Dies ist ein Beitrag zum Thema kurze Frage im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen
heute kam der Brief zwecks Verlängerung der Betreuung meiner Tochter.
Bitte nicht lachen
ich habe jetzt die ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.07.2019
Beiträge: 5
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Hallo alle zusammen
heute kam der Brief zwecks Verlängerung der Betreuung meiner Tochter. Bitte nicht lachen ich habe jetzt die Stellungnahme fertig geschrieben und habe im Anschreiben Sehr geehrte Frau Richterin -Name- geschrieben In dem Schreiben vom Amtsgericht steht unter der Richterin noch Justizangestellte Spreche ich die im Anschreiben auch an. Möchte nichts falsch formulieren Danke für die Hilfe und ein schönes Wochenende
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 151
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Frau Richterin ist völlig in Ordnung.
Du kannst aber auch das Betreuungsgericht mit „sehr geehrte Damen und Herren“ anschreiben |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.07.2019
Beiträge: 5
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
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Also, ich schreibe grundsätzlich immer die Person an, welche das Schreiben verfasst hat.
Wenn man jedoch auch den/die RichterIn ansprechen will, so sollte man stets auf die Rangordnung achten. Also die höher gestellte Person zuerst benennen. Das gehört zum guten Ton. |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,696
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Zuerst nennt man den, der einen angeschrieben hat...
Aber ihr macht euch da Gedanken... |
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#6 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 361
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Zitat:
Die Richter:innen wechseln mitunter mehrmals im Verfahren, z. B. wenn das Verfahren im Krankenhaus begonnen hat, die Person zur Kurzzeitpflege geht, nach Hause kommt, dann doch ins Heim usw. Das erkennt ihr, falls die Nummer vor dem XVII sich ändert. Das ist idR die Richterzuständigkeit. Am dauerhaftesten bleibt die Zuständigkeit von Rechtspfleger:innen, die meist nach Buchstaben aufgeteilt sind. Mit "sehr geehrte Damen und Herren" ist man immer auf der sicheren Seite Bitte nicht "hohes Gericht", damit macht man sich eher lächerlich ("zu viel Matlock gesehen")...
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