Dies ist ein Beitrag zum Thema Unsicherheit bei Anschaffung von Gegenständen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo auch, liebes Forum.
Zu mir. Ich erhalte eine rechtliche Betreuung für Wohnungsangelegenheiten und Behörden. Ich beziehe eine EU - ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 26.06.2025
Ort: Berlin
Beiträge: 2
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Hallo auch, liebes Forum.
Zu mir. Ich erhalte eine rechtliche Betreuung für Wohnungsangelegenheiten und Behörden. Ich beziehe eine EU - Rente. Finanziert wird das Ganze wegen Mittellosigkeit von der Staatskasse. Abgesehen von Wohngeld erhalte ich keine weiteren Sozialleistungen. Jetzt möchte ich mir von meinem Schonvermögen einige, dringend notwendige Gegenstände anschaffen. Zuerst ...aus bestimmten Gründen frage ich meinen Betreuer nicht danach. Ansgeschafft werden müssten: 2 Matratzen zu je um die 300-500€; zuverlässiger Mikrowellenoffen mit Umluft zu 300€(kein Ofen in Wohnung); Guter Kopfhörer mit ANC für 300€ (langanhaltende Baustelle direkt vor dem Fenster der 1 Zimmerwohnung + fast ständiger Trittschall der Nachbarschaft und Lärm von links und rechts); neuer Bürostuhl ebenfalls um die 300€, verschriebene Gleitsichtbrille 500-1000€ Sehe ich das richtig, das bei Gegenständen die über den ich sage jetzt einmal Grundbedarf hinausgehen das Betreuungsgericht in Kenntnis gesetzt weden muss bzw entsprechende Gründe für die Anschaffung mitgeteilt werden müssen ? Ich frage das mit Blick auf die Tatsache das die Betreuung vom Staat getragen wird und das dann wohl mit dem SGB XII zusammenhängt. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 281
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Moin!
Das Schonvermögen steht dir zur freien Verfügung. Du musst hier weder jemanden fragen, geschweige denn das Gericht informieren.
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Viele Grüße Fridel
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2024
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
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Dein Betreuer hat auch, soweit deine Angaben hier vollständig sind, keine Vermögenssorge, so dass du völlig frei über dein Geld verfügen kannst, ohne das jemand die Bewegungen einzeln "kontrolliert".
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 15
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Grundsätzlich gilt - auch wenn du einen rechtlichen Betreuer hast, kannst du sehr wohl noch voll geschäftsfähig sein. In deinem geschilderten Fall scheint dies auch so zu sein. Dann kannst du kaufen, was du willst, solange du es dir leisten kannst.
In deinem Fall würde ich aber doch noch mal mit deinem Betreuer reden - und zwar über die Brille. Eventuell gibt es hier noch mal einen gesonderten Zuschuss, schließlich ist sie ärztlich verordnet. Und da der Betreuer auch für den Behördenverkehr zuständig ist, könnte er hier eventuell weiterhelfen. Im besten Fall kriegst du noch einen Teil davon erstattet. |
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#5 | |
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Neuer Gast
Registriert seit: 26.06.2025
Ort: Berlin
Beiträge: 2
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Zitat:
Was spielt dann der Umstand das ich nach SGB XII als mittellos eingestuft werde für eine Rolle ? Wenn ich danach gehe muss ich doch irgendwen darüber informieren ob meine Anschaffungen verhältnismäßig sind ? |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 15
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Der Sinn des Schonvermögens ist gerade, dass die Betroffenen frei und ohne zu betteln über das Geld verfügen können und Anschaffungen für den täglichen Bedarf tätigen können. Nur weil du mittellos ist, verwirkst du nicht deine Menschenwürde.
In den Sätzen für Sozialhilfe und Bürgergeld sind nicht nur die typischen Kosten enthalten, die regelmäßig jeden Monat anfallen. Dort sind auch die Kosten für z.B. Möbel und Elektrogeräte als kleine monatliche Pauschale enthalten. Da du nicht jeden Monat solche Anschaffungen machst, kannst du das Geld zurücklegen und dir ein bisschen Vermögen schaffen - eben diese maximal 10.000 € Schonvermögen. Und wenn du dann doch mal eine Mikrowelle brauchst, dann kannst du diese direkt kaufen, wenn du genug Geld auf dem Konto hast. Genehmigen musst du dir solche Ausgaben nur lassen, wenn bei dir ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt. Aber in diesem Fall genehmigt das auch nicht das Gericht, sondern der Betreuer. Einwilligungsvorbehalte werden aber nur in Ausnahmefällen eingerichtet, z.B. wenn Betreute durch eine Krankheit unkontrolliert Geld ausgeben. Nach deiner Beschreibung hat dein Betreuer nicht mal die Vermögenssorge, von daher gehe ich davon aus, dass es auch keinen Einwilligungsvorbehalt gibt. |
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.03.2024
Beiträge: 7
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Bin froh zu lesen, dass die Frage so toll beantwortet wurde. Man kommt in so eine Unsicherheit und will sich für alles das ok einholen.. muss man aber nicht! Du machst das super
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