Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden im Pflegeheim im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hinweis steht auch in dem Link. Wie ist es mit einer Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung?
Ich weiß aber nicht, ob da ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
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Hinweis steht auch in dem Link. Wie ist es mit einer Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung?
Ich weiß aber nicht, ob da für dich als Betreuer etwas Rechtliches im Wege steht und ein Teil der Schulden zuerst bedient werden müssen. https://www.rain-brandt.de/ist-die-s...issen-muessen/ Speziell Punkt 6) |
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#12 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,456
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Angespartes Guthaben (egal ob auf Sparbuch oder einem Bestattungsvorvertrag) kann bis auf 0 gepfändet werden. Pfändungsfreibeträge gibts nur auf laufende Einkünfte. Von daher stellt sich die Frage, ob das mit dem Bestattungsvertrag nicht eh witzlos ist. Spätestens, wenn über den GV die Vermögensauskunft verlangt wird, muss das Guthaben benannt werden. Man kann da natürlich auf Zeit spielen und hoffen, dass die Bestattung eher anfällt als dass der GV vor der Türe steht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#13 | |||
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Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
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Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
Ich hatte der Rechtspflegerin die Problematik und die Idee mit der Bestattungsvorsorge in einem Schreiben geschildert aber keine Antwort bekommen. Vielleicht sollte ich nochmal einen Termin vereinbaren und die weitere Vorgehensweise besprechen. Wie gesagt, ich möchte keinen Fehler machen. Als Angehöriger und Betreuer sitzt man zwischen zwei Stühlen... |
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#14 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 486
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Soll er es abheben und für sich ausgeben oder (sofern vorhanden) in seinen Zimmertresor packen. Seine Entscheidung und dann auch nicht mehr dein Risiko. Geschützt werden kann das Geld nicht.
Einer von meinen Leuten hatte immer sein Geld in der Bauchtasche verpackt und ich habe ihn zum Berichtstermin und bei Anträgen nach der Summe gefragt - "Ungefähr 1000" - und das dann angegeben. Nach seinem Ableben habe ich dann die Bauchtasche sichergestellt und über 7000€ bei der Hinterlegungsstelle eingezahlt ...
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#15 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
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Danke, je länger ich mit den neuen Infos zur Pfändbarkeit darüber nachdenke, desto mehr scheint mir das der sinnvollste Weg zu sein.
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#16 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Zitat:
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#17 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
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Kann man mir denn was, wenn ich das restliche Guthaben auf sein Verwahrgeldkonto in der Einrichtung überweise und er dann bar darüber verfügt?
Ich habe als Betreuer mit Vermögensangelegenheiten ja dann Kenntnis darüber, dass er sein Geld auf den Kopf haut. Bin ich dann nicht verpflichtet das zu unterbinden? Zum Beispiel in dem ich die Einrichtung anweise nur kleine Barbeträge auszuzahlen... Zumal er bisher nur wenig Bargeld abgeholt hat. Das fällt doch auf, wenn er plötzlich größere Mengen haben will. |
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#18 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 255
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Ohne Einwilligungsvorbehalt hast du kein Recht dazu, Geld einzuteilen.
Da du ehrenamtlich einen Angehörigen betreust, rate ich dir unbedingt und wärmstens dich von deinem örtlichen Betreuungsverein mindestens zu deinen Rechten und Pflichten beraten zu lassen. Wenn es bei dir im LK keinen gibt, muss es die Betreuungsbehörde machen, du hast ein Recht darauf und solltest das auch nutzen. |
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#19 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
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Ich hatte schon Kontakt zum Betreuungsverein. War nett, aber hat mich in meinem Vorhaben bestätigt einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Was wie wir nun wissen nicht vor der Pfändung schützt...
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#20 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
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In diesem Beitrag von RA Vogt habe ich gelesen, dass eine Sterbegeldversicherung eine Alternative zu dem Bestattungvorsorgevertrag darstellt und unpfändbar wird, wenn bestimmte Regelungen vereinbart worden sind. Siehe dazu auch die Hinweise von RA Brandt.
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