.05. unter Berücksichtigung der Salden auf den genannten Konto etwa 19.950 Euro. Jetzt müsse sie die Rente von Juni diesem Betrag hinzurechnen und könne die Bewilligung ablehnen. Ende letzter Woche hatten wir noch ein vorläufiges Schreiben von ihr erhalten, in dem sie den Einkommenseinsatz meines Vaters für die Heimkosten ab dem 01.06. festgelegt hat, den wir auch gestern schon dem Heim überwiesen haben. Kann jemand diese Vorgehensweise nachvollziehen? Ich kann doch die vollständige Heimrechnung von über 3000, Euro nicht noch von der Junirente begleichen. Das Konto würde überzogen und zum Leben bliebe auch nichts mehr. |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 131
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Hallo,
deinem Schreiben ist zu entnehmen, daß der Anspruch auf Hilfe zur Pflege entweder ab Mai oder ab Juni besteht. Das heißt nicht, daß die Bewilligung total versagt wird. "Schlussendlich hatten wir am 27.05. unter Berücksichtigung der Salden auf den genannten Konto etwa 19.950 Euro...Ich kann doch die vollständige Heimrechnung von über 3000, Euro nicht noch von der Junirente begleichen. Das Konto würde überzogen und zum Leben bliebe auch nichts mehr." Wenn Guthaben da ist, kann doch das Konto nicht überzogen sein bzw. wo ist das Guthaben? Nicht verbrauchtes Einkommen vom Vormonat wird zum Vermögen des nächsten Monat dazu gerechnet.
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.05.2025
Beiträge: 6
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort, der Betrag von 19.950 Euro setzte sich zusammen, aus 19.700,- Euro auf dem Sparguthaben, 60,- Euro Restguthaben auf dem Girokonto und 190 Euro auf dem Taschengeldkonto. Dies war der Stand am 31.05.2025. Die Hilfe zur Pflege wird ab Juni benötigt. Der Einkommenseinsatz meines Vater wurde ab Juni vorläufig auf 1100,- Euro festgesetzt, den wir auch dem Heim gestern überwiesen haben. Nur weil die Rente für Juni am 31.05.2025 auf dem Konto war, gilt sie für sie als zugeflossen und verhindert die Hilfe zur Pflege. So habe ich sie jedenfalls verstanden. |
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#4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,330
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Am 31.05. dürfte die Rente für den Mai zugeflossen sein, denn die Rente für den Monat wird am Monatsende ausgezahlt. Das wurde erstmals Anfang 2004 so gemacht. Die Rentenkasse sparte damit einmalig einen kompletten Zahlungslauf ein.
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#5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.05.2025
Beiträge: 6
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Dem ist eben nicht so.
Im Kontoauszug steht „RV-Rente 06 2025“ |
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#6 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 947
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Wenn der Renteneintritt vor 2004 war, dann erhält dein Vater die Rente "vorschüssig".
Seit 2004 erhalten alle Neurentner ihre Rente "nachschüssig". Demnach, seit wann ist dein Vater in Rente? |
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#7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.05.2025
Beiträge: 6
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Mein Vater wird in wenigen Tagen 93 Jahre alt, er ist nach unserer Rechnung mit 58 Jahren in Rente gegangen. Unterlagen können wir nicht mehr finden.
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#8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,330
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Dann liegt MurphysLaw absolut richtig.
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#9 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 21.05.2025
Beiträge: 6
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Wir haben heute, den 26.06.2025, und immer noch keine Bewilligung der Hilfe zur Pflege/Pflegewohngeld erhalten.
Inzwischen haben wir Bestattungsvorsorgeverträge für meine Eltern abgeschlossen und ca. 8.000,-- Euro auf ein Treuhandkonto überwiesen. Auf dem Sparkonto befinden sich nun noch ca. 11.000,-- Euro. Die entsprechenden Kontoauszüge und Verträge haben wir dem Sozialamt übergeben. Heute haben wir ein Schreiben des Sozialamtes erhalten in dem steht: Aufgrund der knapp erreichten Vermögensschongrenze ist es künftig erforderlich, zum Monatswechsel Kontoauszüge vorzulegen, um das Vermögen der Eltern zu Überprüfen. Ist das gerechtfertigt? Wir stehen seit Januar unter Vermögensüberwachung des Amtes. Wie schon gesagt, die Hilfe wird ab dem 01.06.2025 benötigt. |
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#10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,838
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Dann müssten für die Heimkosten Juni die am 31.5. gezahlte Rente und aus dem Sparguthaben der Betrag oberhalb von 10.000 € eingesetzt werden. Rest Sozialamt. Und ab 1.7.25 nur noch Rente + Sozialamt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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