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Frage!?

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Ich habe als tochter eine notarielle Generalvollmacht,da meine Mutter 72, im pflegeheim ist.Mein Bruder wohnt vor Ort, findet das nicht ...


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Alt 15.03.2009, 18:43   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 3
Frage Frage!?

Ich habe als tochter eine notarielle Generalvollmacht,da meine Mutter 72, im pflegeheim ist.Mein Bruder wohnt vor Ort, findet das nicht ok,da ich in 300km Entfernung wohne und funkt mir immer dazwischen.Ich habe mit Ihm keinen kontakt und will es auch nicht.Die Finanzen will Meine Mutter auch nicht v meinem Bruder geregelt haben,da er ein kostspieliges Problem hat.Er holt sie aber meistens So. zu sich nachhause und läßt sie was unterschreiben ,was sie meistens wieder vergißt.Sie ist aber noch voll geschäftsfähig.Ich überlege einen betreuer für gesundheit, aufenthalt und finanzen zu bestellen.Meine bedenken sind,in wieweit habe ich dann noch zugriff und mitspracherecht wenn es um finanzielle Dinge geht?Kann ich noch geld für meine mutter abheben(besitze kontovollmacht)? kann ich dann noch die Eigentumswohnung verkaufen wenn es sein muß,ohne die Zustimmung des Betreuers?
Ich bitte hier jemanden um Hife,der sich sehr gut auskennt.

Gruß Lissi
Lissi ist offline  
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Alt 15.03.2009, 19:38   #2
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Wenn es einen rechtlichen Betreuer zu Finanzen, Aufenthalt
und Gesundheit für Ihre Mutter gibt, haben Sie zu diesen
Bereichen auch null und nichts mehr zu melden.
Es liegt dann in den Händen des Betreuers.
Der muss nicht mit Ihnen reden und sich nicht mal
von Ihnen ansprechen lassen.
Seine Entscheidungen muss er mit Ihnen nicht besprechen und
Ihnen auch nicht erklären. Darauf haben Sie keinerlei
Rechtsanspruch. Und Sie sollten davon ausgehen,
dass dies in der Praxis auch häufiger genau so läuft.
Am ehesten dann, wenn Konflikte auftauchen.

Also kümmern Sie sich lieber selbst um Ihre Mutter. So
wünscht sie sich das ja auch. Dafür hat Sie Ihnen ja auch
eine Vollmacht ausgestellt. Auch die Entfernung ist kein
Hinderungsgrund - zumal Ihre Mutter ja bereits in einem
Pflegeheim (hoffentlich gut) untergebracht ist. Vieles
lässt sich telefonisch regeln. Und 300 km sind auch nicht
die Welt. Bei wirksam erteilter Vollmacht entfällt doch auch
der Bedarf an rechtlicher Betreuung - das heißt, niemand
könnte diese Vollmacht einfach ignorieren und eine rechtliche Betreuung
einrichten. Diese starke Stellung werden Sie doch nicht
einfach aufgeben?

Mir ist nicht vorstellbar, dass es eine Möglichkeit gibt,
sich einerseits die Rechte aus einer Generalvollmacht
bewahren zu wollen und gleichzeitig einem anderen
eine rechtliche Betreuung zu übertragen.

Ihrer Mutter zuliebe sollten Sie wenigstens eine Verständigung
mit Ihrem Bruder versuchen. Dabei hilft sicher,
wenn Sie anerkennen, dass er sich ja offenbar auch
um die Mutter kümmert und für Sie eine wichtige
Bezugsperson sein könnte, da er ja immerhin vor Ort ist.

Und Ihre Mutter hat auch das Recht, finde ich, von
ihren Kindern zu erwarten, dass die sich ihr zuliebe ein
bisschen disziplinieren und ihre Geschwisterkonflikte
hintanstellen wenn es darum geht, für das Wohl der
Mutter zu sorgen.

Wie Sie unterbinden, dass Ihre Mutter etwas unterschreibt,
das sie nicht versteht oder das ihr schadet, dazu können
vielleicht andere hier etwas sagen.

Sie sprechen ausschließlich finanzielle Dinge an. Ist
Ihnen nicht auch die Gesundheitssorge Ihrer Mutter wichtig?

Finden Sie es wirklich für sich und Ihre Mutter akzeptabel,
wenn eine ihr völlig fremde Person über Fragen ihres
gesundheitlichen Wohles entscheidet, vielleicht später
mal über lebensverlängernde Maßnahmen, und auch darüber,
wo sie untergebracht wird?
abend ist offline  
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Alt 15.03.2009, 20:18   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 3
Standard

Hallo abend
vielen dank für deine ausführliche antwort.
mir geht es nur um das wohl meiner mutter und das das vorhandene geld nur für sie und ihr wohlergehen,pflege usw genutzt wird.
mein bruder benötigt immer geld und das sind meine ängste,das er mit meiner mutter zu bank fährt ,ihr sonstwas erzählt usw.was weg ist und ausgegeben steht meiner mam nicht mehr zur verfügung.Ich will alles gut zusammenhalten für sie und mein bruder will umbauten in der wohnung vornehmen usw.
Grundsätzlich sehe ich das mit der g.vollmacht auch so,aber mein bruder hat sie einfach einen wiederruf unterschreiben lassen.der ist aber mitlerweile von ihr wiederrufen worden.so geht das immer hin und her und meine nerven liegen mitlerweile blank.Deswegen die überlegung mit großem?
gruß Lissi
Lissi ist offline  
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Alt 15.03.2009, 21:41   #4
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Hallo Lissi,

das hört sich allerdings blöd an.
Vielleicht haben andere hier noch Ideen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine notarielle Vollmacht ohne Notar einfach widerrufen werden kann. Hier ist guter fachlicher Rat sicher wichtig, vielleicht könntest du dich auch mal an einen Fachanwalt wenden. So eine Beratung kostet nicht gleich die Welt. Und
vielleicht erhältst du von dort Tipps, wie dieser Konflikt
mit dem Bruder einzudämmen ist.

Hat deine Mutter noch andere Bezugspersonen vor Ort
außer deinen Bruder? Vielleicht lässt sie sich von ihm zu leicht beeinflussen, weil sie glaubt, ihren letzten Halt zu verlieren, wenn sie nicht seine Wünsche erfüllt. Immerhin holt er sie jeden
Sonntag ab.

Vielleicht könntest du einen Besuchsdienst für deine Mutter organisieren - eine nette Person engagieren, die sie regelmäßig im Heim besucht, so dass sie sich vielleicht unabhängiger fühlen kann.

Wünsche dir viel Kraft
abend
abend ist offline  
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Alt 15.03.2009, 22:09   #5
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Oder die Mutter bei sich in der Nähe gut unterbringen.
Falls sie das will und das hinsichtlich ihrer sonstigen
Bezüge vertretbar scheint.
Und sich dann selbst gut um sie kümmern.

Generell ist es ja wohl so, dass die Angehörigen,
die vor Ort sind, auch die besten Möglichkeiten haben,
einen alten Menschen materiell auszubeuten.

Aber vorher würde ich versuchen, doch mal Tacheles
mit dem Bruder zu reden, auch mit anwaltlicher
Hilfe, dass er diese Einflussnahmen zum eigenen
materiellen Vorteil unterlässt.

Geändert von abend (15.03.2009 um 22:14 Uhr)
abend ist offline  
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Alt 17.03.2009, 18:58   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Hallo Lissi

Wenn jetzt kein Betreuer bestellt werden soll, wie wäre es mit einem Besuch bei Muttern. Es kann ja gut sein, dass sie selber merkt, dass sie ihre Unterschriften nicht mehr ganz im Griff hat und sich von Ihrem Bruder über den Tisch ziehen läßt.
Vielleicht ist sie einsichtig und bereit, mit Ihnen zur Bank zu fahren und eine Erklärung zu unterschreiben, dass nur noch Überweisungen oder Auszahlungen getätigt werden dürfen, die Sie alleine oder mit Ihrer Mutter zusammen unterschrieben haben. Damit müssen Sie genauso gegenzeichnen, wie ein Betreuer, der die Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt hat. Wenn sich die Bank darauf einläßt, ist das Problem geregelt.
Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie ein weiteres Konto eröffnen, auf dass die Einnahmen Ihrer Mutter gehen - und von dem die Mutter die Kontonummer nicht kennt. Von da aus einen Dauerauftrag auf das Konto, dass Mutter und Bruder kennen und nur noch im Plus geführt werden darf. Damit kann Ihre Mutter nicht mehr soviel von Ihrem Bruder über den Tisch gezogen werden und ihm trotzdem etwas Geld geben, wenn sie es möchte. Auch das natürlich nur im Einverständnis mit der Mutter und gemeinsam auf der Bank regeln.

Das wären erstmal so meine Ideen zum Thema Geld.

Ach ja: wenn das so gemacht werden kann, empfehle ich Ihnen die Kontoverwaltung genauso gründlich und nachvollziehbar zu machen, wie es Berufsbetreuer tun müssen. Ihr Bruder wird kochen wie ein Hummer und Sie spätestens beim Erben mit Dreck bewerfen oder vor den Kadi ziehen.

Eben deshalb:
Viel Glück und ein dickes Fell
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.03.2009, 12:58   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 3
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Hallo an Alle,die mir so schnell geantwortet haben.
Das Eine oder andere habe ich schon in die Tat umgesetzt,aber es sind noch gute Tips dabei,wo ich sicherlich noch Gebrauch von machen werde.
Es steht jetzt bei meiner Mam eine große neorologische Untersuchung an,falls sie nicht mehr geschäftsfähig ist in Sachen Unterschriften,sagte mir meine Anwältin habe ich mit der G.Vollmacht alles abgesichert.So das mein Bruder nicht an das Konto kann und ich weiß das das vorhandene Geld nur für Sie ist.
Dann kann Sie beruhigend noch recht alt werden,ohne den ganzen streß,den mein Bruder immer verursacht.

Ganz lieben Dank nochmal Eure Lissi
Lissi ist offline  
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Stichworte
angehörige, aufenthalt, betreuer, einrichtung der betreuung, finanzen, vollmacht


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