Dies ist ein Beitrag zum Thema Im Eilverfahren als Betreuer für Gesundheit eingesetzt aber keine Vermögenssorge? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine alleinstehende Tante mit Demenz musste dringend im Heim untergebracht werden. Ich wurde im Eilverfahren für 6 Monate als Betreuer ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.10.2025
Beiträge: 3
|
Meine alleinstehende Tante mit Demenz musste dringend im Heim untergebracht werden. Ich wurde im Eilverfahren für 6 Monate als Betreuer in allen Fragen außer Vermögenssorge eingesetzt. Ich hatte das allerdings auch angekreuzt.
Mit viel Stress und Herumtelefonieren ist es mir gelungen sie erstmal in Kurzzeitpflege unterzubringen. Sachen (Einlagen) habe ich ihr jetzt vorgestreckt. Nur wer überweist jetzt die Heimrechnung? Ende des Monats wird die eintrudeln, was dann? Was kann ich tun um die Vermögenssorge zu bekommen? Oder macht das jetzt ein Fremder vom Gericht? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,364
|
Du müsstest einen Antrag auf Erweiterung des Aufgabenkreises im Rahmen einer einstweiligen Anordnung beim Betreuungsgericht stellen und dies kurz begründen.
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
|
Da musst du die Erweiterung auf die Vermögenssorge bei Gericht beantragen.
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
#4 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
|
Im Eilverfahren gehts meist nur um das Unaufschiebbare. Jetzt gehts ja bei Gericht mit dem „Hauptsacheverfahren“ weiter. Um das zu beschleunigen, solltest du mit der Betreuungsbehörde Kontakt aufnehmem. Die arbeiten dem Gericht zu, machen Vorschläge sowohl zu den Aufgabenbereichen als auch zur Person des Betreuers. Willst du dir den ganzen Behörden/Finanzkram auch noch aufhalsen?
Parallel hat das Gericht sicher schon ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Das mit den 6 Monaten ist ja nur die längste Frist, der Übergang auf die endgültige Betreuung dürfte viel früher kommen. Du hast ja den Richter sicher auch schon auf das weitere Handlungsbedürfnis hingewiesen, wozu sicher auch Wohnungskündigung gehört.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 352
|
Zitat:
Ich kenne es schon so, dass die vorläufige Betreuung auch erweiteret werden kann und nicht erst das Hauptsacheverfahren abgeschlossen sein muss. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|