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Gericht rührt sich nicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gericht rührt sich nicht im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, meine Mutter und ich haben über einen Anwalt Beschwerde gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers für meine Mutter eingelegt ...


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Alt 06.09.2025, 09:27   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard Gericht rührt sich nicht

Hallo zusammen,


meine Mutter und ich haben über einen Anwalt Beschwerde gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers für meine Mutter eingelegt und Akteneinsicht verlangt.

Das Gericht hat sich jetzt über einen Monat nicht gerührt.
Ist das normal?
Was können wir machen, um den Vorgang zu beschleunigen?
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 06.09.2025, 10:22   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,714
Standard

Beim Gericht nach dem Sachstand fragen
Mächschen ist offline  
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Alt 06.09.2025, 10:49   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Beim Gericht nach dem Sachstand fragen

Danke schön.
Da das Gericht bisher keinerlei Reaktion auf bisher 5 Briefe gezeigt hat, glaube ich nicht, dass wir beim Betreuungsgericht weiterkommen. Die mauern.
Muss die Sache nicht umgehend ans Landgericht gehen? Ich würde gerne eine hoffentlich unabhängige Instanz mit ins Boot holen, da die ganze Sache von Anfang an nach Rechtsbeugung gerochen hat und ich nicht glaube, dass dem Amtsrichter zu trauen ist.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 06.09.2025, 17:50   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
Standard

Moin moin


Wenn ich das Geicht wäre und bezogen auf eine Entscheidung innerhalb von einem Monat 5 Briefe von einer Position bekomme, dann würde ich die Sache
1) prüfen
2) entschleunigen


Es kommt sehr häufig vor (ist also nahzu völlig normal), dass es irgendwem nicht paßt, wenn in einem Betreuungsverfahren ein Berufsbetreuer eingesetzt wird.
Geh mal davon aus, dass Dein Übereifer (5 Briefe ineinem Monat) das Verfahren nicht beschleunigt, sondern eher verzögert. Sofern du als verfahrensbeteiligte und einwandsberechtigte Person angesehen wirst, wird auch jedes Deiner Schreiben bearbeitet.
Mit der in einem Gericht üblichen Gründlichkeit.
Bei fünf Schreiben dauert das eben fünf Mal.
Dem Gericht deshalb fehlende Unabhängigkeit und all die anderen von Dir geäußerten Unfreundlichkeiten zu unterstellen wirft eher kein gutes Licht auf Dich, als auf das Gericht.
Ein Gericht kann damit umgehen.


Es ist besser sachlich zu bleiben, wenn man etwas erreichen will.


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.09.2025, 08:37   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Wenn ich das Geicht wäre und bezogen auf eine Entscheidung innerhalb von einem Monat 5 Briefe von einer Position bekomme, dann würde ich die Sache
1) prüfen
2) entschleunigen


Es kommt sehr häufig vor (ist also nahzu völlig normal), dass es irgendwem nicht paßt, wenn in einem Betreuungsverfahren ein Berufsbetreuer eingesetzt wird.
Geh mal davon aus, dass Dein Übereifer (5 Briefe ineinem Monat) das Verfahren nicht beschleunigt, sondern eher verzögert. Sofern du als verfahrensbeteiligte und einwandsberechtigte Person angesehen wirst, wird auch jedes Deiner Schreiben bearbeitet.
Mit der in einem Gericht üblichen Gründlichkeit.
Bei fünf Schreiben dauert das eben fünf Mal.
Dem Gericht deshalb fehlende Unabhängigkeit und all die anderen von Dir geäußerten Unfreundlichkeiten zu unterstellen wirft eher kein gutes Licht auf Dich, als auf das Gericht.
Ein Gericht kann damit umgehen.


Es ist besser sachlich zu bleiben, wenn man etwas erreichen will.


Mit freundlichen Grüßen
Imre


Danke für Deinen Beitrag.
Zur Richtigstellung:
Es waren fünf Briefe über ein halbes Jahr.
Drei davon vom Anwalt der Betreuten. Null Reaktion.


Hat jemand ähnliche oder auch völlig andere Erfahrungen gemacht? Ist das normal?
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 07.09.2025, 09:16   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 129
Standard

Zitat:
Zitat von SimSalabim0923 Beitrag anzeigen
Danke für Deinen Beitrag.
Zur Richtigstellung:
Es waren fünf Briefe über ein halbes Jahr.
Drei davon vom Anwalt der Betreuten. Null Reaktion.


Hat jemand ähnliche oder auch völlig andere Erfahrungen gemacht? Ist das normal?
das kann schon mal länger dauern. Du musst dir vorstellen, wie der Ablauf ist. Dein Brief geht ans Gericht. Dieser geht evtl. an eine zentrale Posteingangsstelle, wird dort dann möglicherweise digitalisiert und dann zum Richter. Dann kommt es drauf an, was du geschrieben hast. Der Richter bittet den Betreuer um Stellungnahme. Parallel oder nach Eingang Antwort vom Betreuer Sachermittlungsauftrag an die Betreuungsbehörde und dem möglicherweise bestellten Verfahrenspfleger. Evtl. gibt es nach Eingang aller Berichte nochmals eine Anhörung. Das dauert mehrere Wochen. Vor allem wenn bei den Beteiligten noch Urlaub und Krankheit dazu kommt. Auch ist deine Mutter im Moment versorgt. Es gibt einen Betreuer, der sich um alles kümmert. Da haben andere Verfahren Vorrang. Nun kommt während dieser Abfrage ein Schreiben des Anwalts deiner Mutter rein. Der Richter wartet dann möglicherweise das Ergebnis deiner Anfrage ab. Wenn dann doch Fragen offen sind, geht das Ganze wieder von vorne los, wie Imre schon schrieb. Also einfach Abwarten.

Geändert von Pigeon (07.09.2025 um 09:33 Uhr)
Pigeon ist offline  
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Alt 08.09.2025, 08:13   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
das kann schon mal länger dauern. Du musst dir vorstellen, wie der Ablauf ist...

Yo, danke für die Info. Mal schauen.
Gerne mehr Infos, Meinungen und Erfahrungsberichte.
SimSalabim0923 ist offline  
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Alt 08.09.2025, 09:59   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.07.2023
Ort: BW
Beiträge: 148
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Zitat:
Zitat von SimSalabim0923 Beitrag anzeigen
Yo, danke für die Info. Mal schauen.
Gerne mehr Infos, Meinungen und Erfahrungsberichte.
In meinem bekannten Fall hat das Landgericht die Beschwerde trotz Vorsorgevollmacht innerhalb von 6 rekordverdächtigen Arbeitstagen mit einem unanfechtbaren Beschluss die Akteneinsicht verweigert. Die Begründung, warum Akteneinsicht benötigt wird, waren 24 Punkte. Ein Punkt war Klärung des ausstehenden Nachlasses (verstorbener Ehemann der Betreuten seit fast 8 Jahren). Genau dieser Punkt führte zur Verweigerung der Akteneinsicht. Die anderen 23 Punkte blieben einfach unberücksichtigt. Dann wurde versucht den BGH zu bemühen, der lt. Gesetz aber nicht tätig werden darf, wenn ein unanfechtbarer Beschluss des LG erlassen wurde (BtOG seit 01.01.2023, 90% der Beschlüsse des LG bis zum 31.12.2022 wurden vom BGH aufgehoben und danach sind keine mehr in der Datenbank des BGH zu finden). Deshalb wurde dann eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht, damit das Gesetz geändert werden soll. Es soll demnächst dem Bundestag vorgelegt werden.

Ich hoffe, dass dein Anwalt in Sachen Betreuung mindestens das Wissen von Hort D. hat, denn er hat ein enormes Wissen.

Berichte, wie die Sache weiter geht.
uwe2000 ist offline  
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Alt 08.09.2025, 11:38   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,631
Standard

Ich hab das mal ins korrekte Unterforum verschoben (Rechtsfragen bis 2015 war definitiv falsch). Zunächst mal was Grundsätzliches: wenn zu einem Fall bereits ein Thread läuft, empfiehlt es sich, weitere Fragen zu diesem im bisherigem Thread weiterzuführen und keinen neuen aufzumachen. Für potentielle Antwortgeber ist es eine Zumutung, immer erst die alten Threads dieses Falles zu suchen. Deshalb wollte ich eigentlich gar nicht antworten.

Also als Ausnahme: die „unabhängige“ Instanz ist ja schon das Gericht, siehe Art. 97 GG. Wenn man anderer Meinung als der Richter ist, gibts Rechtsmittel. Hier im konkreten Fall müssten die Schreiben doch schon lange beim Landgericht liegen, § 68 Abs. 1 FamFG. Hat der Anwalt denn da schon mal nachgefragt? Falls das bisher nicht vorliegt, dem Landgericht Kopien des Schriftsatzes zukommen lassen, damit es die Akte vom Amtsgericht anfordert.

Das letzte Mittel, wenn der Amtsrichter weiter mauert, wäre eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung,§ 339 StGB.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.09.2025, 11:59   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.07.2025
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von uwe2000 Beitrag anzeigen
In meinem bekannten Fall hat das Landgericht die Beschwerde trotz Vorsorgevollmacht innerhalb von 6 rekordverdächtigen Arbeitstagen mit einem unanfechtbaren Beschluss die Akteneinsicht verweigert...
Berichte, wie die Sache weiter geht.

Danke für die Info.
Ich hab das Meiste von Deinem Fall gelesen. Sehr gruselig. Hat mein Vertrauen in den Rechtsstaat weiter untergraben.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
SimSalabim0923 ist offline  
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