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gesetzliche Betreuung

 

Was hat das zu bedeuten?

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Hallo, kurz zusammengefasst. Meine Mutter verstarb 99jährig vor rund 7 Wochen. Es lief ein Betreuungsverfahren seit einem halben Jahr. man ...


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Alt 02.09.2025, 14:51   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 102
Standard Was hat das zu bedeuten?

Hallo,

kurz zusammengefasst. Meine Mutter verstarb 99jährig vor rund 7
Wochen. Es lief ein Betreuungsverfahren seit einem halben Jahr.

man könnte sagen ,rund 3 Wo vor ihrem Tod trat die Betreuung in Kraft,
allerdings war die Betreuerin im Urlaub etc

jetzt eben bekomme ich ein FAX
sie kommt in 2 Std. hierher zu mir
und dann kam noch ein Fax:

Verzicht auf Legung der SChlussrechnung / Erteilung der Entlastung

ja vor Wochen meldete sie sich ,und wollte herkommen
ich lehnte ab und schrieb ja, ich verzichte auf den Schlussbericht...

da NIE eine Betreuung stattfand, die mich entlasten sollte
ich musste von A- Z alles selber machen...

also möchte ich auch nichts bezahlen.

Wenn die Dame jetzt herkommt? was könnte sie
für ein Anliegen haben, das Formular hab ich unterschrieben
wegen dem Verzicht und zurückgefaxt.

Aber was will sie dann persönlich bei mir?

Doch eine Bezahlung ,? /( für nichts?)

viele Grüsse Maria
Maria222 ist offline  
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Alt 02.09.2025, 16:37   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 206
Standard

Sie möchte von dir, dass du als Rechtsnachfolgerin auf die Schlussrechnung durch die Betreuerin verzichtest.
Ich erlaube mir anzumerken, liest sich für mich unterm Strich nicht so, als würdest du das wollen.

Falls das stimmen sollte, schreibe dem Gericht, dass du eine Schlussrechnung verlangst. Verzichtest du darauf, solltest / müsstest du dem Gericht das auch mitteilen.

Was die Betreuerin da macht, ist gewissermaßen "oldschool"

Die Bezahlung hat damit erst einmal nichts zu tun, die Vergütung beantragt sie beim Gericht.
Tschak ist offline  
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Alt 02.09.2025, 20:10   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 102
Standard

Hallo Tschak,
sie war da.

Das habe ich jetzt nicht richtig verstanden, ich habe es jetzt
so aufgefasst, daß schon eine Schlussrechnung kommt,

da meine Mutter etwas Geld hinterlassen hat, 15.000,00 Euro
also davon werde ich die Rechnung bezahlen müssen.

Oder ?
Da die Betreuung nur über 3 Wochen sich hinzog,
kann die Rechnung nicht hoch sein,oder

Sie hat mir aber auch gesagt, ich muss eine Vermögensübersicht
anfertigen, dazu wird sie mir noch Bescheid geben

Warum das?
Irgendwie hat das wohl doch mit dem Schlussbericht
zu tun, wenn auch nie eine Betreuung in dem Sinne
stattfand.
... VG Maria
Maria222 ist offline  
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Alt 02.09.2025, 20:16   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,255
Standard

Eine Schlussrechnung gibts nur, wenn du das - aber gegenüber dem Betreuungsgericht - ausdrücklich verlangst. Die prüfen das dann.

Die Herausgabe des Geldes (und sonstiger Gegenstände des Verstorbenen, soweit im Besitz der Betreuerin), ist unabhängig davon. Soweit das auf dem Konto ist, brauchst du für den Bankzugang einen Erbnachweis, einen Erbschein vom Nachlassgericht oder das Testament mit einem Eröffnungsvermerk dieses Gerichtes.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.09.2025, 21:02   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 102
Standard

zur Klärung

vor 9 Wochen verstarb meine Mutter
mit dem Todestag war die Betreuung aufgehoben
aber: 3 Wochen vor Ihrem Ableben war ja erst
die Betreuung vom Gericht festgelegt worden.

es fand quasi nie eine echte Betreuung statt.!!

Ich soll auch eine Kopie des notariellen Kaufvertrages
des Hauses machen und ihr übersenden,
das Haus gehört jetzt ganz mir, früher gehörte es zur Hälfte
der Mutter und mir.
Wozu das?


Ja seit Wochen ist mein Fall beim Nachlassgericht, da wurde
schon mitgeteilt, voraussichtlich ist kein ERbschein erforderlich.
Maria222 ist offline  
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Alt 02.09.2025, 23:07   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
Standard

Was ich nicht verstehe ist, was will die "Betreuerin" denn von Dir?

Sie hat von Dir doch gar nichts zu verlangen sondern wenn, dann Du von Ihr ... nämlich den Schlussbericht! Wenn Du diesen aber nicht verlangst, gibt es für die Betreuerin doch nichts zu tun.

Zumindest aber ist sie Dir gegenüber nicht weisungsbefugt!
wahoos ist offline  
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Alt 03.09.2025, 07:59   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 102
Standard

guten Morgen
ja ich verstehe auch NUR BAHNHOF :-)


unterschrieben habe ich folgendes Formular:
Verzicht auf Legung der Schlussrechnung / Erteilung der Entlastung

Warum sie den notariellen Kaufvertrag von Anno Dazumal
in Kopie benötigt, weiss ich nicht.

Ich habe ihr eine Mail geschrieben,Sie möge mir bitte noch
erklären, wozu der Kaufvertrag des Hauses benötigt wird,
( für welche Behörde)

Die Nachricht der Betreuungsbehörde
vor einigen Wochen lautete, ich bekomme per Post eine Rechnung
über die Leistungen der Berufsbetreuerin. .-
Maria222 ist offline  
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Alt 03.09.2025, 09:15   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.03.2025
Ort: SH, dem echten Norden
Beiträge: 91
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Zitat:
Zitat von Maria222 Beitrag anzeigen
Die Nachricht der Betreuungsbehörde
vor einigen Wochen lautete, ich bekomme per Post eine Rechnung
über die Leistungen der Berufsbetreuerin. .-
Na, diese Rechnung (Leistung?) würde ich mir aber 10x angucken, denn, wenn das so ist wie Du beschriebst, hat sie ja wohl nichts abzurechnen... 3 Wochen Betreuung (und da noch in Urlaub?), sowie Verzicht auf die Schlussrechnung? Würde mich schon interessieren was es da noch abzurechnen gibt.
wahoos ist offline  
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Alt 03.09.2025, 10:05   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 102
Standard

guten Morgen
ja und sie hat mitgeteilt, ich soll eine Vermögensübersicht fertigen
warum das?
dazu gibt sie mir noch Bescheid
wie das genau gemacht werden soll.



ich warte solange ab, bis sie sich meldet,
und mir meine Fragen klar beantwortet.....
Maria222 ist offline  
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Alt 03.09.2025, 12:17   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,803
Standard

Zitat:
Zitat von Maria222 Beitrag anzeigen
zur Klärung

vor 9 Wochen verstarb meine Mutter
mit dem Todestag war die Betreuung aufgehoben
aber: 3 Wochen vor Ihrem Ableben war ja erst
die Betreuung vom Gericht festgelegt worden.

es fand quasi nie eine echte Betreuung statt.!!

Hallo,

mit der Einrichtung der Betreuung bzw. dem betr. Gerichtsbeschluss besteht ein Vergütungsanspruch für den Berufsbetreuer - egal wieviel er in dem Fall arbeitet. Es handelt sich um eine Pauschalvergütung.
Dies kann für Betreuer - besonders bei schwierigen Fällen - auch nachteilig sein, da sie, auch wenn sie mehr Stunden als vom Gesetzgeber angenommen in einem Fall tätig sein müssen, auch keine höhere Vergütung erhalten.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)

Geändert von carlos (03.09.2025 um 12:29 Uhr)
carlos ist offline  
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