Dies ist ein Beitrag zum Thema § 45 1. Sozialgesetzbuch im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
in der Zeitung las ich, die Verjährung auf Ansprüche
( Pflegegeld, Verhinderungspflege lautet auf 4 Jahre.
--- ich habe erfahren, ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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in der Zeitung las ich, die Verjährung auf Ansprüche
( Pflegegeld, Verhinderungspflege lautet auf 4 Jahre. --- ich habe erfahren, man kann nachträglich Verhinderungspflege beantragen über 4 Jahre rückwirkend Nur habe ich für die vielen Einsätze aus der Nachbarschaft,keine Quittungen. Rund 10 Jahre lang halfen immer wieder Nachbarn bei Notfällen in der Pflege( Aufheben bei Stürzen beruhigen usw mit. Pflegegrad 2 bestand ab 2020, später gab es PG 3 und PG 4 bei der Mutter. Ich überlege mir, ob ich bei der Pflegekasse einfach einen Pauschalbetrag anfrage, mal sehen ob die eine Erstattung aus KULANZ Gründen machen werden? was meint ihr? |
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#2 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Die Kassen übersenden üblicherweise dann eine Art Liste, wo eingetragen wird, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit die VhP von wem ausgeübt wurde. Manchmal wird auch nach dem Grund der Verhinderung gefragt.
Was du vorlegen musst, sind Quittungen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass diese für die Ersatzpflege waren und die Daten der Ersatzpfleger werden auch verlangt! Ach ja, sofern diese Personen Gelder vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten, sollten diese die Einnahmen hoffentlich gemeldet haben, denn es findet ein Austausch mit den Pflegeversicherungen statt! Zwar wird die Ersatzpflege nicht immer angerechnet, gemeldet werden, muss sie dem Amt aber unmittelbar nach dem Erhalt des Geldes! |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,721
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Allerdings hat man nichts zu befürchten, falls man z.B. dem Jobcenter Einnahmen verschwiegen hat, die sich nicht auf den Leistungsanspruch auswirken...
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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hallo meine Frage war eigentlich,
da es keine Quittungen gibt, da die Helfer aus Nachbarschaft unentgeltlich halfen. Ich wollte einfach eine Pauschale bei der privaten Krankenvers./Pflegevers. meiner verstorbenen Mutter anfragen rückwirkend auf 4 Jahre Pauschal einen Betrag anfragen, vermute aber auch das lehnen die ab, da es keine Aufzeichnungen bzw.Quittungen, Pauschalen aus Kulanz gibt es eher selten eine FRAGE: kann mir bitte jemand ein Nachlassforum nennen, da habe ich wichtige Fragen . danke |
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#5 | |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Zitat:
Kulante Pauschalen gibt es zumindest in meiner GKV-Welt nicht. Die VHP soll die Pflege des Pflegebedürftigen bei Verhinderung sichern, keine nachträgliche "Belohnung" für die Pflegeperson. Vermutlich kommen meine Worte jetzt hart rüber und ich würde dir, rückwirkend für deine schwierige Pflege über all die Jahre noch viel mehr Geld gönnen, aber die fehlenden Grundlagen (Quittungen/Aufzeichnungen/unentgeltlich) konterkarieren den Sinn der Verhinderungspflege. Leider kenne ich kein Nachlassforum, aber eine meiner ersten Anlaufstellen bei Rechtsfragen ist das 123Forum. P.S.: Es muss doch min. seit 2020, 1x pro Jahr ein Pflegeeinsatzgespräch gegeben haben, damit auch die bisherige Pflege überprüft und von der Kasse weiter bezahlt wird. Das ist vorgeschrieben! Wurde dir denn da nie deine Möglichkeiten/Ansprüche genannt/erklärt? |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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hallo, Murphy natürlich , aber später ab 2022 kam 2x am Tag
der Pflegedienst zur Behandlungspflege zur Inkontinenzversorgung Stimmt und2x im Jahr kam immer der Beratungseinsatz durch den Pflegedienst. Manchmal sind private Kassen Kulant ich habe dort einfach hingeschrieben. Ich habe auch kontrolliert, die haben für April 2025 zuwenig pflegegeld überwiesen, das sollen sie nachüberweisen, ist ja nicht verjährt. Bei bestimmten Dingen, meine Mutter hatte 5 Jahre Fresubin Aufbaudrinks ! normal zahlen die nur Sondennahrung aus Kulanz hatten die bis zum Lebensende Fresubin Fläschen bezahlt.. am Land ist das oft noch so, die Nachbarn helfen eben auf die Beine und das gratis... in den Städten wird es weniger häufig möglich sein, stimmts? Gut, dann suche ich selber nach weiteren Erbschaftsforen :-) |
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