Dies ist ein Beitrag zum Thema Gericht hat sich gemeldet wegen Zahlungen an Betreuer und Gerichtskasse im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich dachte die eigengenutzte Wohnung ( ETW) meiner Mutter
gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für Kosten imRahmen
eines Betreuungsverfahrens.
stimmt ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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Hallo,
ich dachte die eigengenutzte Wohnung ( ETW) meiner Mutter gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für Kosten imRahmen eines Betreuungsverfahrens. stimmt das so? Ich dachte nur vom Bargeld ( 15.000,00) und evtl. Wertgegenständen wird die Summe ermittelt. Also weit unter 25.000 Bemessungsgrenze ABER ich lese gerade: ich lese aber seit 1.6.2025 ist die Bemessungsgrenze 10.000 abgesenkt worden in dem Schreiben des Gerichts steht , das Vermögen wäre über 25.000 , das stimmt nicht. Allein das verstehe ich nicht, die Bemessungsgrenze ist doch nun 10 000.00. Ich würde dem Gericht das klarstellen, daß es nur 15.000 Vermögen zu Stichtag waren. ist das so richtig? danke für die Info Geändert von Maria222 (09.10.2025 um 07:45 Uhr) |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Maria,
diese sog. Schlussrechnung geht ja an dich als Erbin deiner Mutter. Die Rechnung gehört zu DEINEN Nachlassverbindlichkeiten. Da deine Mutter verstorben ist, kann ja die Eigentumswohnung von ihr nicht mehr geschützt sein. Die Wohnung ist aber Teil deines Erbes. Allerdings, so wie du die nicht vorhandene Arbeit der Betreuerin beschrieben hast, würde ich zumindest einer Rechnung dieser Betreuerin widersprechen! Dass Gerichtskosten angefallen sind, ist ja unstreitig. Hast du die Schlussrechnung der Betreuerin erhalten bzw. bist du darauf hingewiesen worden, dass du diese anfordern kannst? Warte bitte auch noch, was die anderen schreiben werden! MurphysLaw P.S.: Ich habe beim Googeln noch ein pdf-Dokument gefunden, welches für Betreuungen in Bayern gilt. Allerdings konnte ich kein Datum finden. Vielleicht kann @HorstD schreiben, ob die dortigen Aussagen aktuell sind? |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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hallo, ja danke
soeben kam die Rechnung 586,00 will die Staatskasse 100 Gerichtskosten 486 für Gutachterkosten. JA, ich habe die untere Haushälfte geerbt, altes Haus hier , angemessen ( fällt Laut § nicht unter die Bemessungsgrundlage offenbar gab es eine Änderung ab 1.6.2025 ist das SChonvermögen nicht mehr 25.000 Euro sondern 10.000 stimmt das so? d.h. ab 10.000 euro Nachlass ( 15.000 geerbt) muss ich zahlen, oder? Heute schrieb eben mit anderer Post das Amtsgericht da das Vermögen über 25 000 ist fallen Kosten an.... War es eben nicht , 15.000 war das Vermögen zum Stichtag. Was ist der Stichtag:?? Betreuungsbeginn? im Mai oder Todestag im Juni ? Ich hatte das Vermögensverzeichnis für das Betreuungsgericht mit den Daten zum Todestag abgeschickt War das überhaupt richtig? Danke für Infos VG Maria |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Der Stichtag für die Gerichtskosten ist der Beginn der Betreuung (Wirksamkeit des Beschlusses nach § 287 FamFG), danach jeweils der 1.1. eines Jahres. Das heißt, der geringere Freibetrag gilt bei laufenden Betreuungen erst ab 2026, weil bei der letzten Fälligkeit (1.1.25) noch die alte Regelung galt.
Betroffen sind also nur neue Betreuungen, die nach dem 31.5.25 in Kraft traten. Bei den Auslagen (zB Honorare für Sachverständige oder Verfahrenspfleger) ist das anders; sie werden fällig, wenn die genannte Person aus der Staatskasse bezahlt wurde; sprich irgendwann im Jahr.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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