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§ 45 1. Sozialgesetzbuch

Dies ist ein Beitrag zum Thema § 45 1. Sozialgesetzbuch im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
in der Zeitung las ich, die Verjährung auf Ansprüche ( Pflegegeld, Verhinderungspflege lautet auf 4 Jahre. --- ich habe erfahren, ...


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Alt 09.10.2025, 18:43   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
Standard § 45 1. Sozialgesetzbuch

in der Zeitung las ich, die Verjährung auf Ansprüche
( Pflegegeld, Verhinderungspflege lautet auf 4 Jahre.


--- ich habe erfahren, man kann nachträglich Verhinderungspflege
beantragen über 4 Jahre rückwirkend
Nur habe ich für die vielen Einsätze aus der Nachbarschaft,keine
Quittungen. Rund 10 Jahre lang halfen immer wieder
Nachbarn bei Notfällen in der Pflege( Aufheben bei Stürzen
beruhigen usw mit.

Pflegegrad 2 bestand ab 2020, später gab es PG 3 und PG 4
bei der Mutter.

Ich überlege mir, ob ich bei der Pflegekasse einfach
einen Pauschalbetrag anfrage, mal sehen ob die
eine Erstattung aus KULANZ Gründen machen werden?

was meint ihr?
Maria222 ist offline  
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Alt 10.10.2025, 05:44   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard

Die Kassen übersenden üblicherweise dann eine Art Liste, wo eingetragen wird, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit die VhP von wem ausgeübt wurde. Manchmal wird auch nach dem Grund der Verhinderung gefragt.

Was du vorlegen musst, sind Quittungen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass diese für die Ersatzpflege waren und die Daten der Ersatzpfleger werden auch verlangt!

Ach ja, sofern diese Personen Gelder vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten, sollten diese die Einnahmen hoffentlich gemeldet haben, denn es findet ein Austausch mit den Pflegeversicherungen statt!

Zwar wird die Ersatzpflege nicht immer angerechnet, gemeldet werden, muss sie dem Amt aber unmittelbar nach dem Erhalt des Geldes!
MurphysLaw ist offline  
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Alt 10.10.2025, 08:41   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,721
Standard

Allerdings hat man nichts zu befürchten, falls man z.B. dem Jobcenter Einnahmen verschwiegen hat, die sich nicht auf den Leistungsanspruch auswirken...
Mächschen ist offline  
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Alt 10.10.2025, 17:33   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
Standard

hallo meine Frage war eigentlich,

da es keine Quittungen gibt, da die Helfer aus Nachbarschaft
unentgeltlich halfen.
Ich wollte einfach eine Pauschale bei der privaten Krankenvers./Pflegevers. meiner verstorbenen Mutter anfragen

rückwirkend auf 4 Jahre Pauschal einen Betrag anfragen,

vermute aber auch das lehnen die ab, da es keine Aufzeichnungen
bzw.Quittungen, Pauschalen aus Kulanz gibt es eher selten


eine FRAGE:
kann mir bitte jemand ein Nachlassforum nennen,

da habe ich wichtige Fragen .
danke
Maria222 ist offline  
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Alt 10.10.2025, 17:58   #5
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard

Zitat:
Zitat von Maria222 Beitrag anzeigen
hallo meine Frage war eigentlich,

da es keine Quittungen gibt, da die Helfer aus Nachbarschaft
unentgeltlich halfen.
Ich wollte einfach eine Pauschale bei der privaten Krankenvers./Pflegevers. meiner verstorbenen Mutter anfragen

rückwirkend auf 4 Jahre Pauschal einen Betrag anfragen,

vermute aber auch das lehnen die ab, da es keine Aufzeichnungen
bzw.Quittungen, Pauschalen aus Kulanz gibt es eher selten
Entschuldige bitte, aber welche Kosten sind dir während/durch die unentgeltliche Hilfe entstanden, die jetzt erstattet werden sollen?

Kulante Pauschalen gibt es zumindest in meiner GKV-Welt nicht.
Die VHP soll die Pflege des Pflegebedürftigen bei Verhinderung sichern, keine nachträgliche "Belohnung" für die Pflegeperson.

Vermutlich kommen meine Worte jetzt hart rüber und ich würde dir, rückwirkend für deine schwierige Pflege über all die Jahre noch viel mehr Geld gönnen, aber die fehlenden Grundlagen (Quittungen/Aufzeichnungen/unentgeltlich) konterkarieren den Sinn der Verhinderungspflege.

Leider kenne ich kein Nachlassforum, aber eine meiner ersten Anlaufstellen bei Rechtsfragen ist das 123Forum.

P.S.: Es muss doch min. seit 2020, 1x pro Jahr ein Pflegeeinsatzgespräch gegeben haben, damit auch die bisherige Pflege überprüft und von der Kasse weiter bezahlt wird. Das ist vorgeschrieben!
Wurde dir denn da nie deine Möglichkeiten/Ansprüche genannt/erklärt?
MurphysLaw ist offline  
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Alt 11.10.2025, 15:13   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
Standard

hallo, Murphy natürlich , aber später ab 2022 kam 2x am Tag
der Pflegedienst zur Behandlungspflege
zur Inkontinenzversorgung

Stimmt und2x im Jahr kam immer der Beratungseinsatz
durch den Pflegedienst.

Manchmal sind private Kassen Kulant
ich habe dort einfach hingeschrieben.

Ich habe auch kontrolliert, die haben für April 2025 zuwenig
pflegegeld überwiesen, das sollen sie nachüberweisen,
ist ja nicht verjährt.

Bei bestimmten Dingen, meine Mutter hatte 5 Jahre Fresubin
Aufbaudrinks ! normal zahlen die nur Sondennahrung
aus Kulanz hatten die bis zum Lebensende Fresubin
Fläschen bezahlt..



am Land ist das oft noch so, die Nachbarn helfen eben auf
die Beine und das gratis...

in den Städten wird es weniger häufig möglich sein, stimmts?

Gut, dann suche ich selber nach weiteren Erbschaftsforen

:-)
Maria222 ist offline  
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