Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden im Pflegeheim im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich betreue seit ein paar Monaten meinen Onkel, der inzwischen in einer Pflegeeinrichtung lebt. Die Wohnung ist aufgelöst, ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
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Hallo zusammen,
ich betreue seit ein paar Monaten meinen Onkel, der inzwischen in einer Pflegeeinrichtung lebt. Die Wohnung ist aufgelöst, die Renten sind umgeleitet, Versicherungen gekündigt. Das einzige, was ich nicht im Sinne meines Onkels regeln konnte, ist ein Privatkredit bei der Postbank. Ich hatte versucht einen Vergleich zu erzielen, die Postbank lässt sich aber auf gar nichts ein. Nun wurde der Vertrag gekündigt und die Restsumme, ca. 6.000 Euro ist fällig. Die Raten für den Kredit konnten aufgrund der Heimaufnahme nicht mehr gezahlt werden, das war der Postbank auch bekannt. Interessiert die verständlicherweise nicht. Es besteht noch etwas Guthaben auf dem Girokonto, welches nun auch aufgelöst werden soll. Der Plan war - weil es auch keine Sterbeversicherungen, etc. mehr gibt - mit dem Restguthaben einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Allerdings möchte ich keinen Fehler machen, daher zwei Fragen: Bin ich als Betreuer verpflichtet noch bestehendes Guthaben zur Tilgung der Schulden einzusetzen? Das Guthaben reicht zur Tilgung bei weitem auch nicht aus. Es wird früher oder später zum Mahn- / Vollstreckungsverfahren kommen. Wie viel Geld kann mein Onkel behalten bzw. bis zu welcher Höhe kann sein Guthaben gepfändet werden? Er ist ein sparsamer Mensch, verfügt aber auch nur noch über den Barbetrag, der ihm vom Sozialhilfeträger zur Verfügung gestellt wird. Es wäre traurig, wenn hiervon noch etwas gepfändet werden würde. Für Erfahrungen / Tipps bin ich sehr dankbar! |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
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Das bestehende Girokonto sofort in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln und alle eingehenden Zahlungen dorthin einzahlen lassen.
Sollte das Konto bei der Postbank eingerichtet sein, dann besser ein anderes Finanzinstitut suchen und dabei die Kontoführungsgebühren für ein Pfändungsschutzkonto vergleichen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
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Ich habe sofort als ich zum Betreuer bestellt wurde, alle Lastschriften sperren lassen. Eingänge gibt es auf dem Girokonto schon seit Monaten keine mehr, weil die Renten bereits auf das Konto der Pflegeeinrichtung umgeleitet wurden.
Ich möchte das Girokonto so bald wie möglich auflösen. Die Frage ist nur, ob ich das Guthaben zur Schuldenregulierung einsetzen muss oder ob ich es auf ein Treuhandkonto zur Bestattungsvorsorge überweisen darf... |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
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Das mach meiner Meinung nach keinen Sinn. Der Bestattungsvorsorgevertrag dient vor allem dazu, den dort liegenden Betrag bis zu 5T€ vor dem Zugriff der Sozialämter zu schützen. Die wird dein Onkel vermutlich nie erreichen. Da reicht auch das Pfändungsschutzkonto, zu dem auch andere Gläubiger bis zu einem Guthaben von 1560€ keinen Zugriff haben. Im Gegensatz zum Vorsorgevertrag kann man hier jedoch Beträge für den Eigenbedarf abzweigen. Und Bedarf an Finanzmittel zum Eigenbedarf besteht auch bei einer Vollversorgung im Pflegeheim.
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
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Was ist mit Taschengeld in Höhe von irgendwas um die 150€? Die sollten zumindest auf den Girokonto eingehen.
Der Monatsbetrag auf dem Taschengeldkonto bei den Pflegeheimen ist zwar unpfändbar, aber bei einer Pfändung kann man nichts über diesen Betrag hinaus ansparen. |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
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Die Idee war, das Konto - welches auch Geld kostet - aufzulösen. Es ist mehr als 1560€ an Guthaben vorhanden. Wenn alles darüber gepfändet werden kann, sollte das Geld weg bevor es sich die Postbank greift. Insofern macht das für mich Sinn mit dem Treuhandkonto, weil da eben keiner mehr dran kann. Die Frage ist ob ich das als Betreuer so machen kann oder ob ich einen Fehler mache...
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
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In erster Linie muss aus dem Guthaben das Leben des Betreuten gesichert werden. Die Bestattungsvorsorge gehört nicht dazu. Schuldenregulierung erst in zweiter Linie und nie mehr als der geschützte Betrag des Pfändungsschutzkontos hergibt.
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
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Der Barbetrag wird vom Sozialamt auf das Verwahrgeldkonto in der Einrichtung überwiesen. Angespart werden soll hier auch nichts, geht eh nicht bei rund 150€ / Monat. Er kann sich jeden Monat die 150€ (abzüglich Medikamente, Frisör, etc.) auszahlen lassen, damit da nichts gepfändet werden kann. |
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#9 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 212
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Zitat:
https://www.aeternitas.de/verein/all...fall-pfaendbar |
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.06.2025
Beiträge: 13
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Danke für den Link. Das ist erschreckend, nicht nur für meinen Onkel
![]() Dann frage ich nochmal anders: gibt es einen Weg, die rund 3000 Euro die noch da sind vor der Pfändung zu sichern ohne das ich als Betreuer Probleme bekomme? Theoretisch kann mein Onkel ja zur Bank fahren, das Geld abheben und es ausgeben. Bei der Rechnungslegung könnte ich dann als Betreuer nur eintragen "Barabhebung durch Betreuten"
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