Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Angaben benötigt das Gericht? Vermögensaufstellung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo und guten Morgen,
das Amtgsgericht hat mir mitgeteilt, bis heute hat die Betreuerin
weder einen Anfangsbericht noch den angeforderten ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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Hallo und guten Morgen,
das Amtgsgericht hat mir mitgeteilt, bis heute hat die Betreuerin weder einen Anfangsbericht noch den angeforderten Schlussbericht erstellt. das AG teilt mir mit:" Sollten Sie die Vermögensaufstellung zum Nachlass Ihrer Mutter haben, können SIe diese gerne übersenden, dann kann das Verfahren abgeschlossen werden." Wie genau soll eine Vermögensaufstellung aussehen? Gibt es einen Vordruck, dann würde ich das ausfüllen und dem AG selber übersenden. Ist es sinnvoll, wenn ich das nun einfach selber erledige oder soll ich es besser einfach liegen lassen, bis die Betreuerin irgendwann selber ihrer Aufgabe nachkommt ? Vor Wochen übrigens hab ich ein Formular unterschrieben, daß ich auf Rechnungslegung und Schlussbericht verzichte und das an das AG geschickt... Kann es sein, wenn ich es selber erledige, daß dann kaum Kosten auf mich zukommen Gerichtskosten und Gutachter ist klar, das zahlt die Staatskasse. danke für die Info VG Maria |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,721
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Geht darum, ob Kosten erhoben werden können, kannst denen auch einfach das Nachlassverzeichnis geben, wenn das Vermögen die Grenzen nicht überschreitet, zahlt die Landeskasse.
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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danke
ein Nachlassverzeichnis hab ich nicht also hab ich das beim AG das Formular runtergeladen und fülle diese Seiten aus , nebst Nachweisen. Die Betreuerin hab ich informiert, daß ich diese Sache selber machen würde. Ich war nie die Betreuerin meiner Mutter, habe aber 20 Jahre lang alles für sie gemacht. |
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