Dies ist ein Beitrag zum Thema Was nun - was ist richtig im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, das Amtsgericht hat sich gemeldet
(Geht um Gerichtskosten und Gutachtergebühren )..
Ich hatte eine Einrede der Erinnerung gemacht.
Die ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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Hallo, das Amtsgericht hat sich gemeldet
(Geht um Gerichtskosten und Gutachtergebühren ).. Ich hatte eine Einrede der Erinnerung gemacht. Die schreiben mir da es ein Zweifamilienhaus ist, wäre Ein Teil davon kein Schonvermögen Gem. § 90 ABs 2 Nr. 8 SGB Deshalb müsste ich die Gerichtskosten die nur 100 sind bezahlen das ist ok, aber die GUtachterkosten von 486 Euro möchte ich nicht bezahlen. ich verstehe einfach nicht, es ist nicht das Zweifamilienhaus meiner Mutter gewesen, sondern eben jeder hatte eben den Miteigentumsanteil. jeweils 50% Vielleicht weiss Horst D. Was genau ich dem Amtsgeriht mitteilen soll, den Notariellen Kaufvertrag von vor Jahrzehnten hat das Gericht ja. DANKE |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Dazu fällt mir nichts ein. Das 2. Haus ist jedenfalls keinesfalls Schonvermögen, egal ob man da Allein- oder Miteigentümer ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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Nicht 2. Haus.--
es ist ein Zweifamilienhaus, Erdgeschoss und Obergeschoss. Seit immer , seit dem Kauf 1980 gehörte die untere Hälfte meiner Mutter und die obere Hälfte mir ( 2 Eigentumswohnungen mit getrennten Stromzählern) ein70er Jahre Haus, teils renovierungsbedürftig Ich habe auch noch die Angabe gemacht, daß ich diesen Freibetrag habe von 15.340 als langjährig pflegende Angehörige |
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#4 |
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"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
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Aber der Wert der Wohnung deiner Mutter übersteigt deinen Freibetrag erheblich und die war nun mal Erbe und ist damit nicht geschützt.
Das Alter des Hauses und auch eine Renovierungsbedürftigkeit dürften keinesfalls den Wert auf unter 16k mindern. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
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Also ist es das beste die Gebühr zu überweisen und
nicht mehr nachhaken. Ich hoffe es kommen keine weiteren Gebühren die Rechnung beträgt die rechtliche Betreuung für 1 Monat und die Gebühren für die Gutachter oder kann da hinterher noch eine Rechnung kommen ? |
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