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Im Eilverfahren als Betreuer für Gesundheit eingesetzt aber keine Vermögenssorge?

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Meine alleinstehende Tante mit Demenz musste dringend im Heim untergebracht werden. Ich wurde im Eilverfahren für 6 Monate als Betreuer ...


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Alt 08.11.2025, 11:15   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 01.10.2025
Beiträge: 3
Standard Im Eilverfahren als Betreuer für Gesundheit eingesetzt aber keine Vermögenssorge?

Meine alleinstehende Tante mit Demenz musste dringend im Heim untergebracht werden. Ich wurde im Eilverfahren für 6 Monate als Betreuer in allen Fragen außer Vermögenssorge eingesetzt. Ich hatte das allerdings auch angekreuzt.


Mit viel Stress und Herumtelefonieren ist es mir gelungen sie erstmal in Kurzzeitpflege unterzubringen. Sachen (Einlagen) habe ich ihr jetzt vorgestreckt. Nur wer überweist jetzt die Heimrechnung? Ende des Monats wird die eintrudeln, was dann?


Was kann ich tun um die Vermögenssorge zu bekommen? Oder macht das jetzt ein Fremder vom Gericht?
Eleonor ist offline  
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Alt 08.11.2025, 12:10   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
Standard

Du müsstest einen Antrag auf Erweiterung des Aufgabenkreises im Rahmen einer einstweiligen Anordnung beim Betreuungsgericht stellen und dies kurz begründen.
Mächschen ist offline  
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Alt 08.11.2025, 12:10   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Da musst du die Erweiterung auf die Vermögenssorge bei Gericht beantragen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.11.2025, 12:16   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Im Eilverfahren gehts meist nur um das Unaufschiebbare. Jetzt gehts ja bei Gericht mit dem „Hauptsacheverfahren“ weiter. Um das zu beschleunigen, solltest du mit der Betreuungsbehörde Kontakt aufnehmem. Die arbeiten dem Gericht zu, machen Vorschläge sowohl zu den Aufgabenbereichen als auch zur Person des Betreuers. Willst du dir den ganzen Behörden/Finanzkram auch noch aufhalsen?

Parallel hat das Gericht sicher schon ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Das mit den 6 Monaten ist ja nur die längste Frist, der Übergang auf die endgültige Betreuung dürfte viel früher kommen. Du hast ja den Richter sicher auch schon auf das weitere Handlungsbedürfnis hingewiesen, wozu sicher auch Wohnungskündigung gehört.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.11.2025, 15:23   #5
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
Standard

Zitat:
Zitat von Eleonor Beitrag anzeigen
Nur wer überweist jetzt die Heimrechnung? Ende des Monats wird die eintrudeln, was dann?
Niemand, wenn sie es nicht kann und sonst keiner die Legitimation hat. Das Heim muss dann leider etwas auf sein Geld warten (das ist für Heime unangenehm, aber nichts neues). Unbedingt formlos "Hilfe zur Pflege" beantragen -wenn es das Heim nicht von sich aus gemacht hat- , wenn die Tante den Eigenanteil nicht zahlen kann (Vermögen unter 10.000€, kein hohes Einkommen).

Ich kenne es schon so, dass die vorläufige Betreuung auch erweiteret werden kann und nicht erst das Hauptsacheverfahren abgeschlossen sein muss.
Forenfuchs ist offline  
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