Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vorlage der Vollmacht verlangen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorlage der Vollmacht verlangen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Also ich würde als Erbe die Vollmacht widerrufen und die Herausgabe verlangen, man weiß ja nicht, ob die über den ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 25.12.2025, 13:38   #21
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,439
Standard

Also ich würde als Erbe die Vollmacht widerrufen und die Herausgabe verlangen, man weiß ja nicht, ob die über den Tod hinaus gültig ist...
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2026, 01:32   #22
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 52
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Es gibt allerdings in diesem Fall einen kleinen, aber entscheidenden Unterschied: Verwandte haben nicht eh ein Entscheidungsrecht beim einwilligungsunfähigen Patienten, sondern nur der Ehegatte im Rahmen des § 1358 BGB im Jahre 2023 eingeführten Notvertretungsrechtes. Gilt nicht für andere Angehörige. Und kommt ohnehin nur zum Tragen, wenn es weder einen Bevollmächtigten (mit passendem Vollmachtsinhalt) noch einen Betreuer (mit passendem Aufgabenbereich) gibt. Außerhalb dessen haben Angehörige dem med. Personal kein Weisungsrecht. Sie können lediglich - wenn sie der Ansicht sind, der Bevollmächtigte/Betreuer kommt seinen Pflichten nicht nach - beim Betreuungsgericht vorstellig werden, mit dem Ziel einer einstweiligen Anordnung.

Auf der strafrechtlichen Seite (Körperverletzungsdelikt) ist es allerdings möglich, bei der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Strafanzeige zu erstatten, zunächst gegen den Arzt/Heimleiter, in 2 Linie gegen den Betreuer/Bevollmächtigten (wegen Beihilfe bzw unterlassener Hilfeleistung).

Vielen Dank für die ausführliche Auskunft! Der Ehegatte ist leider schon vor dem Vollmachtgeber verstorben und dieser inzwischen auch, es existiert nur noch ein leibliches Kind, leider war die Vollmacht auf eine andere Person ausgestellt. Könnte diese Kind auch nach dem Tod des Vollmachtgebers nur gegen das Heim/den Arzt eine Strafanzeige erstatten? Ich meine, hätte diese noch die Aussicht auf Erfolg, falls freiheitseinschränkende Maßnahmen angeordnet wurden ohne den Bevollmächtigten zu belasten? Was genau der Bevollmächtigte unternommen oder unterlassen hat, weiß das Kind ja nicht, es bestünde nur ein theoretischer Verdacht.


Bis offengelegt wird, wer die Erben sind, ist die Sache doch lange hinfällig? Widerrufen könnte nur der Vollmachtgeber, der ja inzwischen nicht mehr lebt?
Bevollmächtigter ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2026, 08:12   #23
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,439
Standard

Das Kind sollte sich die Akten selbst holen und durchsehen, glaube nicht, dass die Staatsanwaltschaft auf bloßen Verdacht tätig würde.

Viele Vollmachten gelten transmoral, heißt bis zum Widerruf kann der Bevollmächtigte die Erben vertreten.
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2026, 13:00   #24
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 52
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Das Kind sollte sich die Akten selbst holen und durchsehen, glaube nicht, dass die Staatsanwaltschaft auf bloßen Verdacht tätig würde.

Viele Vollmachten gelten transmoral, heißt bis zum Widerruf kann der Bevollmächtigte die Erben vertreten.

Welche Akten von wem? Wer hat eigentlich Anspruch auf Akteneinsicht? Der Bevollmächtigte, das Kind, ein Erbe doch sicher erst, wenn er einen Erbschein besitzt und das dauert...
Bevollmächtigter ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.01.2026, 18:47   #25
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.01.2011
Beiträge: 52
Standard

Die Vollmacht soll die Standard-Vorsorgevollmacht sein, die vom Bundesministerium der Justiz zum Download zur Verfügung gestellt wird. Es soll alles angekreuzt worden sein, also auch 8. Betreuung ("Sollte eine ... rechtliche Betreuung erforderlich sein, bitte ich die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen) und 9. Geltung über den Tod hinaus.
Sehe ich das jetzt richtig, das ein Kind erst dann etwas unternehmen kann, wenn es den Erbschein in den Händen hält, was bekanntlich dauert. So lange wäre vermutlich nur eine Anzeige wegen Verdacht auf freiheitseinschränkende Maßnahmen im Heim ohne ärztliche Verordnung/richterliche Anordnung bei der Heimaufsicht und/oder Polizei sowie beim medizinischen Dienst möglich. Welche Variante wäre sinnvoller oder zur Sicherheit gleich alle? Das Betreuungsgericht meinte auf Nachfrage, es wäre dafür nicht zuständig, das liest man aber überall anders?
Bevollmächtigter ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40