Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeheimplatz wäre vorhanden. Aufgabenbereich Gesundheitssorge im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Liebe Mitglieder,
Das Hauptsachverfahren bei meinem Vater dauert weiterhin an. Er ist jetzt in einer Reha Einrichtung. Ich hatte ...
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Einsteiger
Registriert seit: 01.08.2025
Beiträge: 21
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Hallo Liebe Mitglieder,
Das Hauptsachverfahren bei meinem Vater dauert weiterhin an. Er ist jetzt in einer Reha Einrichtung. Ich hatte letzte Woche mit einem Arzt gesprochen und es wurde mir mitgeteilt, dass die Reha nochmal bis Ende November verlängert werden sollte. Gestern habe ich dann nochmal mit einer Ärztin gesprochen und der Antrag wurde von der KK wohl gekürzt und die Reha sollte nur bis zum 20 gehen. Heute ruft mich der Sozialdienst von der Reha an, dass er so schnell wie möglich in ein Pflegeheim verlegt werden soll. Ein Pflegeheim hat einen Platz in einem Doppelbettzimmer frei. MIt dem Pflegeheim habe ich dann Kontakt aufgenommen. Mir wurde dann gesagt, dass Dokumente unterzeichnet werden müssen, die mit der Gesudnheitssorge zu tun haben. Ich habe dann erstmal Rücksprache mit meinem Betreuungsverein gehalten. Der Betreuungsverein hat mir gesagt, dass ich eigentlich nur in medizinische Angelegenheiten einwilligen kann. Mit der Betreuungsbehörde hab ich auch noch gesprochen und da wurde mir gesagt, dass eine Verlegung möglich wäre, ich den Pflegeheimvertrag aber noch nicht unterzeichnen kann. Man sollte es grundsätzlich so handhaben, dass man es dann unterzeichnet, wenn die anderen Aufgabenbereiche auch vorhanden sind. Ich habe mir dann erstmal die Dokumente abgeholt. Meine Fragen wären jetzt folgende: Mein Vater ist Geschäftsunfähig. Das Formular Angaben zur Aufnahme. Dort steht auch Unterschrift Bewohner/in oder gesetzlicher Vertreter/in. Habe ich mit der Gesundheitssorge das Recht dieses Formular zu unterschreiben? Oder müsste gegebenfalls mein Vater unterschreiben? Das Heim hat einen Eigenanteil von ca 3700€. Mein Vater benötigt Hilfe zur Pflege. Ich hatte schon vor langer Zeit beim Sozialamt darum gebeten, die Antragsformulare an meinen Vater zu senden und mit der bitte, wenn es um Fristen geht, auch an mich die Post in Kopie zu senden. Man hatte wohl es schon als formlosen Antrag akzeptiert. Ich hatte ein Schreiben mit einer Frist erhalten, bis zu der Unteragen eingereicht werden müssen(z.b Kontoauszüge). Leider konnte ich diese Unterlagen noch nicht beibringen, weil ich die anderen Aufgabenbereiche nicht habe und habe um Fristverlängerung gebeten. Ich möchte natürlich nicht, dass dadurch Schulden entstehen. Die weiteren Formulare sind: 1.Patientenwahlrechtserklärung. Berechtigung das, dass Pflegeheim bevollmächtigt wird Auskünfte schriftlich, telefonisch zu Leistungen des SGB V und SGB XI .(Genehmigungen/Ablehnugnen von Krankenransporten, Bescheide über Pflegebedürftigkeit, Genehmigung/Ablehnung von geplanten Krankenhausaufenthalten, Genehmigung/Ablehnung von heil udn Hilfsmitteln, Sonstiges) 2.Einverständnigserklärung Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken gegenüber Dritten. 3.Schweigepflichtentbindung zwecks Interessenvertretung. 4.Datenschutzerklärung (zur Versorgung insebsondere zur Bestellung, Verpackung, Belieferung von Hilfsmittel, Herstellung von Sonderbauten und Abrechnung der Dienstleistung) 5.Einwilligungserklärung medizinische Behandlungspflege. 6.Beauftragung zur Versorgung der Bewohner mit Drogerieware durch das Pflege-Team. 7.Einwilligunserklärung zur patientenindividuellen Verblisterung. Wie weit reicht der Aufgabenbereich für die obigen Formulare? Ich denke mal nur, wo es tatsächlich um Gesundheit geht. Den Pflegeheimvertrag selber kann ich ja nicht unterschreiben. Ist eine Verlegung dennoch schon möglich, ohne, dass dann Schulden auflaufen? Ein Muster des Pflegeheimsvertrages habe ich bekommen. Unter anderem erscheint mir der folgende Abschnitt wichtig: Der/die Bewohner hat den verbleibenden Eigenanteil zu entrichten, soweit nicht der zuständige Sozialhilfeträger den Eigenanteil ganz oder teilweise direkt an das Pflegeheim bezahlt. Steht die Höhe des vom Sozialhilfeträgers zu übernehmenden Eigenanteils noch nicht fest, so ist ab dem Tag des Einzuges in das Pflegeheim eine monatliche Abschlagszahlung in Höhe des zu erwartenden Eigenanteils von dem der Bewohner/in zu zahlen. Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Ich frage mich auch, wie das genau rechtlich jetzt abgesichert ist. Also Aufnahme ohne unterschriebenen Heimvertrag. Z.b war er jetzt in einer gesicherten Reha. (konnte alleine nicht raus) Das jetzige Heim ist eine offene Einrichtung. Falls immer noch diese Hinlauf/Weglauftendenzen vorhanden sind oder er sich nicht benimmt. Ist es Sicher, dass er dort dann nicht rausgeschmissen werden kann? Kosten für das Pflegeheim ohne Finanzsorge usw. Auf einer Informationsseite des Pflegeheim wurde selber auf folgendes hingewiesen: Unterschriftsleistungen von Familienmitglieder sind ohne nachweisbare Bevollmächtigung aus juristischen Gründen nicht rechtswirksam und werden daher nicht anerkannt. Er stand noch bei einem anderen Heim auf der Warteliste. Dort war der Eigenanteil niedriger. Übernimmt das Sozialamt trozdem die Kosten für dieses Heim? Er soll vielleicht schon Montag verlegt werden. Sollte man noch versuchen einen Eilantrag vor Gericht zu stellen? Da jetzt aber das Wochenende dazwischen ist, wird das auch nicht so schnell gehen. Vielen Lieben Dank für eure Hilfe. mfg |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 15
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Hm, wenn dein Vater geschäftsunfähig ist, dann sollte die Vermögenssorge auch dir übergeben sein. Es sei denn, dass du diese schon über eine Vorsorgevollmacht hast. Dann brauchst du dafür deine Betreuerrolle nicht und kannst den Vertrag auch sofür deinen Vater unterschreiben.
Das Gericht wird dich nämlich nur für Aufgabenbereiche zum Betreuer bestellen, bei denen keine Vorsorgevollmacht herscht. Denn diese kannst du ja schon regeln. |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
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Zitat:
wenn du weiterhin nur Gesundheitssorge hast, stimmt das: ausschließlich hier bist du vertretungsberechtigt. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Sinnvoll erscheint mir aus der Ferne in einer solchen Situation: Vermögenssorge, Angelegenheiten stationärer Einrichtungen ("Vertretung ggü. Heimen"), Behörden-, Renten- und Sozialleistungsträger, Post, Wohnungsangelegenheiten (wenn er dorthin nicht mehr zurück kann - Achtung! Kündigung eines Mietvertrages ist genehmigungspflichtig!) Zitat:
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Zitat:
Zitat:
Ja mei, wenn die Reha zuende ist, ist das halt so. Lass dich nicht unter Druck setzen, ohne Legitimation zu unterschreiben (was das Heim ja, wie du auch geschrieben hast, sowieso weiß). Zitat:
--> Ist jetzt auch egal, aber das ist der einzige Weg. Und das AG kann von jetzt auf gleich die Erweiterung beschließen, wenn ein dringender Handlungs-/ Vertretungsbedarf gegeben ist. Also nichts wie hin! Viel Erfolg wünsche ich dir! Grüße vom Fuchs |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.08.2025
Beiträge: 21
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Hallo ,
Danke für eure Antworten. Ich habe am Freitag noch einige Informationen bekommen können. Unter anderem habe ich das Sozialamt erreicht und auch die Richterin des Amtsgerichts. Ich stelle hier noch mal eine kurze Zusammenfassung ein. Vielleiht hilft es auch anderen, wenn man plötzlich in so einer Situation kommt. Hierbei richtet es sich daran, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und man auch nicht die passenden Aufgabenberiche hat. Ich hatte mit einigen Pflegeheimen Kontakt und scheinbar handeln die Heime eben auch unterschiedlich. Pflegeheim A : Wollte Druck aufbauen, dass ich selber den Pflegeheimvertrag unterschreibe. Ohne Unterschrift keine Aufnahme. Pflegeheim B: Nimmt nur auf, wenn ein Betreuer bestellt ist und alle Aufgabenbereiche dafür vorhanden sind. Schaut sich Bewohner auch vorher an. Pflegeheim C: Würde auf Unterschrift unter Pflegeheimvertrag verzichten. Dort sollen nur Formulare unterzeichnet werden. Dazu gab es viele Absagen, wo ich nicht sagen kann, wie es gehandhabt wird. Wie es eigentlich in der Praxis ausgeführt werden soll, habe ich nochmal durch die Richterin bestätigt bekommen. Eigentlich sollte jedes Heim auch ohne Betreuer aufnehmen. (§ 4 Abs. 2 WGVG) Das was Forenfuchs geschrieben hat, ist also absolut richitig und die Heime sollten das eigentlich auch so umsetzen. Vom Sozialamt habe ich außerdem erfahren, dass die Heime eine Aufnahmeanzeige an das Sozialamt schicken sollen, denn somit wäre auch die Frist gewahrt, für die Hilfe zur Pflege. Und ja, wenn man nur die Gesundheitssorge hat, dann kann eben alles was damit nicht zu tun hat, auch nicht unterschreiben. Auch das Aufnahmeformular nicht. Dies sollte allerdings kein Problem darstellen, hat mir die Richterin gesagt. Also ich kann nur jedem empfehlen, der vielleicht mal in eine Ähnliche Lage ist: Sich wirklich niemals unter Druck setzen lassen. Formlos beim Sozialamt mitteilen, dass euer Angehöriger Hilfe zur Pflege benötigen wird, Heim darum bitten, eine Aufnahmeanzeige ans Sozialamt zu schicken,.Pflegeheimvertrag nicht selber unterschreiben. Dann ist man auf der Sicheren Seite. @MPock Nein. Eine Vorsorgevollmacht gibt es nicht. @Forenfuchs Danke auch nochmal für deine Hilfe und den Tipp für die Aufgabenbereich Erweiterung. Also, das KH hatte nach kurzer Zeit die Anregung für einen Betreuer bei Gericht eingereicht. Wohl auch für alle Aufgabenbereiche, aber die Anregung habe ich selber nicht gesehen. In der Zeit gab es dann éin Heim, welches aufgenommen hätte, aber nur wenn ich selber den Pflegeheimvertrag unterzeichne. Ich wurde aber voher schon von Amtsgericht und von der Betreuungsbehörde darauf hingewiesen, dass ich auf keinem Fall unterschreiben kann. Das KH, hatte dann wohl eine neue Anregung eingereicht, im Eilverfahren für alle Aufgabenbereiche.Als Begründung wurde eine OP genannt. Als ich dann als vorläufiger Beträuer bestellt wurde, war von keiner Op mehr die Rede. Das war noch vor dem erstem Termin bei der Betreuungsbehörde. Den Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis hatte ich relativ früh. Das Fügrerungszeugnis hat wohl auch länger gedauert, ehe es die Betreungsbehörde hatte. Aufjedenfall hatte ich auch ein Erstgespräch mit dem Betreuerverein. Da wurde dann gesagt, dass ich abwarten müsste auf die anderen Bereiche. Als ich dann das Gutachten zugesendet bekommen habe, hat mir mein Betreuungsverein gesagt, dass es dann eigentlich nciht mehr lange dauern solte.Von der Betreuungsbehörde hatte ich dann auch nur die Info bekommen,nachdem ich nochmal nachgefragt habe, ob man es nicht irgendwie beschleunigen könnte, dass dadurch, dass er versorgt ist keine Eilebedürftigkeit gegeben ist. Die Nachversorgung wäre ja eigentlich auch Sichergestellt, weil die Pflegeheime aufnehmen sollen. In der Praxis scheint das aber kaum ein Heim zu machen. @all Der Sozialdienst der Reha Klinik hatte mich am Freitag noch angerufen, dass die Entlassung und Verlegung jetzt doch nicht am Montag klappt. Das Pflegeheim würde noch kurzfristig den Platz reservieren, aber auch nicht zu lange. Ich habe nochmal mit einer Ärztin gesprochen und sie meinte, dass sie das diese Woche nochmal im Team besprechen müssen und eine Unsichere Entlassung wäre auch nicht gut.. Jetzt bin ich gespannt, was dabei nun rauskommt. Mfg |
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