Dies ist ein Beitrag zum Thema Theoriefrage, Vermögenssorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Reine Theoriefrage:
Es sei eine Betreute B. B lebt in einer besonderen Wohnform, die aber im Sinne des Betreuungsrechts nicht ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 272
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Reine Theoriefrage:
Es sei eine Betreute B. B lebt in einer besonderen Wohnform, die aber im Sinne des Betreuungsrechts nicht als Stationäre Wohnform zählt. B hat ein Einkommen von 35k Brutto im Jahr, zusammengesetzt aus EU-Rente und BU-Versicherung. B hat ein Vermögen von 22k€. Nun kommt es aufgrund der Verlängerung der Rente zu einem Ende eines zuvor bestandenen Arbeitsverhältnisses. B bekommt im Rahmen dessen 7 Jahre Urlaub ausbezahlt (45k€ Brutto, 36k Netto). An welche Stellen ist diese Zahlung durch den Betreuer zu melden und welche Abzüge sind zu erwarten? |
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#2 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,142
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Geht's um Sozialleistungen oder um Steuern und Abgaben?
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#3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.04.2017
Ort: bei Heidelberg
Beiträge: 272
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Um alles wo es gemeldet werden müsste und wo etwas abgezogen wird. Achso nicht die steuern. Die laufen außerhalb der Frage.
Meine Schätzung ist das die Eingliederungshilfe Geld will und eventuell die Rentenkasse. Aber ich bin unsicher und Gemini vertrau ich nicht genug. |
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#4 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
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Beiträge: 2,142
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Rentenversicherung nicht, weil kein Erwerbseinkommen meine ich, bin aber nicht 100%ig sicher.
Bei der Eingliederungshilfe sind die rund 67.000 noch nicht erreicht. |
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