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Gericht rührt sich nicht

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Zitat: Zitat von HorstD Ich hab das mal ins korrekte Unterforum verschoben... Sorry dafür. Danke für die Info. War mir ...


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Alt 08.09.2025, 12:02   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich hab das mal ins korrekte Unterforum verschoben...

Sorry dafür. Danke für die Info. War mir nicht klar, dass das Beschwerdegericht das Landgericht ist und nicht das Amtsgericht. Es sollte sich also bald irgendetwas tun. Ansonsten schicke ich den Anwalt los, um da nachzufragen.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 08.09.2025, 12:04   #12
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von 1aFussel
 
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 131
Standard

Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
In meinem bekannten Fall hat das Landgericht die Beschwerde trotz Vorsorgevollmacht innerhalb von 6 rekordverdächtigen Arbeitstagen mit einem unanfechtbaren Beschluss die Akteneinsicht verweigert.
Dein Fall beschäfftigt mich ja nun auch schon eine Weile und ich verfolge das Geschehen, weil du es ja hier so kundtust, sehr interessiert.

Aber dennoch muss ich mal nachhaken: Bei der Recherche zu solchen Themen bin ich auf keine einzige rechtliche Grundlage gestoßen, die einen unanfechtbaren Beschluss eines Landgerichtes rechtfertigt. In der Frage der Akteneinsicht ist es auch m. M. n. nicht so bedeutsam, dass hier die üblichen Rechtsmittel verwehrt werden sollten. Also vom Grundsatz her, meine ich.

Unanfechtbare Entscheidungen können im Betreuungswesen u. a. Terminbestimmungen zur Anhörung des Betroffenen oder auch die Beauftragung und Auswahl eines Sachverständigen sein.

Wie kommt es also zu so einem Ablauf, den du hier schilderst?
1aFussel ist offline  
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Alt 08.09.2025, 16:23   #13
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
Standard

Zitat:
Zitat von 1aFussel Beitrag anzeigen

Wie kommt es also zu so einem Ablauf, den du hier schilderst?
Vermutlich, weil es ja schon die Rechtsmittelinstanz war. Dagegen gibts nur noch die Verfassungsbeschwerde an das BVerfG.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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