Dies ist ein Beitrag zum Thema Gilt Pflegegeld als Einkommen ? - Abrechnung über die Verwaltung des Vermögens im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend miteinander,
ich schreibe hier für eine gute Bekannte, die kein Internet hat. Sie ist als gesetzliche Betreuerin ihres ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 20.10.2025
Beiträge: 1
|
Guten Abend miteinander,
ich schreibe hier für eine gute Bekannte, die kein Internet hat. Sie ist als gesetzliche Betreuerin ihres 19jährigen schwerbehinderten Sohnes eingesetzt. Jetzt muss sie zum erstenmal die Abrechnung über die Verwaltung des Vermögens abgeben. Wir sind uns nicht sicher, ob sie das Pflegegeld (PG 4) für den Jungen als SEIN Einkommen angeben muss. Er hat ein eigenes Konto, seitdem er 18 ist aber da sie schon all die Jahre Pflegegeld für ihn bekommen hat, ist es natürlich immer auf das Konto der Eltern gegangen Frage also, ist es lt. Abrechnung SEIN Einkommen und muss eingetragen werden? Auch wenn es nicht auf sein Konto geht und demzufolge nicht auf seinen Auszügen auftaucht. Und Frage 2 wäre, ob das Pflegegeld jetzt, da er ein eigenes Konto hat, auf sein Konto gehen muss? Es wäre lieb, wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte. Danke Caro |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 288
|
Hallo Caro,
diese Frage ist bspw. in diesem Thread schon sehr gut beantwortet worden: https://www.forum-betreuung.de/situa...tml#post119090 Das Pflegegeld steht grds. dem Pflegebedürftigen zu. Es ist durchaus üblich, dass man dieses an die Pflegeperson weiterleitet, um sich finanziell erkenntlich zu zeigen. Das Pflegegeld wäre daher in das Vermögensverzeichnis aufzunehmen. Im Idealfall schreibt man aber bevor man die Vermögensübersicht erstellt ein Schreiben an das Gericht in dem man die Sachlage schildert. Es ist bestimmt auch möglich, einen Termin mit dem Rechtspfleger zu vereinbaren, um dies zu besprechen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|