Dies ist ein Beitrag zum Thema Gericht rührt sich nicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von HorstD
Ich hab das mal ins korrekte Unterforum verschoben...
Sorry dafür. Danke für die Info. War mir ...
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#11 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
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Sorry dafür. Danke für die Info. War mir nicht klar, dass das Beschwerdegericht das Landgericht ist und nicht das Amtsgericht. Es sollte sich also bald irgendetwas tun. Ansonsten schicke ich den Anwalt los, um da nachzufragen. |
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#12 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 131
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Zitat:
Aber dennoch muss ich mal nachhaken: Bei der Recherche zu solchen Themen bin ich auf keine einzige rechtliche Grundlage gestoßen, die einen unanfechtbaren Beschluss eines Landgerichtes rechtfertigt. In der Frage der Akteneinsicht ist es auch m. M. n. nicht so bedeutsam, dass hier die üblichen Rechtsmittel verwehrt werden sollten. Also vom Grundsatz her, meine ich. Unanfechtbare Entscheidungen können im Betreuungswesen u. a. Terminbestimmungen zur Anhörung des Betroffenen oder auch die Beauftragung und Auswahl eines Sachverständigen sein. Wie kommt es also zu so einem Ablauf, den du hier schilderst?
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#13 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Vermutlich, weil es ja schon die Rechtsmittelinstanz war. Dagegen gibts nur noch die Verfassungsbeschwerde an das BVerfG.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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