Dies ist ein Beitrag zum Thema Was hat das zu bedeuten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Betreuervergütung ist eine Pauschale (seit 2005), hat mit konkreten Arbeiten nichts zu tun. Im übrigen ist mindestens mehrere Male telefoniert ...
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#11 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,606
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Betreuervergütung ist eine Pauschale (seit 2005), hat mit konkreten Arbeiten nichts zu tun. Im übrigen ist mindestens mehrere Male telefoniert und sicher auch der Schriftverkehr gelesen worden.
Übrigens wird auch eine Rechnung des Gerichtes selbst kommen (Gerichtskostenpauschale und Auslagen, das wäre zB die Vergütung für Sachverständige und Verfahrenspfleger). Dachten Sie, das wäre alles gratis?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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hallo,
es gab keinen Verfahrenspfleger es gibt keine Gerichtskosten , ( Vermögensgrenze usw.) und auch keine Gutachterkosten...(Vermögensgrenze) das meiste war umsonst :-) Das kann sein, daß die paar Mails, das Telefonat mit der Bank, das Vorstellungsgespräch hier, Fahrtkosten etc Stimmt, den Schriftverkehr, das Gutachten usw. hat sie natürlich alles gelesen, war auch ihr Zeitaufwand. dann ist es völlig klar, daß der Aufwand in Rechnung gestellt wird. VG |
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#13 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,606
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Das heißt, unter 10.000 € verfügbares Vermögen? Die Grenze gilt seit 1.6.25 auch für die Gerichtskosten (vorher war das Letztere bei 25.000). Allerdings bedeutet diese Gleichsetzung dann auch, dass die Betreuervergütung aus der Staatskasse gezahlt werden müsste. Also: entweder beides oder keines.
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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Hallo, das verbliebene Vermögen ist über 10 000 Euro
aber unter 15 .000 Euro Genau der Stichtag 1.6.2025 war mir bekannt, deshalb fallen keine Gerichtskosten an. die eigentliche FRAGE ------------------------- warum möchte die Betreuerin eine Vermögensübersicht von mir erstellt haben? Ich habe doch das Formular Verzicht auf Legung der Schlussrechnung / Erteilung der Entlastung für das Amtsgericht ausgefüllt. danke für Info. |
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#15 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,606
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Da kann ich auch nur spekulieren. Notwendig für das Vergütungsverfahren ist das nicht.
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#16 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 286
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Ich kann auch spekulieren: möglicherweise war im Betreuungszeitraum nicht alles beisammen zu bekommen und jetzt hat sie keinen Zugriff mehr
![]() Ansonsten Maria222: Schlussrechnung = lückenlose, plausible Rechnungslegung der Betreuerin mit Vermögenssorge über das Vermögen der Betreuten, also Kontoauszüge, Buchungsliste + Belege nicht zu verwechseln mit: Vergütungsantrag der Betreuerin für den Zeitraum Bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege und nimm es mir nicht übel, aber ich habe den Eindruck dass du das vermengst bzw. dich von den Begriffen irritieren lässt. Und nur meine bescheidene Meinung: dass man im Urlaub ist während ein Beschluss zugeht und die Betreute kurze Zeit darauf verstirbt, kommt vor. |
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#17 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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Danke Tschak, nun begreife ich das System besser ..
![]() Ich kenne mich als Laie mit diesen Dingen nicht wirklich aus. Sie benötigt Unterlagen, in Kopie um einen Erstbericht zu erstellen.. Das wurde mir mitgeteilt. JEtzt verstehe ich Vergütungsantrag ist etwas anderes, als Rechnungslegung... Alles klar.... Da ihre Betreuung sich über nur 3 Wochen hinzog, theoretisch, kann das ganze Werk m. E.auch nicht sehr umfangreich sein |
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#18 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Gilt für die Betreuervergütung nach dem Tod, der Wert einer "bereinigten" Erbmasse oder gilt da der Vermögensstand ab Beschluss, wo ggf. eine selbst bewohnte Immobilie noch geschützt ist, nach dem Tod als Erbmasse logischerweise nicht mehr? Gelten die 25k als verfügbares Vermögen auch für etwaige Gutachten, die vor der Betreuungseinrichtung durchgeführt wurden? |
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#19 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,606
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Die 25.000 gelten seit 1.6.25 nicht mehr, sondern 10.000 €.
Ansonsten gibt es für Gerichtskosten und deren Auslagen verschiedene Fälligkeitstermine: Gerichtskosten: Rechtswirksamkeit der Bestellung, danach jeweils 1.1. Auslagen des Gerichtes: der Zeitpunkt, wo sie anfallen. Bedeutet bei SV- und Verfahrenspflegerhonoraren, wenn sie diesen aus der Staatskasse bezahlt wurden. Bei Betreuervergütung wird unterschieden: Höhe der Monatspauschale wird jeweils am Ende eines Betreuungsmonats berechnet, Zahlungspflicht des lebenden Betreuten am Tag des Vergütungsbeschlusses. Beim Todesfall ist nur der Unterschied: es zählt da der Aktivnachlass als Haftungssumme. Dies sind die Nachlasswerte abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten (inkl Bestattungskosten). Und vom Rest hat der Erbe noch den Freibetrag von 3.378 €.
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#20 | |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 5,164
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Zitat:
Oh doch. I.d.R. ist es sehr ärgerlich für den Betreuer. Die Kollegin muß nun ein Vermögensverzeichnis, eine Betreuungsplanung, eine rechnungslegung und einen schlussbericht erstellen. Das ist schon Aufwand und nicht in 5 Minuten erledigt. Möglicherweise liegt ihr für das zu erstellende Vermögensverzeichninms nur ein Nachweis des Hauses vor, in der es ihr noch zu 50% gehört? Das Haus ist natürlich verwertbares Vermögen wenn es nicht mehr genutzt wird. Nachg drei Wochen hatte sie wahrscheinlich nicht einmal gelegenheit, sämtliche Unterlagen zu beschaffen und hat nun ein Problem. Was immer keiner sieht ist, dass unsere Arbeit am Schreibtisch erfolgt., Wir putzen nicht, wir transportieren nicht und wir sind auch keine Begleiter, Therapeuten oder sonstwas. Wir stellen ausschliesslich die rechtliche Handlungsfähigkeit her und sind in einem Umfang, den wir z.T. selbst bestimmen, zu persönlichen Kontakten verpflichtet umn uns einen Eindruck vom B zu verschaffen oder Entscheidungen zu besprechen (meist ist aber nix zu entscheiden) |
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