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Hallo alle zusammen heute kam der Brief zwecks Verlängerung der Betreuung meiner Tochter. Bitte nicht lachen ich habe jetzt die ...


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Alt 29.08.2025, 15:18   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.07.2019
Beiträge: 5
Standard kurze Frage

Hallo alle zusammen

heute kam der Brief zwecks Verlängerung der Betreuung meiner Tochter.
Bitte nicht lachen
ich habe jetzt die Stellungnahme fertig geschrieben
und habe im Anschreiben
Sehr geehrte Frau Richterin -Name- geschrieben
In dem Schreiben vom Amtsgericht steht unter der Richterin noch Justizangestellte
Spreche ich die im Anschreiben auch an.
Möchte nichts falsch formulieren

Danke für die Hilfe und ein schönes Wochenende
Schokopudding ist offline  
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Alt 29.08.2025, 15:22   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
Standard

Frau Richterin ist völlig in Ordnung.
Du kannst aber auch das Betreuungsgericht mit „sehr geehrte Damen und Herren“ anschreiben
Clark ist offline  
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Alt 29.08.2025, 15:28   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.07.2019
Beiträge: 5
Standard Danke

Zitat:
Zitat von Clark Beitrag anzeigen
Frau Richterin ist völlig in Ordnung.
Du kannst aber auch das Betreuungsgericht mit „sehr geehrte Damen und Herren“ anschreiben
vielen Dank
Schokopudding ist offline  
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Alt 29.08.2025, 21:20   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
Standard

Also, ich schreibe grundsätzlich immer die Person an, welche das Schreiben verfasst hat.

Wenn man jedoch auch den/die RichterIn ansprechen will, so sollte man stets auf die Rangordnung achten. Also die höher gestellte Person zuerst benennen. Das gehört zum guten Ton.
wahoos ist offline  
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Alt 30.08.2025, 07:43   #5
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
Standard

Zuerst nennt man den, der einen angeschrieben hat...

Aber ihr macht euch da Gedanken...
Mächschen ist offline  
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Alt 01.09.2025, 19:31   #6
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 361
Standard

Zitat:
Zitat von wahoos Beitrag anzeigen
Also, ich schreibe grundsätzlich immer die Person an, welche das Schreiben verfasst hat.

Wenn man jedoch auch den/die RichterIn ansprechen will, so sollte man stets auf die Rangordnung achten. Also die höher gestellte Person zuerst benennen. Das gehört zum guten Ton.
Die Justizangestellten (Bezeichnung: JAng) in der Geschäftsstelle fertigen die Schreiben nur aus, die schreiben selber nix aus eigenem Antrieb. Die Person braucht man nicht extra zu benennen. Das führt manchmal eher zu kuriosen Verwechslungen... "Frau Jang-Müller hat mir aber gesagt..." = kein Witz..)
Die Richter:innen wechseln mitunter mehrmals im Verfahren, z. B. wenn das Verfahren im Krankenhaus begonnen hat, die Person zur Kurzzeitpflege geht, nach Hause kommt, dann doch ins Heim usw. Das erkennt ihr, falls die Nummer vor dem XVII sich ändert. Das ist idR die Richterzuständigkeit.
Am dauerhaftesten bleibt die Zuständigkeit von Rechtspfleger:innen, die meist nach Buchstaben aufgeteilt sind.

Mit "sehr geehrte Damen und Herren" ist man immer auf der sicheren Seite Bitte nicht "hohes Gericht", damit macht man sich eher lächerlich ("zu viel Matlock gesehen")...
Forenfuchs ist offline  
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