Dies ist ein Beitrag zum Thema Auto wurde beschädigt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Mein Vater besitzt ein Auto, welches die ganze Zeit jetzt geparkt war.
Leider wurde das Fahrzeug von einem anderen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.08.2025
Beiträge: 21
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Hallo,
Mein Vater besitzt ein Auto, welches die ganze Zeit jetzt geparkt war. Leider wurde das Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer schwer beschädigt. Es wurde ein Zettel mit Polnischer Telefonnummer hinterlassen. Da mein Vater nicht kann, habe ich die Polizei informiert. Die Polizisten haben alles aufgenommen und ich habe eine Vorgangsnummer. Sie haben auch mit demjenigen telefoniert und die Lage ist wohl etwas undurchsichtig. Fahrzeug hat wohl ein Polnisches Kennzeichen und ist ein Firmenfahrzeug. Sie durften mir, aber wegen Datenschutz, weder das Kennzeichen noch den Fahrer nennen. Derzeit habe ich die Gesundheitssorge. Das Betreuungsgericht hat mir das Gutachten zugesendet. Es sollen im Hauptverfahren wohl folgende Aufgabenbereiche festgelegt werden: Finanzielle und Vermögenssorge Vertretung vor Ämtern und Leistungsträgern Gesundheitsangelegenheiten Wohnungsangelegenheiten Postkontrolle Freiheitsentziehende Unterbringung nach 1831 1-3 BGB. Die Polizisten wussten auch nicht so recht wie es weiter geht, wegen dem Schaden. Der Fahrer hat Fahrerflucht begangen. Man kann wohl nur als geschädigter Akteneinsicht bekommen. Brauche ich für diese Angelegenheit einen weiteren Aufgabenbereich? Folgende Probleme ergeben sich daraus: 1.Niemand kann zurzeit einen Gutachter beauftragen um die Schäden zu dokumentieren und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 2. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt. 3. Ohne Kennzeichen kann man den Unfall beim DBGK nicht melden. Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Wären die oben genannten Aufgabenbereiche ausreichend oder soll ich dem Gericht direkt mitteilen, dass ich noch einen zusätzlichen für diese Sachlage benötige. Danke für eure Hilfe. Mfg |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
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Nach Anordnung der weiteren Aufgabenbereiche kannst du problemlos einen RA beauftragen. Du kannst darum bitten, den Aufgabenbereich "Vertretung vor Ämtern und Leistungsträgern" in "Rechts- Antrags- und Behördenangelegenheiten" umzubenennen, weil er universeller einsetzbar ist und in Kombination mit Vermögenssorge eigentlich alles erforderliche abdeckt.
Nachtrag: Die Bitte um Umbennenung sollte man vor der Anordnung machen, so kann das in einem Rutsch gemacht werden. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,721
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Gutachten solltest Du selbst beauftragen und das nicht den Gegner machen lassen...
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
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Das macht in aller Regel der RA dann, weil er unabhängige Gutachter kennt.
Quelle: mir ist im Juli einer rein
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.08.2025
Beiträge: 21
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Vielen lieben Dank.
Dann werde ich morgen das Betreuungsgericht anrufen und den Fall schildern und versuchen den Aufgabenbereich umzubenennen. Mfg |
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#6 |
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Gibt einen aus
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 222
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wenn das ein Fall für das DBGK ist, sollte die Abwicklung
ähnlich wie bei inländischen Unfallautos sein: Deutsches Büro Grüne Karte. |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.08.2025
Beiträge: 21
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Hallo,
Also die Dokumentation des Schadens durch einen Gutachter konnte ich schon organisieren. Der Gutachter fragt dann auch in einer Woche schon mal bei der Polizei nach. Der Gutachter wurde mir von Bekannten empfohlen. Die Fotos von dem Schaden werden gesichert und sofort wenn ich unterschreiben kann und die Sache mit der Polizei geklärt ist, wird das Gutachten erstellt. Das Amtsgericht konnte ich gestern nicht erreichen. Die Betreuungsbehörde habe ich erreicht und da wurde mir gesagt, dass ich es Vollumfänglich bekomme. Und der Aufgabenbereich mit drinnen ist. Mfg |
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#8 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
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Da hat agw vollkommen recht. Wenn du das Gericht nicht erreichst, schick ein Schreiben hin.
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#10 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.08.2025
Beiträge: 21
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Danke. Ihr seit Klasse. Dann schicke ich ein Schreiben hin. Mfg
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