Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe für Angehörige im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo als Angehörige und Opfer,
mein Vater steht unter Betreuung eines Berufsbetreuer.
Er ist klar diagnostiziert psyschisch krank diese Krankheiten ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 04.11.2025
Beiträge: 2
|
Hallo als Angehörige und Opfer,
mein Vater steht unter Betreuung eines Berufsbetreuer. Er ist klar diagnostiziert psyschisch krank diese Krankheiten und u.a. auch eine besondere Form der Demenz welche sich eher in agressivem und enthemmten Verhalten usw. Es gibt vom Gericht dazu Gutachten auch bzgl. Schuldfähigkeit - ja. Auch war er bei mehreren öffentlichen Stellen und auch vor Gericht so auffällig, dass die Betreuung von deren Seite ebenfalls angeregt und auch letztendlich beschlossen wurde. Leider ist der Umgang mit dem Betreuer als Familie schwierig. Zu Anfang versuchte er zu "vermitteln" damit die Familie doch bitte wieder Kontakt mit seinem Betreuten aufnimmt. Dazu muss man sagen, dass mein Vater sowohl meine Mutter (damals noch Ehefrau, als auch die restliche Familie) so tyrannisiert hat, dass die trotz gültigen Gewaltschutz und divererer Verstöße plus weiteren Straftaten erst zu 1 Jahr Gefängnis im Anschluss zu weiteren 14 Monaten Gefängnis geführt hat. Seit Trennung und auch nach erfolgter Scheidung versuchen wir ständig sowohl mit dem Betreuer, als auch mit Anfrage beim Gericht als auch bei der Betreuungsbehörde LRA finanziell existenzielle Dinge wie Verkauf des Fahrzeugs (mittlerweile auf Grund von Verhaltensauffälligkeiten und nicht Antritt zur MPU keinen FS mehr) und trotzdem Nutzung des Fahrzeugs was zu weiteren Straftaten geführt hat - auch uns als Familie gegenüber! als auch der Verkauf des gemeinschaftlichen Hauses (50:50) zu klären. Leider schiebt einer dem anderen die Verantwortung zu. Auflösung bzw. Hausverkauf: Einem freihändigen Verkauf wurde seit 2022 durch den Betreuer nicht zugestimmt. Auch der Hinweis, dass eine Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft hohe (im 6stelligen Bereich!) Wertverluste führt - welche ja auch den Betreuten betreffen -. Die Immobilie wurde während der Trennung mit halber "Miete" im Ansatz beim Unterhalt alleinig durch meinen Vater genutzt. Seit Scheidung und bis aktuell - also auch während seiner 2 jährigen Haft- wurde keinerlei finanzieller Ausgleich gegenüber meiner Mutter getätigt. Zusätzlich ist dokumentiert, dass während der Betreuung das Haus und der komplette Haushalt verwahrloste und Ungezieferbefall usw. aufgetreten ist. Der Betreuer hat sich weder während der aktiven Nutzung noch seit Haft um diese Zustände gekümmert. Auch trotz mehrfacher Aufforderung. Gleichzeitig ist der gesamte Haushalt einschl. Sach- und Wertgegenstände wie zum Zeitpunkt der Inhaftierung. Wir als Familie haben ledigl. die verderblichen Dinge und aufgetauten Lebensmittel Monate später entfernt. Auch die laufende Kontrolle der Wasserleitungen und dazu noch das Heizöl wurden meiner Mutter "überlassen". Nun steht der Gutachtertermin für die Wertermittlung an. Die Immobilie ist komplett vermüllt, verwahrlost und es liegt überall Kleidung usw herum. Dies führt zu einer extremen Wertminderung. Der Betreuer ist der Ansicht, dass dies alles die Aufgabe meiner Mutter bzw. von uns als Familie ist. Wir sehen dies allerdings komplett anders. Auch ist nicht klar was mit den Dingen aus dem Eigentum von meinem Vater passieren soll. Wir wollen sicherlich nicht im Nachgang verklagt werden - wo mit klar zu rechnen ist. Auch ist der Betreuer der Meinung, dass mein Vater nach seiner Haft wieder in das Haus ziehen kann... was ggf. zu weiterem Wertverlust bei einer Versteigerung führen würde. Das die Versteigerung vor Entlassung stattfindet ist eher nicht realisitsch. Genausowenig kümmert sich allerdings der Betreuer um eine Wohnung. Darf ein Betreuer wirklich so deutlich finanziell nachteilig für den Betreuten als auch für den Miteigentümer handeln? Er hat nun für bald 4 Jahre das Auto (hoher Wert) unterhalten mit Versicherung und Steuer, trotz fehlendem FS und eben der Straftaten die damit ausgeführt wurden. Nun ist das Auto komplett verschimmelt, ohne TÜV und mit abgefahrenen Reifen - quasi ein wirtschaftlicher Totalschaden. Wäre es gleich zu Anfang verkauft worden wäre es locker noch 60 Tausend Euro wert gewesen... Weitere Info: Mein Vater bezieht Altersrente und hat genügend Einkommen, durch die Haft auch keinerlei große Ausgaben. D.h. es wären genügend Geldmittel zur Verfügung um die Ausgaben auch zu bestreiten. Fakt ist, dass die Sozialarbeiterin des Gefängnisses auch keine Option auf einen eigenständigen Haushalt sieht nicht nur auf Grund seines Sozialverhaltens. Ach es ist alles total verworren und für den Laien auch absolut schwer nachvollziehbar. Dazu kommt noch die hohe psychische Belastung für meine Mutter auf Grund der gesamten Situation und des erlittenen Leids als auch der extremen finanziellen Nachteile für sie. Wer und wo bekommt man kompetente Hilfe? Anwalt haben wir und außer hoher Kosten bisher nichts zielführendes herausgekommen. Gericht und Betreuungsbehörder kümmern sich auch nicht wirklich, bzw. sagen es ist immer der andere zuständig. Sorry für den langen Text. Vielleicht findet sich ja hier jemand mit wertvollen Hinweisen. Danke! |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
|
Moin moin
Deine Beschreibung klingt so, als hätte Dein Vater eine frontotemporale Demenz. Da gehen als Erstes die sozial angelernten Kompetenzen flöten und das ist niemandem zu wünschen. Je nach dem wie weit diese Demenz fortgeschritten ist, schrumpft auch die Schuldfähigkeit. Zu dem Verhalten des Betreuers gibt es für Dich nicht nur erfreuliches zu sagen: Er ist der Betreuer Deines Vaters und hat sich nach ihm zu richten. Ihm bleibt nichts anderes übrig als ggf. auch gegen Dein oder Euer Interesse zu handeln - auch wenn er es gerne täte. Z.B.: - wenn der Verkauf des PKW gegen den Willen des Betreuten wäre, dann kann es durchaus sein, dass das Gericht nicht zustimmt, weil es nicht verkauft werden muss. Der Verkaufswert ist hoch genug, um eine Genehmigung des Gerichtes zu erfordern. - bei der Immobilie ist sowieso die Genehmigung des Gerichtes notwendig. Wenn sonst genug Geld da ist, um nicht verkaufen zu müssen, kann der Verkauf auch hier ausgebremst werden. Es kann also durchaus auch sein, dass der Betreuer die Verkäufe versucht oder deshalb bei Gericht angefragt, sie aber nicht durchbekommen hat. Das Gericht bzw. die Betreuungsstelle sieht Euch nicht unbedingt als Verhandlungspartner in der Angelegenheit an. Wenn ihr wirklich etwas bewirken wolltet, dann geht das nur über die Teilungsversteigerung - auch wenn das mit finanziellen Einbußen einhergeht bzw. gehen kann. Auch die Instandhaltung der Wohnung, die Du beklagst, ist so eine Sache: Es ist nicht die Aufgabe des Betreuers dort selber den Feudel zu schwingen. Er hätte die Pflege der Wohnung in Auftrag geben können. Z.B. hättet ihr ihm anbieten können, gegen eine Aufwandsentschädigung die Bude in Schuss zu halten. Aber auch da wäre ich als Betreuer vorsichtig: Wenn Dein Vater so ein Stinkstiefel ist, wie Du ihn beschrieben hast, dann müßte der Betreuer mit richtig viel Ärger rechnen, wenn er gegen das Einverständnis Deines Vaters irgendjemanden zum Putzen der aufräumen in die Wohnung reinlassen würde. Auf die Klagen wegen Diebstahl, Veruntreuung und was es noch Böses gibt, hat niemand Lust. Wenn der Betreuer eher damit rechnet, das er den Betreuten nach der Haft wieder in seine Wohnung ziehen lassen muss, dann kann er nicht groß anders handeln. Selbst wenn er es wollte. Dass Du die Situation unerträglich findest ist gut nachzuvollziehen. Das ist sie ja tatsächlich auch. Aber vielleicht wird dir auch das Verhalten des Betreuers etwas verständlicher. Er tut wahrscheinlich das, was er kann und leider auch nur das, was er darf. Das was Du gerne hättest, das darf er nicht so ohne weiteres tun. Das ist die Situation in der Du bzw. der Rest der Familie vor dern Entscheidung steht, ob das Ganze ein Ärgernis ohne Ende bleiben soll oder ob Ihr dem Ganzen ein Ende mit Ärger bereitet. Dafür ist es notwendig der bzw. die Böse in der Veranstaltung zu sein. Ebenso sollte klar sein, dass das Ganze auch etwas kostet. Es wird aber wenigstens noch etwas übrig bleiben. Nichtstun und abwarten wird alle Werte auffressen und es bleibt nichts mehr übrig. Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Neuer Gast
Registriert seit: 04.11.2025
Beiträge: 2
|
Guten Morgen Imre,
vielen Dank für´s Lesen und deine Antwort. Ja, FTD und dazu noch diverese Persönlichkeitsstörungen die seit Jahrzehnten mit Medis behandelt wurden. Jedoch dann eigenständig und heimlich komplett abgesetzt worden sind. Wir verstehen durchaus, dass der Betreuer nur für meinen Vater und seine Belange zuständig ist. Jedoch darf man nicht vergessen, es gehört von allem einschl. Auto, Haus und anderen Wertgegenständen 50% meiner Mutter. Die Scheidung fand ohne Vermögensausgleich statt, da auch hierzu kein "Zutun" vom Vater oder Betreuer gab. Wir empfinden es als absolut nicht korrekt, dass hier Wertverluste sowohl zu Lasten des Betreuten als auch zu Lasten meiner Mutter gehen - davon ab, dass diese das Geld für Ihr weiteres Leben (was angesichts der Umstände die wir in den letzten 4 Jahren erlebt haben schon schwierig genug ist) auch benötigt. Meine Mutter steht ja nicht unter Betreuung. Gleichzeitig "darf" meine Mutter auf Grund der 50% für alles relevante zahlen und zwar zu 100% da der Betreuer und Vater (sie kann ja schließlich zurück kommen und weiterhin mit ihm "glücklich" leben) auch hierzu nichts tun. Das führt dazu, dass man z.B. Heizöl für eine Immobilie bezahlt, die nicht selber genutzt werden kann, nicht verkauft werden kann, verwahrlost und immer weiter verkommt,... gleiches gilt für die Verkehrssicherungspflicht, Winterdienste, .... Es kann doch nicht sein, dass "nur" weil eine Person einer Eigentümergemeinschaft unter Betreuung lebt, die andere darunter finanziell leiden muss aber gleichzeitig alles regeln und erledigen soll. Es gibt keinen Schriftverkehr für einen Anfrage beim Gericht von Seiten des Betreuers, davon ab, dass 50% meiner Mutter gehören - dann sollte Sie ja auch informiert dazu sein. Man muss dazu sagen, dass meine Mutter ihr Erbe in einer sehr hohen Summe, "blöd" in das Haus und die Fahrzeuge gesteckt hat und dass erst vor wenigen Jahren. Dies lässt sich auch an Hand Überweisungen usw. von ihrem eigenen Konto nachweisen. Wir selber wollen kein Geld und auch nichts erledigen, aus den von dir genannten Gründen. Wir "kennen" meinen Vater und haben ihn auch ausreichend kennengelernt in den letzten Jahren. Allerdings zeigt die Verwahrlosung und der Ungezieferbefall plus die allgemeinen Lebensumstände klar, dass mein Vater nicht mehr fähig ist, einen eigenen Haushalt ohne Gesundheitsgefährung seiner Seits zu führen. Auch die fehlende Einnahme seiner Medikamente und daraus letztendlich resultierend die Straftaten. Ganz klar zeigt sein gesamtes Verhalten während der Haft, dass er nicht mehr im Alltag überlebensfähig ist. Er wurde u.a. nach der U-Haft von diveresen JVA abgelehnt, da er bereits in der U-Haft und auch in der jetzten JVA "Auffällig" ist, das hat auch zur Haftverlängerung geführt. Gleichzeitig beklagt sich die Sozialarbeiterin der JVA, dass der Betreuer sie als "Sprachrohr" gegenüber seinem Betreuten verwenden würde, er aber parallel nichts dafür tut, dass im Anschluss eine für meinen Vater adäquate und den Krankheiten (der Betreuer weiß davon und hat auch die Gutachten hierzu da ja vom Gericht) Unterbringung erfolgen kann. Das mein Vater alles mögliche nicht "wünscht" und in seiner Art der Wahrnehmung nur eine Meinung - und zwar nur seine - kennt und sofort ausgeführt haben möchte ist klar, aber auch eindeutig der Krankheit geschuldet. Grundsätzlich muss man ganz deutlich sagen, dass mein Vater vor der Haft und auch aus der Haft heraus, mehrfach des Lebens bedroht hat, auch vor Gericht und unter Zeugen, und uns Klientel auf den Hals gehetzt hat um dies uns zu "verdeutlichen". Wir haben wirklich so vieles erlebt, was man seinem schlimmsten Feind nicht wünscht und wir als Familie haben schon genug mit der Verarbeitung dieser psychischen und physischen Folgen zu tun. Dass man (wir) dann nicht abschließen kann da die finanziellen Dinge weiterhin verstrickt ist, ist besonders bitter. Wenn man dann quasi für diese Dinge noch bezahlen muss... dann wird es wirklich für den Normalsterblichen einfach nur noch unverständlich. Wer muss für die Räumung und Einlagerung (überhaupt Einlagerung) aufkommen? Wer darf entscheiden ob entsorgen oder einlagern? Wer übernimmt diese Kosten? Wir werden dies nicht beauftragen, sonst sind ganz klar wir dafür zahlungspflichtig. Wie können wir uns absichern gegen irgendwelche Ansprüche, egal wie hahnebüchend diese sein werden? Wie kann man meinem Vater letztendlich helfen, den er benötigt definitv Hilfe, die er ja auch Grund seiner Krankheit(en) benötigt damit er im Anschluss an die Haft ein für ihn unter Berücksichtigung der Krankheit geeignetes Leben ggf. mit Unterstützung usw erhalten kann? Wir als Familie können und werden diese Hilfe nicht direkt leisten-wir müssen uns selber schützen. Finanziell sollte einfach geregelt werden, dass meine Mutter kein gemeinsames Eigentum mehr hat und somit auch keine Gründe gibt, dass man kommunzieren muss. Uns graut es schon vor der Haftentlassung, wir haben uns auch nach bald 2 Jahren nicht erholt von der Sache. Und ich möchte meinen Kindern ganz bestimmt nicht mehr zumuten, dass Sie nur unter Aufsicht das Haus verlassen können. Schönen Tag Lara Joy |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
|
Moin moin
Dann wird es allerhöchste Zeit, das Heft selber in die Hand zu nehmen und für die Komplette Trennung zu sorgen. Da hilft es nichts, wenn du auf Aktionen des Betreuers wartest. Er ist nicht Dein Betreuer!!! Also ran an den Speck. Mach was. Rette Dich bzw. Euch. Und wenn Dein Vater so ein mieser Sack ist, dann Yippieayee Schweinebacke! Mit freundlichen Grüßen Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|