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Was nun - was ist richtig

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Hallo, das Amtsgericht hat sich gemeldet (Geht um Gerichtskosten und Gutachtergebühren ).. Ich hatte eine Einrede der Erinnerung gemacht. Die ...


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Alt 15.10.2025, 09:07   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
Standard Was nun - was ist richtig

Hallo, das Amtsgericht hat sich gemeldet
(Geht um Gerichtskosten und Gutachtergebühren )..
Ich hatte eine Einrede der Erinnerung gemacht.

Die schreiben mir da es ein Zweifamilienhaus ist, wäre
Ein Teil davon kein Schonvermögen Gem. § 90
ABs 2 Nr. 8 SGB

Deshalb müsste ich die Gerichtskosten die nur 100 sind
bezahlen das ist ok, aber die GUtachterkosten von 486 Euro
möchte ich nicht bezahlen.
ich verstehe einfach nicht,
es ist nicht das Zweifamilienhaus meiner Mutter gewesen,
sondern eben jeder hatte eben den Miteigentumsanteil.
jeweils 50%


Vielleicht weiss Horst D. Was genau ich dem Amtsgeriht
mitteilen soll, den Notariellen Kaufvertrag von vor Jahrzehnten
hat das Gericht ja.

DANKE
Maria222 ist offline  
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Alt 15.10.2025, 13:39   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
Standard

Dazu fällt mir nichts ein. Das 2. Haus ist jedenfalls keinesfalls Schonvermögen, egal ob man da Allein- oder Miteigentümer ist.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 15.10.2025, 15:42   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
Standard

Nicht 2. Haus.--

es ist ein Zweifamilienhaus, Erdgeschoss und Obergeschoss.
Seit immer , seit dem Kauf 1980

gehörte die untere Hälfte meiner Mutter
und die obere Hälfte mir


( 2 Eigentumswohnungen mit getrennten Stromzählern)


ein70er Jahre Haus, teils renovierungsbedürftig

Ich habe auch noch die Angabe gemacht, daß ich diesen
Freibetrag habe von 15.340 als langjährig pflegende Angehörige
Maria222 ist offline  
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Alt 15.10.2025, 15:46   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,068
Standard

Aber der Wert der Wohnung deiner Mutter übersteigt deinen Freibetrag erheblich und die war nun mal Erbe und ist damit nicht geschützt.

Das Alter des Hauses und auch eine Renovierungsbedürftigkeit dürften keinesfalls den Wert auf unter 16k mindern.
MurphysLaw ist offline  
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Alt 15.10.2025, 15:58   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.07.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 115
Standard

Also ist es das beste die Gebühr zu überweisen und
nicht mehr nachhaken.

Ich hoffe es kommen keine weiteren Gebühren
die Rechnung beträgt die rechtliche Betreuung für 1 Monat
und die Gebühren für die Gutachter

oder kann da hinterher noch eine Rechnung kommen ?
Maria222 ist offline  
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